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Teamarbeit

B
berfurt
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag. In unserer Firma haben alle Kollegen und Kolleginnen einen Arbeitsvertrag über 2-bzw. 3Schichtsystem mit dem entsprechenden Schichtzuschlägen. Jetzt möchte der Geschäftsführer in einer Abteilung mit 15 Mitarbeitern Teamarbeit einführen, das heißt 5MA in die Frühschicht 5MA in Spätschicht das dann immer Wöchentlich im Wechsel. Die restlichen 5MA sollen dann evtl. als Urlaubs-und Krankheitsvertretung einspringen und machen daher nur Frühschicht. Es werden auch vorher die Mitarbeiter gefragt in welchen Team sie arbeiten möchten. Es geht um die Auslastung von 2 Maschinen. Meine Frage ist: Kann der Geschäftsführer diese Teamarbeit einfach einführen und bestimmen wer nur die Frühschichten (als Urlaubs-und Krankheitsvertretung)macht da ja alle ein Schicht-Arbeitsvertrag haben. Und in wieweit hat da der Betriebsrat Mitspracherecht?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

19.03.2012 um 20:51 Uhr

Bei der Dienstplangestaltung seid Ihr doch immer noch dabei (§ 87 BetrVG). Ob es nun Teamarbeit heißt oder nicht.

Ich würde mir aber erst einmal im Detail die Personal (einsatz)planung des AG erläutern lassen und ausgiebig alle Pro und Kontras diskutieren - zunächst im BR - dann auch mit dem AG.

R
rainerw

19.03.2012 um 21:07 Uhr

@gironimo

.......ob es nun Teamarbeit heißt oder nicht< So ganz egal ist das nicht wenn es um § 87 Abs.1 Nr. 13 geht.

@berfurt Ich würde als BR versuchen das 2 Schichten wie bisher bleiben und der Rest als Springer eingesetzt wird. Für diese Springer könnte man eine Zulage versuchen zu erstreiten.

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