Erstellt am 03.04.2017 um 15:59 Uhr von Catweazle
Es rückt natürlich Platz 7 nach. Wenn aber das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden musste kann es korrekt sein.
Erstellt am 03.04.2017 um 16:04 Uhr von Nobie
Aus wievielen Personen besteht denn das Gremium? Wieviel Listen hattet Ihr?
Angenommen Ihr habt einen 11er Gremium und nur eine Liste, dann rückt logischerweise Platz 12 nach.
Erstellt am 03.04.2017 um 20:43 Uhr von Catweazle
Nobie, bei einer Listenwahl gibt es immer mindestens zwei Listen.
Erstellt am 04.04.2017 um 10:07 Uhr von celestro
"Nobie, bei einer Listenwahl gibt es immer mindestens zwei Listen."
Streng genommen ist das nicht richtig. Denn auch wenn nur 1 Liste eingereicht wird, hat man eine natürlich Listenwahl (weil eine Liste eingereicht wurde).
Es wird halt unterschieden, ob dann per Verhältniswahl- oder Mehrheitswahlrecht gewählt wird. Nur im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich dann durchgesetzt, von Listenwahl zu sprechen, wenn es mehr als 1 Liste gibt.