Hallo,
weiß jemand, wer bei der Wählerliste zur Betriebsratswahl einspruchsberechtigt ist? Wir (der Wahlvorstand) haben die Wählerliste ausgehängt und unser AG hat Einspruch gegen die Liste eingelegt. Wir sind genau 20 AN und wollen deshalb 3 Betriebsräte wählen. Unser AG möchte nur 1 Betriebsrat, deshalb haben wir uns schon gedacht, dass er mind. 1 Mitarbeiter als nicht wahlberechtigt anzweifeln wird. In einem alten Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass der AG gar nicht einspruchsberechtigt ist. Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank schon mal.