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Hat AG Einspruchsrecht bei Wählerliste?

S
Siglinde
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, weiß jemand, wer bei der Wählerliste zur Betriebsratswahl einspruchsberechtigt ist? Wir (der Wahlvorstand) haben die Wählerliste ausgehängt und unser AG hat Einspruch gegen die Liste eingelegt. Wir sind genau 20 AN und wollen deshalb 3 Betriebsräte wählen. Unser AG möchte nur 1 Betriebsrat, deshalb haben wir uns schon gedacht, dass er mind. 1 Mitarbeiter als nicht wahlberechtigt anzweifeln wird. In einem alten Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass der AG gar nicht einspruchsberechtigt ist. Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das? Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

03.04.2017 um 08:54 Uhr

@ Siglinde

"Wir sind genau 20 AN und wollen deshalb 3 Betriebsräte wählen. "

Tolle Idee ...

§ 9 BetrVG Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern AUS EINER PERSON, [...]

Wie kommt Euer WV jetzt auf die Idee, 3 BRM wählen lassen zu wollen? Sind in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte AN beschäftigt? Hat Euer AG z.B. mitgeteilt, dass neue AN eingestellt werden sollen und Euer Betrieb dann mehr als 20 AN zählen wird?

"Unser AG möchte nur 1 Betriebsrat, deshalb haben wir uns schon gedacht, dass er mind. 1 Mitarbeiter als nicht wahlberechtigt anzweifeln wird."

Bei der Feststellung der zu wählenden BRM kommt es auf die Anzahl der IN DER REGEL wahlberechtigten/beschäftigten AN an und NICHT darauf, wieviele AN am Stichtag X auf der Wählerliste stehen!

Außerdem gibt die Wahlordnung vor, von wem & wie Einsprüche gegen die Wählerliste beim WV einzureichen sind! Der AG wird mit keinem einzigen Buchstaben erwähnt ...

N
nicoline

03.04.2017 um 09:24 Uhr

Don't feed the trolls!

C
Challenger

03.04.2017 um 16:29 Uhr

Tach auch Siglinde,

"In einem alten Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass der AG gar nicht einspruchsberechtigt ist. " Stimmt. Der AG ist aber berechtigt, nach § 19 BetrVG die BR-Wahl anzufechten.

S
Siglinde

04.04.2017 um 01:17 Uhr

@ Hoppel: Ja, wir sind mit den offenen Stellen 22 MitarbeiterInnen und somit dürfen wir 3 Betriebsräte wählen. Wenn 2 davon gestrichen werden, dann natürlich nicht mehr. Vielleicht hatte ich das nicht ganz korrekt geschrieben. Trotzdem finde ich, ist es kein Grund mich gleich so anzugehen.

An alle anderen : Vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge ihr habt mir sehr geholfen.

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