Es wurde eine Betriebsvereinbarung (BV) "Eingruppierung" abgeschlossen. Dies geschah gänzlich ohne Einbindung der Mitarbeiter (MA). Weder vor, noch während der Verhandlungen zur BV wurden die MA zum Thema befragt und schon gar nicht eingebunden.
Den Mitgliedern des BR waren weder die Arbeitsinhalte der einzelnen Mitarbeiter, noch die bereits bestehenden Entlohnungshöhen bekannt.
Obwohl diese bei gründlicher Arbeit, jährlicher Einblick in die Gehaltslisten, hätten bekannt sein müssen.
Stellenbeschreinungen oder Tätigkeitsmerkmale existieren nicht.

Diese BV wurde im Rahmen einer Verhandlung vor der Einigungsstelle von beiden Seiten unterschrieben. Darin sind jetzt Gehaltsbänder festgelegt, die von einigen MA, auf Grund langjähriger Betriebszugehörigkeit bereits deutlich überschritten werden.
Das Ergebnis ist, dass diese von einer Erhöhung in den vergangenen Monaten und auch zukünftig ausgeschlossen waren/sind.
Welche Möglichkeiten gibt es nun, diesen Zustand zu ändern.