Erstellt am 02.04.2017 um 16:59 Uhr von alterMann
Schwierig.
Kurzfristig würde ich als betroffener Mitarbeiter Mitstreiter suchen und das Ganze auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsversammlung setzen lassen. Und dann hart diskutieren.
Ich habe allerdings eine Verständnisschwierigkeit: Wenn ein BR wegen einer BV bis in die Einigungsstelle geht, wie kann es dann sein, dass dieser BR keine Ahnung hat?
Langfristig würde ich viel dafür tun, dass der Betrieb einen Tarif bekommt - dann wäre diese BV nämlich gegenstandslos. Vielleicht ist so eine unsinnige BV gerade der richtige Anstoß, in dieser Richtung was zu unternehmen.
Erstellt am 02.04.2017 um 17:39 Uhr von visitor
Nachdem ein offener Brief an den BR ging und dieser von einigen MA -nach Aushang- noch zustimmend unterschrieben wurde, kam es zu einem Termin zwischen Briefschreiber, den Unterzeichnern und dem BR.
Im offenen Brief wurden die BR-Mitglieder zum Rücktritt (wegen schwerwiegender Verfehlungen, mangelnder Information der MA) und zur Ausschreibung sofortiger Neuwahlen aufgefordert.
Nunja, dieses Gespräch hat halt stattgefunden.
Zwischenzeitlich wurden weitere BV abgeschlossen, die nachweislich grobe Verschlechterungen für die MA nach sich ziehen.
Z.B. BV Krankmeldung; hier wird nun dem Geschäftsführer das Recht eingeräumt, ohne Begründung eine ärztl. Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag zu verlangen.
Der Hinweis, dies sei fehlerhaft wurde mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes abgetan. Die Information, dass in diesem Urteil durchaus auch Ausnahmen geregelt sind (nämlich bei ausdrücklich anderer Verfahrensweise die in einer BV -hörthört- , einem TV oder im ArbV festgehalten sind) wurde erstaunt zur Kenntnis genommen.
Weiteres Beispiel: BV Urlaubsplanung. In dieser BV ist jetzt festgeschrieben, dass mind. die Hälfte des Jahresurlaubs bis zum 30.11. des Vorjahres beantragt werden muss. Bisher konnten Urlaubswünsche in der Regel und nach Absprache mit Kollegen immer recht zeitnah geplant werden.
Die Frage nach Mitstreitern stellt sich etwas problematisch da. Beim Aushang des offenen Briefes wurde der Schreiberling (ich) von verschiedenen Kollegen und Kolleginnen ob seines Mutes gelobt. Auch dies wirft wohl ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis BR/MA
Erstellt am 02.04.2017 um 17:48 Uhr von gironimo
Keine BV lebt ewig. Im nächsten Jahr sind Neuwahlen. Am besten suchst Du Dir Mitstreiter und kandidierst. Und wenn du dann gewählt wirst und die Mehrheit hast, kannst Du beschließen lassen, die unliebsamen BVs zu kündigen.
Erstellt am 02.04.2017 um 18:34 Uhr von Challenger
Tach auch,
welche Kündigungsfristen sind denn in den BV 'en vereinbart worden ?
Erstellt am 03.04.2017 um 07:12 Uhr von visitor
Erstellt am 03.04.2017 um 07:14 Uhr von visitor
Nochmal zu Antwort 4
Genauer:
Laufzeit bis 31.12.2017, Kündigung 3 Monate vorher.
Erstellt am 03.04.2017 um 10:36 Uhr von paula
ich kann hier erst einmal kein Fehlverhalten des BR erkennen. Man kann das Ganze ja auch so sehen: der BR hat sich für die MA bei den Verhandlungen zu den Entgeltgrundsätzen sicher viele Gedanken gemacht. Das muss man schließlich auch, denn ohne das kann man keine Einigungsstelle machen. Und ich bin mir fast sicher, dass der BR dabei auch externe Unterstützung hatte. Dass die tatsächlichen Entgelte nun höher liegen als die Bänder ist ein Umstand der für sich gesehen erst einmal kein Problem. Es ist die Frage wie es an dieser Stelle nun in der Zukunft weitergeht. Man muss vielleicht auch verstehen, dass die tatsächliche Entgelthöhe eben gerade nicht dem Mitbestimmungsrecht unterliegt. Daher sind die Möglichkeiten des BR in der Einigungsstelle begrenzt.
Die BV zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: es ist auch in einer Einigungsstelle nicht ERZWINGBAR, dass der AG die Möglichkeit der AU ab dem ersten Tag im Einzelfall nicht hat.
Urlaubsgrundsätze: die Hälfte des Jahresurlaubs zum 30.11 ist jetzt nicht die Form der größten Flexibilität aber auch keine Regelung die völlig neben der Spur liegt. Da kenne ich ganz andere Ansinnen von Arbeitgebern
Wenn man es hier meint, dass man es besser kann: nächstes Jahr wählen lassen und den Beweis antreten
Erstellt am 03.04.2017 um 10:53 Uhr von stehipp
Sehe es ähnlich wie Paula.
Der BR ist die Vertretung der Mitarbeiter und wird von ihnen aus ihrer Mitte gewählt um deren Belange zu vertreten.
Wenn ich vor jeder Betriebsvereinbarung erst die Meinung der Kollegen einholen muss, dann kann ich den BR gleich bleiben lassen. Ist wie in der Politik, hier werden auch Vertreter gewählt, die dann Gesetze verabschieden ohne jedesmal alle Betroffenen zu fragen.
Sicherlich ist nicht immer jeder Mitarbeiter mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden. Aber der Abschluss von BV ist immer eine Verhandlungssache und kein Wunschkonzert des BRs. Ich stelle aber immer wieder fest, dass die "Macht" des BRs von den Kollegen deutlich überschätzt wird.
Also, wenn ihr es besser könnt, laßt euch nächstes Jahr wählen, geht selber in die Verantwortung und macht es besser, zumindest wenn ihr das Mandat der Kollegen dafür bekommt.
Erstellt am 03.04.2017 um 17:35 Uhr von visitor
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Das sich hier einige als Pragmaten zeigen und BR-Arbeit (egal mit welchem Ergebnis) über alles loben, war mir schon klar.
Unklar ist mir allerdings, dass trotz der Schlechterstellung der MA insgesamt, diese BV als etwas Vorteilhaftes angesehen wird. Auch dass es in anderen Betrieben ungünstigere Regelungen gibt ist ja wohl kein Argument diese BV gut zu heissen.
Zu stehipp: Und, JA!! Ich finde der BR MUSS vor jeder BV die Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen einholen.
Zu paula: Zitat "Dass die tatsächlichen Entgelte nun höher liegen als die Bänder ist ein Umstand der für sich gesehen erst einmal kein Problem."
Doch genau das ist das Problem. Viele MA haben nämlich auf Jahre hinaus keine Chance mehr auf mehr Gehalt. Und das ist für mich der wesentliche Punkt.
Zur BV AU: jetzt steht es aber drin, dass er das kann und zwar an dem esrsten Krankheitstag und ohne Begründung.
Grundsätlich waren ALLE Regelungen in unserem Unternehmen vor Abschluss der BV besser für die MA, als die Regelungen nach Abschluss der BV.
Woher ich das weiss? Ganz einfach, bis zur letzten Wahl war ich Mitglied im BR. Habe mich nicht mehr aufstellen lassen um Jüngeren die Möglichkeit der aktiven BR-Arbeit zu ermöglichen.
Erstellt am 03.04.2017 um 18:54 Uhr von Moreno
Aber die BV beruht doch auf einen Einigungsstelle Spruch ? Also hat sich der BR doch wohl gegen diese BV gestimmt! Aber in einem stimme ich Dir zu die AN sollten immer auf dem laufenden sein was solche Verhandlungen angeht.
Erstellt am 04.04.2017 um 20:17 Uhr von visitor
@ moreno
nein, es wurde unterschrieben. sonst stünde ja der klageweg offen.
jetzt wird sowohl von Gewerkschaftsseite die Klageunterstützung abgelehnt (BV mit Zustimmung eines DGB-BR) als auch von der Rechtsschutz die Kostenübernahme wegen zu geringer Erfolgsaussichten (BV mit Zustimmung des BR) abgelehnt.
Das heisst, das Risiko einer Klage wurde individualisiert, somit auf den einzelnen MA angewälzt.
Erstellt am 05.04.2017 um 11:40 Uhr von Pjöööng
Ich kann dem Sachverhalt ehrlich gesagt nicht folgen.
Es wurde eine BV im Rahmen einer Verhandlung vor der Einigungsstelle von beiden Seiten unterschrieben?
Demnach war es also eine freiwillige Einigungsstelle (die also von beiden Seiten einberufen wurde und nicht einseitig)? Was war denn dann der Regelungsinhalt?
"Stellenbeschreinungen oder Tätigkeitsmerkmale existieren nicht."
Wie kann dann eine BV "Eingruppierung" abgeschlossen werden? Wonach wird denn da eingruppiert?
Es werden "Gehaltsbänder" festgelegt? Verstößt das nicht gegen die Tarifsperre?
"BV Krankmeldung; hier wird nun dem Geschäftsführer das Recht eingeräumt, ohne Begründung eine ärztl. Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag zu verlangen."
Das Recht hat er doch sowieso!
"BV Urlaubsplanung. In dieser BV ist jetzt festgeschrieben, dass mind. die Hälfte des Jahresurlaubs bis zum 30.11. des Vorjahres beantragt werden muss."
Und was passiert wenn das jemand nicht tut?