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Nicht zu änderndes E-Mail-Kennwort;Administratoren oder die Firma, die die PCs installiert haben vollen Zugriff auf die E-Mails der Mitarbeiter und des Betriebsrats(!!!) ohne das dies irgendwo dokumentiert ist - Welche Mittel bleiben BRV?

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orkjaeger
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Unternehmen gibt es 35 Außendienstler. Alle haben einen Laptop. Zugriff auf die e-mails haben die Kollegen über einen installierten e-Mail-Client oder über das Internet. Das e-Mail-Kennwort läßt sich nicht ändern und ist gleich dem Kennwort dür die Anmeldung am PC. Dadurch hat jeder, der das Anmeldekennwort kennt (Administratoren oder die Firma, die die PCs installiert haben) vollen Zugriff auf die E-Mails der Mitarbeiter und des Betriebsrats(!!!) ohne das dies irgendwo dokumentiert ist. Dies ist ungefähr so, als würdet Ihr PIN und TAN dem Hardwarelieferanten Eurer Bank geben. Ich als BRV habe ohne Beschluß den AG zwei mal aufgefordert, dies abzustellen. Außer einer Hinhalte-E-Mail ist seit 1 Woche nichts passiert. Ich habe auch schon angemerkt, daß dem BR seitens der Firma keine sichere Informationsplattform zur Verfügung gestellt wird.

  1. Welche Mittel bleiben mir, wenn die GF sich nicht kümmert?
  2. Welche Informationen bezüglich Computernetzwerk, Einbindung in die Muttergesellschaft, Administration muß der AG dem BR mitteilen?
  3. Kann der AG einen Einzelverbindungsnachweis für Handy-Gespräche (wird über Spesen abgerechnet) vom BR verlangen? Kann der BR beschließen, daß die Handy-Rechnungen ohne Einzelverbindungsnachweis erstattet werden? (BR könnte sich ja in bestimmten Fragen an RAe oder Gewerkschaften per Telefon wenden)
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Community-Antworten (2)

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jotim

04.07.2008 um 15:12 Uhr

Hallo Orkjaeger, unter Ziffer 3 gibst Du Dir quasi selbst den besten Ratschlag! ;-)

Also generell gehört das IT-(Un-)Wesen durch BV abgesichert was den Datenschutz und die individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle per technischer Einrichtungen betrifft. Für den BR gilt dies zusätzlich im Besonderen - hier sollte dringend eine Regelungsabrede mit dem Arbeitgeber erfolgen, welche einerseits die Kommunikationsmöglichkeit des BR sicherstellt - aber eben auch die Besonderheit der Funktion hinsichtlich Datenschutz würdigt.

Und genau zu diesen heiklen Feldern sei dringend Kontakt zu Gewerkschaften oder anderen Beratern empfohlen.

P
Petrus

04.07.2008 um 15:13 Uhr

@ork: Im Zweifelsfall richtet euch extern E-Mail-Adressen ein (z.B. GMX) - und macht das entsprechend bei euren Kollegen bekannt, dass nur diese "abhörsicher" sind (naja, für Herrn Schäuble wohl nicht) Ansonsten ist euer BR1-Seminar hoffentlich demnächst: Dem Referenten kann man vieles an Fragen stellen... Und bis dahin: Der ArbGeb erfährt per EVN, dass ihr mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt telefoniert habt (nicht was der Inhalt war). Was ist daran euer Problem?

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