Erstellt am 23.05.2014 um 07:30 Uhr von ochherrje
Urlaub beantragt, keine Antwort...Fristen verstichen = genehmigt.
Fehler der Führung
Erstellt am 23.05.2014 um 09:13 Uhr von Snooker
Ich gehe mal davon aus das wenn Du schreibst " wurde gekürzt" das der Urlaub erst komplett genehmigt war?
Weiter gehe ich mal davon aus das der Urlaubsantrag in der Personalabteilung trotz Genehmigung, hinterher bei der Schicht-oder Dienstabteilung ignoriert wurde?
Ich würde nicht pauschal behaupten------Frist verstrichen-----ätsch ich komm nicht.
Dies könnte man als Selbstbeurteilung auffassen und so zu einer Kündigung führen.
Hier sollte der AN zusammen mit dem BR das Gespräch mit dem Chef suchen. Dem Chef auch klar zu verstehen geben das man genehmigten Urlaub nicht einfach einseitig streichen darf. Dies ist nur in dringend betrbl. Gründen erlaubt Das heisst, wenn das Werk unter Wasser steht, wenn eine Ware zu verderben droht oder aber nur dieser die an diesem Tage anstehende Arbeit ausführen kann.
Das was hier angeführt ist------Personalmangel----- ist kein betrbl. Grund, sondern sind betrbl. Belange.
Aber wie gesagt, man kennt hier eure betrbl. Gepflogenheiten nicht. z. B Ob es üblich ist das wenn man nichts hört wegen des Urlaubsantrages das er als Genehmigt gilt, oder ob ihr irgendwelche betrieblichen Regelungen (BV) habt.
Erstellt am 23.05.2014 um 09:35 Uhr von gironimo
Also Urlaubsschein nicht unterschrieben und daraus ableiten, dass der Urlaub genehmigt ist - geht gar nicht. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Die Frage ist nur, wer hat denn den gekürzten Urlaub genehmigt?
Es gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Urlaubsgrundsätzen, regeln für die Genehmigung von Urlaub zu vereinbaren. Dazu gehören auch eventuelle Fristen und der Umgang bei Störfällen (wer genehmigt wenn der Vorgesetzte nicht da ist), Ausschluss bestimmter Tage vom Urlaub usw.. Jedenfalls missachtet der AG die Mitbestimmung, wenn er beispielsweise einseitig sagt, am Brückentag gibt es grundsätzlich keinen Urlaub.
Besteht keine klare Regelung, kann sich jeder AN an den BR wenden, wenn es Probleme mit der Urlaubsgenehmigung gibt; der kann dann auch im Einzelfall seine Mitbestimmung nutzen.
Erstellt am 23.05.2014 um 10:38 Uhr von karilina
Hallo,
wie ich in meiner Frage beschrieben habe. Der Urlaubsplan wurden im Februar eingereicht und dem Vorgesetzten zur Unterschrift eingereicht. Dieser Urlaubsplan wurde vom direkten Vorgesetzten ignoriert.Wurde aber von unserer Rezeption, die der Personalabteilung untergeordnet ist, im gesamten Urlaubsplan eingegeben.
Der Vorgestetzte dieser Abteilung meines Kollegen hatte mittlerweilen zwei anderen Mitarbeitern, die nicht im Urlaubsplan standen, diesen einen Brückentag genehmigt. Sodass der betroffene seinen Wochenurlaub Montag-Mittwoch zwar bekommt, aber Freitag(Brückentag) gestrichen wurde. Und das 7 Arbeittage vorher. Stand aller Arbeitnehmer: Jeder hat Kleinkinder, nicht schulpflichtig. Hohes Arbeitaufkommen haben wir nicht, natürlich ist es an einem Brückentag immer etwas stressiger, da weniger MA im Haus sind. Danke erstmal
Erstellt am 23.05.2014 um 10:57 Uhr von Snooker
Wenn der Urlaub so ins System eingepflegt wurde, so das der MA davon ausgehen musste das er als genehmigt gilt, steht ihm dieser Tag auch zu. Hier sollte der BR auch nicht das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, sondern mit dem AG. Dies kann so nicht zu Lasten des AN gehen.
Erstellt am 23.05.2014 um 15:48 Uhr von gironimo
Der Urlaubsplan ist eben noch nicht der Antrag, der genehmigt wird. Wenn dies so sein soll, muss es ausdrücklich z.B. in einer BV vereinbart sein. Ich nehme aber an, dass Ihr diesen Punkt noch nicht mit dem AG geklärt habt.