laut SächsQualiVO haben alle Erziehr einen Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr.
Im vorigen Jahr sind Weiterbildungen vom Veranstalter abgesagt wurden, so das z.B. eine Kollegin nur 3 Tage in Anspruch genommen hat. Hat sie einen Anspruch die 2 restlichen Tage in diesem Jahr mit zu bekommen.
Können Fortbildungstage auch zum schreiben von Hausarbeit genommen werden?
Wieviel Mitspracherecht hat der BR?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten