hallo,
laut SächsQualiVO haben alle Erziehr einen Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr.
Im vorigen Jahr sind Weiterbildungen vom Veranstalter abgesagt wurden, so das z.B. eine Kollegin nur 3 Tage in Anspruch genommen hat. Hat sie einen Anspruch die 2 restlichen Tage in diesem Jahr mit zu bekommen.
Können Fortbildungstage auch zum schreiben von Hausarbeit genommen werden?
Wieviel Mitspracherecht hat der BR?
Vielen Dank für eure Hilfe!