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Betriebsrat

U
utomi
Jan 2018 bearbeitet

hallo, laut SächsQualiVO haben alle Erziehr einen Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr. Im vorigen Jahr sind Weiterbildungen vom Veranstalter abgesagt wurden, so das z.B. eine Kollegin nur 3 Tage in Anspruch genommen hat. Hat sie einen Anspruch die 2 restlichen Tage in diesem Jahr mit zu bekommen. Können Fortbildungstage auch zum schreiben von Hausarbeit genommen werden? Wieviel Mitspracherecht hat der BR? Vielen Dank für eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

P
Peanuts

29.04.2012 um 16:43 Uhr

"Laut SächsQualiVO haben alle Erziehr einen Anspruch auf 5 Fortbildungstage im Jahr."

Steht so nicht im § 4 ...

"Hat sie einen Anspruch die 2 restlichen Tage in diesem Jahr mit zu bekommen.

Nein

"Können Fortbildungstage auch zum schreiben von Hausarbeit genommen werden?"

Nein

"Wieviel Mitspracherecht hat der BR?"

§ 80 BetrVG

G
gironimo

29.04.2012 um 19:34 Uhr

Zitat: "....Sie (die Träger) haben darauf hinzuwirken, dass die pädagogischen Fachkräfte mindestens fünf Tage im Jahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen."

Wie peanuts schon andeutet, hat der BR laut § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen (....) durchgeführt werden.

Der BR muss nun mit dem AG darüber reden, wie die Verordnung wieder ordnungsgemäß durchgeführt wird und wie eventuelle Versäumnisse aus der Welt geräumt werden können.

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