Erstellt am 01.04.2017 um 18:51 Uhr von gironimo
Eure Rechtsanwältin sollte diese Frage beantworten können - sonst braucht ihr eine andere.
Ansonsten : In welcher Funktion kommt sie denn? Um euch dann als Prozessbevollmächtigte für euch tätig zu werden; oder als Sachverständige im Sinne § 80.3 BetrVG?
Erstellt am 01.04.2017 um 21:28 Uhr von celestro
Fragt den AG mal, ob der BR lieber zu der Rechtsanwältin fahren soll. Natürlich unter Kostenerstattung ...
Erstellt am 03.04.2017 um 07:20 Uhr von WillsWissen
@ celestro:
Welche Kostenerstattung??? Wenn der BR einen Beschluss nach § 80 Abs. 3 hat , ist noch lange nicht das gesamte Gremium dazu eingeladen, zu einer Rechtsberatung in eine Kanzlei zu fahren.
Das ist dann "Privatvergnügen" ohne Bezahlung...
Wenn kein Beschluss vorliegt, muss der AG auch keinen RA zum Betriebsrat lassen.
Da bin ganz bei gironimo.
Wenn die Anwältin nicht weiß wie es funktioniert, dann ist Sie fehl am Platz.
P.S.: Wenn es keinen Beschluss mit Kostenübernahmen gibt, zahlen die BR-Mitglieder im schlimmsten Fall auch den Rechtsanwalt.