Erstellt am 02.12.2014 um 08:32 Uhr von Kölner
Abmelden und anmelden nicht vergessen und immer sauber prüfen, ob man BR Arbeit leistet.
Erstellt am 02.12.2014 um 09:14 Uhr von Tulpe
In der Sitzung???
Verdi solltet ihr sagen, GW kommt ins Haus langt. Mitarbeiter sollten sich beim Vorgesetzten abmelden, gehen zum BR. Andere Personen müsst ihr nichts sagen. Problem sehe ich nur an der Sitzung, da die nicht öffentlich sind, haben alte BR da nichts zu suchen. Richtet Sprechzeiten ein, da können Sie euch Besuchen. Oder macht Termin aus. Ein RA bei der Sitzung nur zum Thema wo er einen Auftrag bekommt.
Gruß
Erstellt am 02.12.2014 um 10:30 Uhr von PaulBreitner
das heisst wir müssen unseren Besuch nicht vorher bei der Geschäftsführerin anmelden?
Wir könne Ihre Anweisung also misachten?
Erstellt am 02.12.2014 um 11:28 Uhr von moreno
Ihr müsst nicht fragen aber den AG benachrichtigen das jemand von der Gewerkschaft kommt. Will er den Zugang verweigern oder einschränken liegt es am AG zu beweisen das dies an den Umständen des Betriebs liegt.
Also wie gesagt einfach den AG informieren, dass z.B. die Verdi heute im Betriebsratsbüro zugegen ist. Dies kann schriftlich wie mündlich erfolgen.
Erstellt am 02.12.2014 um 11:57 Uhr von Pickel
"oder ehemaligen Kollegen die im BR waren." auf welcher Grundlage passiert das?
Erstellt am 02.12.2014 um 12:16 Uhr von seesee
Der AG hat das Recht zu wissen, wer sich im Betrieb aufhält. Wenn der AG sein Recht einfordert, so ist das legitim. Also: AG über Besuch von Extern informieren (nicht um Erlaubnis fragen). Ihr müsst ihn nicht darüber informieren, wenn Euch Eure Kollegen aufsuchen.
Erstellt am 02.12.2014 um 18:59 Uhr von Multibär
@PaulBreitner,
habt ihr mal gefragt wieso ? Das würde ich als erstes machen und da klar stellen wie eure Position dazu ist . ggf will sie gar nicht alles erfahren.... Sondern nur das was Feemde auf ihren Hof machen oder sind. Interne das sollte sie wissen geht sie erstmal nichts an diese melden sich beim V an und ab. Das es sich nur um einen wichtigen Grund handeln kann der mit der BR Arbeit zu tun hat muss sie erstmal glauben. Auch das der AN nicht böswillig seinen Arbeitsplazt verlässt.
Ich finde dieses unterschwellige "Der geht zum R zum Kaffe Trinken und die Firma leidet so sehr" Wiederlich, zumal die Typen die sich damit Beschäftigen der Firma viel mehr schaden.
Erstellt am 02.12.2014 um 19:54 Uhr von gironimo
Eure Besucher kommen wie alle anderen Besucher auch in den Betrieb. Das heißt sie melden sich nach der gleichen Procedur an, wie jeder andere auch. Also z.B. zum Pförtner gehen, dort einen Besucherausweis an die Jacke heften und fertig. Aus Sicherheitsaspekten kann auch eine längere Anmeldung erforderlich sein; aber Euer Büro liegt ja hoffentlich nicht mitten in der Produktion.
Ansonsten: Wenn Ihr Besuch von ver.di oder einen Anwalt bekommt, können Euch diese Herren auch über die Zugangsregeln bestens Auskunft geben.