Recht des Betreibsrates auf Beratung - wenn der Betrieb nicht in der Lage ist, 3 Betriebsratsmitglieder zu entsprechenden Schulungen zu schicken?
Guten Tag, in einem kleinen Betrieb (40 Mitarbeiter), der im gemeinnützigen Sektor tätig ist, hat sich ein Betriebsrat gegründet. Der Betrieb ist nicht in der Lage 3 Betriebsratsmitglieder zu entsprechenden Schulungen zu schicken. Hat der Betriebsrat ein Recht darauf, wenigstens eine ausführliche rechtliche Beratung, z.B. von einem Anwalt auf Kosten des Betriebes in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wo geht das draus hervor. Für eine kurzfristige Antwort bin ich sehr dankbar. Viele Grüße, N.K.
Community-Antworten (10)
04.09.2008 um 18:26 Uhr
Warum können die BR Mitglieder nicht zur Schulung? Müssen ja nicht alle gleichzeitiog gehen wenn das die betrieblichen Belange so verlangen. Wende dich erst mal an deine Gewerkschaft, die können dich auf jeden Fall mal unterstützen. Mir ist nicht ganz klar welche Beratung du von einem Anwalt willst.
04.09.2008 um 23:48 Uhr
Hallo rolfo2, danke für deine Antwort, deine Empfehlung habe ich auch schon vorgeschlagen. Wir haben es hier mit einem nicht-gewerkschaftlich-organisierten Betriebsrat zu tun..., der scheinbar gewerkschaftliche Berührungsängste hat. Ich werde dennoch noch mal darauf hinweisen, dass die entsprechende Gewerkschaft der erste Ansprechpartner sein sollte.
05.09.2008 um 00:04 Uhr
@Zora Nicht der Betrieb schickt den BR zu Schulungen, sondern der BR muß in einer Sitzung den Beschluß nach § 37 Abs. 6 fassen. Da braucht der AG nichts zu genehmigen. Ihr fasst den Beschluß für einen ntsprechenden Lehrgang und teilt dies dem AG mit. Wenn ihm das nicht passt hat dieser sich an die Einigungsstelle zu wenden.
05.09.2008 um 00:09 Uhr
@Zora "Der Betrieb ist nicht in der Lage 3 Betriebsratsmitglieder zu entsprechenden Schulungen zu schicken. " Entschuldigung, aber wenn das BetrVG sagt das ein Betrieb eurer Grösse einen dreiköpfigen BR hat...
Das Wort "schicken" gefällt mir auch nicht. Ihr sagt dem AG das ihr fahrt. Wenn ihm das nicht gefällt, kann er ja seine Möglichkeiten ausschöpfen. Das müsste dann eigentlich sehr spassig werden.
Wie wollt ihr denn euren Pflichten als BR nachkommen, wenn ihr nicht einml eine Grundlagenschulung habt?
05.09.2008 um 00:32 Uhr
@ rainer w und @ Immi danke für Eure Nachrichten. Der BR ist wirklich ganz frisch zu Stande gekommen und es gibt ein gutes und enges, sehr kollegiales Verhältnis zur Geschäftsführung. Es ist nicht das Ansinnen des BR eine Einigungsstelle ins Leben zu rufen, sondern es wird eher danach gestrebt VORHER eine Einigung mit der GF zu bekommen. Die Finanzen des Betriebes (gemeinnützig) sind nicht üppig, der BR weiß, dass er solche Schulungen per Beschluß besuchen kann und der Betrieb das zahlen muss. Das ist aber auch nicht im Sinne des BR.... deswegen die Frage: Muss der Betrieb nur diese "offiziellen" BR-Schulungen zahlen (die ja nicht ganz preiswert sind...), oder auch solche die sich der BR z.B. bei einem Anwalt seines Vertrauens geben läßt? Danke für Euer Lesen und Beschäftigen.
05.09.2008 um 01:41 Uhr
@Zora wenn es einen streitigen Punkt gibt der ggf. auch rechtshängig werden kann dann könnt ihr wegen dieses Punkts zum RA. vgl. § 40 BetrVG. Wenn es eine allgemeine Rechtsberatung werden soll dann braucht Ihr die Zustimmung des AG vgl. §80 Abs. 3 BetrVG
Nur was soll das bringen? Für das Geld was der Anwalt kostet kann man eine Schulung bezahlen. Die arbeiten auch nicht für Lau. Oder kennt Ihr einen Anwalt? Vielleicht macht der Euch ja zu einem netten Preis eine schöne Inhouse-Schulung.
Insgesamt finde ich aber Ihr solltet mal das Verhältnis zum AG überdenken. Vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt auch voraus, dass ich meine Rechte kenne. Sonst nimmt der AG bald mehr als nur den kleinen Finger... Ihr habt auch Wähler die von Euch etwas erwarten
05.09.2008 um 02:00 Uhr
@paula - danke für den hinweis und ja, hier gibt es einen guten anwalt (arbeitsrechtler, ausschließlich arbeitnehmervertreter), der zu einem vernünftigen preis eine inhouseschulung machen würde, sehr viel preiswerter als 3 BR zur schulung zu schicken. wer auch immer wen da schickt... ;-) es geht keinesfalls darum, dass der AG dem BR irgendwas verweigert oder vom finger auf die hand übergreift... es geht einfach um ein gutes verhältnis und darum, dass der BR kein interesse daran hat, dass der betrieb mehr geld als nötig ausgibt, wohlwissend, dass eine schulung not tut.
05.09.2008 um 02:38 Uhr
na dann macht doch eine Inhouseschulung. Anwalt fragen... Konzept und Kosten geben lassen... beschließen und gut ist. Hinsichtlich des Schulungsanbieters seid ihr ja frei. Nur bedenkt bitte eines: solche Schulungen kann man sehr gut nutzen zum Erfahrungsaustausch und Netzwerkaufbau. Das fällt dann natürlich weg und das finde ich bei "Frischlingen" schon einen großen Nachteil
05.09.2008 um 12:50 Uhr
Hallo,
ich denke nicht, dass es verwerflich für einen BR ist, gut mit dem AG zusammenzuzarbeiten, solange das nicht in Vorteilsnahme oder ähnlichem endet. Und wenn Ihr wisst, dass das Geld knapp ist, was bei einem gemeinnützigen Träger sehr wahrscheinlich ist, ist es auch sinnvoll, wenn der BR Kostenbewußtsein entwickelt. Das nützt auch den Kollegen.
Wenn es die Alternative einer kostengünstigen Inhouseschulung gibt, wunderbar! Ich teile auch nicht zu 100 % Paulas Meinung. Klar, der Erfahrungsaustausch fällt weg, aber der große Vorteil der Inhouseschulung ist, dass der Referent dort seine Schulung genau an den Wissensstand und die Auffassungsgabe der Teilnehmer anpassen kann und vor allem die Inhalte anhand aktueller Fragestellungen im Betrieb besprechen kann. Ein guter Anwalt nimmt sich Zeit für ein intensives Vorgespräch mit dem Organisator (BR-Vorsitzender?).
05.09.2008 um 22:09 Uhr
@all Inhouse Schulungen von einem Anwalt laufen meines Wissens nicht über eine Ganze Woche wie die üblichen BR Seminare. Und wenn man berechnet das ein Anwalt dann pro Tag zwischen 300 € - 500 € kostet, ein BR Seminar für eine Woche aber knapp 1000 € dann verstehe ich die Deutsche Mathematik nicht. Und zum lernen ist es allemal besser in weitreichenden Stoff in einer Woche beigebracht zu bekommen, als wie in 2 Tagen vollgestopft zu werden. Denn dann heißt es meistens hinterher; wie war das noch mal ? Und bis jetzt auf jeden meiner zahllosen Lehrgänge hat sich der entsprechende Dozent Zeit für meine Fragen genommen. Dies wird von vorne herein mit eingeplant. @Zora Wenn das Verhältnis wirklich so wunderbar zum AG ist, wozu habt ihr dann ein BR gegründet? Glaube ja nicht daß das immer so sien wird. Denn gerade das sollt ihr ja auch lernen. VERHANDLUNGSTAKTIK!!!!!! Und jeder BR muß für den Fall wenn... gewappnet sein. Lasst euch nicht einlullen denn eurer AG ist kein Sozialdienst und wird immer jammern es ist kein Geld da. Wenn ihrüber 101 MA seit gründet ein Wirtschaftsausschuß und ihr erfahrt wie gesund euer Betrieb wirklich ist.
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