Absage vom AG für die BRS
Hallo Zusammen, wir haben folgendes Problem: seit 1 Jahr haben wir einen neuen Vorstand (=AG). Die Gespräche und Verhandlungen zwischen BR und AG erweisen sich als sehr schwierig. Sie sieht den BR als Feind an ( wir haben vor 5 Monaten mit unserem Anwalt eine 70 MA-Kündigung abgewehrt und das hat ihr natürlich sehr gestunken). Dann war es etwas ruhiger. Seit diesem Jahr hätten wir eigentlich schon 4 BR-Sitzungen mit dem AG, wovon sie 3 BRS abgesagt hat und keine Alternativtermine genannt hat. Laut § 74 Abs.1 BetrVG sollen der AG und BR einmal pro Monat zu einer Besprechung zusammen kommen. Dabei handelt es sich ja um eine Soll-Regelung. Wie sollen wir uns verhalten? Vielen Dank für eure Anregungen.
Community-Antworten (2)
29.03.2017 um 11:21 Uhr
Bleibt freundlich und weist darauf hin, dass sie auch eine Verpflichtung hat.
29.03.2017 um 11:46 Uhr
Ich kann dir folgendes Raten, da wir das gleiche schon hatten.
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SChreibt einen ganz netten Brief, das ihr mit dem Arbeitgeber eine gute und Vertrauensvolle zusammenarbeit möchtet, das die GF und ihr zwar verschiedene Rollen habt und verschiedene ansichten, aber oft das gleiche Ziel habt. Und zwar das es dem Unternehmen gut geht. Der Weg ist das Ziel und nur gemeinsam ANgestellte und Führung können das Unternehmen auf guten kurs halten bzw. bringen. Leider hat die GF die letzen Monatsgespräche nach §74 BetrVg nicht war genommen. Ihr könnt euch vorstellen, das eine GF sehr viel zu tun hat, aber das das Monatsgespräch schon Wichtig ist um Vertrauen auf zu bauen und um gemeinsame Ziele und Wege zu definieren. Ihr wollt nicht mit dem Unternehmen mit rechtlichen Mitteln und Sachverständigen Kommunizieren. Das Kostet unnötig Geld und nerven auf beiden seiten. Daher bittet ihr darum das die GF die Monatssitzungen ernst nimmt und versucht euch in dem Belangen des BR mit zu nehmen, statt gegeneinander zu aggieren. usw....
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Sie hat dann 2 Möglichkeiten, 1. sie kommt. 2. Sie kommt weiter nicht, dann wisst ihr das nicht eingelenkt werden will und ihr könnt euch mit Sachverständigen hilfe den §74 Gerichtlich einfordern.
LG
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