W.A.F. LogoSeminare

Teilnahme an BRS von Schwerbehindertenvertretungen

B
blondy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, folgendes Problem stellt sich uns. Die Schwerbehindertenvertretung möchte an allen BRS teilnehmen. Meiner Ansicht nach, kann sie dies auch. Jetzt hat diese MA eine Teilberentung erhalten und arbeitet immer bis 13:00 Uhr, unsere BRS fangen aber erst um 14:15 Uhr an. Sind das für sie Überstunden? Da sie ja das Recht hat an den BRS teilzunehmen, es aber keine Pflicht ist, solange es nicht um Belange von Schwerbehinderten MA geht. Wie seht ihr das? Glg.

1.15104

Community-Antworten (4)

I
ickederdicke

12.08.2016 um 17:19 Uhr

Wenn die SBV in ihrer "Freizeit" an den BR Sitzungen / Ausschüssen teilnimmt, dann steht ihr hierfür ein Freizeitausgleich zu. Aus ifb Lexikon: Kann sie ihre Amtsaufgaben aus betrieblichen Gründen (z.B. Beratung in Schichtbetrieben) ausnahmsweise nicht in ihrer Arbeitszeit erledigen, so hat sie einen Anspruch auf einen Ausgleich durch entsprechend bezahlte Freizeit (§ 96 Abs. 6 SGB IX). Eine Entschädigung als Mehrarbeit kennt das SGB IX jedoch nicht. Keine betriebsbedingten Gründe und damit kein Ausgleichsanspruch liegen dagegen vor, wenn die Vertrauensperson freiwillig ihre Amtstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit wahrnimmt, obwohl sie diese auch während der Arbeitszeit hätte erledigen können.

Was wäre denn, wenn Sie an den Tagen mit Nachmittags Terminen (z.B. BRS ) ihre tägliche Arbeitszeit von bis 13:00 auf ab 13:00 oder so verlegt ?

B
blondy

15.08.2016 um 11:04 Uhr

Hallo ickederdicke, die MA hat feste Arbeitszeiten, die auch nicht geändert werden können. Mir geht es darum, hat sie ein Anrecht auf Freizeitausgleich, wenn sie freiwillig an den Sitzungen teilnimmt. Sie darf ja an den BRS teilnehmen, muss es aber nicht (außer, wenn es um Belange von Schwerbehinderten MA geht). Vielen Dank für die Hilfe. Glg

O
outofmemory

15.08.2016 um 12:12 Uhr

Wie ickederdicke schon geschrieben hat, gilt dann einen Ausgleich (Stunden bezahlen) oder bezahlte Freizeit ( Stunden abfeiern) zu schaffen.

M
MasterPit

07.02.2017 um 14:45 Uhr

Wobei die Reihenfolge doch immer genau die andere ist: erst Freizeitausgleich und nur, wenn der nicht möglich ist, ersatzweise Geld. ;)

Ihre Antwort