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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtszeit des amtierenden BRs - wann endet die genau?

S
Sommer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es geht wiedermal um die Dauer der Amtszeit des amtierenden BRs. Diesmal mit einem kleinen Unterschied. Nachdem der vorherige BR Anfang 2004 zurückgetreten ist wurde bei uns neu gewählt und seit dem 19.3.2004 gibt es den jetzigen BR, in dem auch ich drin bin. WV und Vorsitzender wurden schon bestellt und Ende März wird gewählt. Allerdings tauchte jetzt plötzlich eine Frage auf: Wann endet die Amtszeit des jetzigen BRs? So wie es in dem BetrVG §21 steht, also mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BRs (wie ich auch der Meinung bin) oder erst am 31.05.2006 (wenn der jetzige BR nicht zurücktritt)? Kann es, durch die verkürzte Amtszeit des jetzigen BRs, so eine Ausnahme geben? Danke schon mal.

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Community-Antworten (9)

W
Werner

16.12.2005 um 08:26 Uhr

Hallo Sommer, wenn ich richtig informiert bin, ist der Tag an dem das Wahlergebnis veröffentlicht wurde, der ausschlaggebende Termin für die Neuwahl.

G
Ganti

16.12.2005 um 14:06 Uhr

Hallo Sommer,

im §21 Satz2: die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Da der jetztige BR erst 2004 gewählt wurde endet seine Amtszeit erst am 31.05.2006! Der neue Wahltermin wäre also besser Mitte Mai gewesen. Wenn der alte BR nicht zurücktritt, fängt die Amtszeit des neuen BR meines Erachtens erst am 01.06.2006 an.

K
Kölner

16.12.2005 um 15:04 Uhr

"Ganti", ich gehe eher von dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des "im regelmäßigen Turnus" gewählten BR aus. Soll heißen: "Spätestens" zum 31.05.06 kann laut DKK und Fitting nur so verstanden werden, dass die Verkündigung des Wahlergebnisses des neu gewählten BR's, die Amtszeit "des ausserhalb der regelmäßigen Amtszeit gewählten BR" beendet.

Im Fall "Sommer" wäre dies dann Mitte März - eben wenn die Wahlen gelaufen sind und das Wahlergebnis verkündet wird.

S
Sommer

16.12.2005 um 15:35 Uhr

Hallo nochmals, ich (sommer) verstehe es genau so wie "Kölner" eigentlich, bzw. ich habe das auch so verstanden, bis man uns verunsichert hat. Je mehr ich die Kommentare gelesen habe desto verwirrender wurde aber das Ganze für mich. Der Gewerkschaftssekretär ist zwar auch meiner Meinung aber diese Kollegin (eine sehr aktive übrigens) beharrt darauf, dass die Amtszeit erst am 31.05.2006 zu Ende geht. Ich habe dazu leider auch keine Urteile ausfindig machen können. Verwirrt bin ich schon ehrlich gesagt...

K
Kölner

16.12.2005 um 15:39 Uhr

Urteil zu diesem Sachverhalt... BAG vom 28.09.1983 (laut Fitting)

Und: Nicht verwirrt sein, unsere Einschätzung ist richtig!!!!

S
Sommer

16.12.2005 um 18:25 Uhr

Hallo, hier ist nochmal Sommer, danke für die Antwort. Übers Wochenende werde ich nochmals recherchieren...und wenn ich was Neues finde schreibe ich Montag rein. Schönen Abend.

S
Sommer

19.12.2005 um 12:18 Uhr

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin's nochmal, Sommer. Heute hatten wir alle beteiligten zusammen (auch der Gewerkschaftssekretär war da). Die Kollegin hat das bei einem Seminar explizit gesagt bekommen und hat sich auch rückversichert (also die Amtszeit soll tatsächlich erst am 31.05.2006 enden). Gut, ich bin immer noch anderer Meinung. Auf jedem Fall wird der Wahlvorstand einen Anwalt konsultieren und Anfang nächten Jahres werden wir das endgültige Ergebnis erfahren. Gruß und schönen Tag.

K
Kölner

19.12.2005 um 16:17 Uhr

Du kannst davon ausgehen, dass Deiner Kollegin etwas Falsches gesagt wurde - Schade!

RI
Ramses II

19.12.2005 um 23:17 Uhr

Man muss zur Ehrenrettung des Seminarleiters beachten dass das Gesetz an dieser Stelle für die Entstehungszeit ungewöhnlich schlampig formuliert ist, von der handwerklichen Qualität entspricht es eher den Arbeitsgesetzen der jüngeren Vergangenheit. Fitting und Däubler weisen ja auch darauf hin, dass sich das Ende der Amtszeit hier nicht eindeutig aus dem Gesetz ergibt und versuchen lediglich dem Wörtchen "spätestens" einen Sinn einzuhauchen (ebenso wie das BAG). Warum der Gesetzgeber hier nicht einen Wortlaut analog zur Regelung für die Fälle § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 verwendet hat, erklärt sich damit aber auch noch nicht.

Wie überhaupt unerklärlich ist warum der Gesetzgeber diese komplizierten Regelungen gewählt hat, statt die regelmäßige Amtszeit grundsätzlich am 31.05. enden zu lassen.

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