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Harte Mitbestimmung

W
Waldbauernbub
Jan 2018 bearbeitet

Eigentlich eine ganz kurze Frage. Wir haben einer angedachten Maßnahme des Arbeitgebers gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 widersprochen. Nun hat man uns mitgeteilt, dass die Maßnahme seitens des AG trotzdem durchgeführt wird. Was ist zu tun?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

28.03.2017 um 16:04 Uhr

Beschluss fassen, einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte zu beauftragen.

Mit dem Anwalt reden, ob man hier auch schon eine Einigungsstelle einberufen sollte.

G
gironimo

28.03.2017 um 20:38 Uhr

... oder eine einstweilige Verfügung möglich ist (je nachdem, um was es geht).

Auf jeden Fall - bei einem derartig gewollten Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten (hier Achtung der Mitbestimmung), kann und muss der BR konsequent handeln.

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