Harte Mitbestimmung
Eigentlich eine ganz kurze Frage. Wir haben einer angedachten Maßnahme des Arbeitgebers gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 widersprochen. Nun hat man uns mitgeteilt, dass die Maßnahme seitens des AG trotzdem durchgeführt wird. Was ist zu tun?
Community-Antworten (2)
28.03.2017 um 16:04 Uhr
Beschluss fassen, einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte zu beauftragen.
Mit dem Anwalt reden, ob man hier auch schon eine Einigungsstelle einberufen sollte.
28.03.2017 um 20:38 Uhr
... oder eine einstweilige Verfügung möglich ist (je nachdem, um was es geht).
Auf jeden Fall - bei einem derartig gewollten Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten (hier Achtung der Mitbestimmung), kann und muss der BR konsequent handeln.
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