Ablehnung von Schulungen - Wie handhabt ihr das, bleibt uns wirklich nur der harte Weg?
Hey alle im Forum, sicherlich kennt das so manches BR-Mitglied, immer wieder machen wir einen ordentlichen Beschluss für die Entsendung zu Schulungen. Wir reichen diesen rechtzeitig immer über 6 Wochen vorher ein. Der AG schöpft die 14 tägige Frist bis zum letzten Tag aus und dann präsentiert er entweder eine Ganzablehnung oder zumindest und das ist im Moment wieder so darf nur eine Person zur Schulung. Wäre arbeitlich nicht drin, so ein Quatsch, einer kommt aus der Fertigung, der andere vom Fuhrpark. Aber der AG besteht darauf das wäre betriebsbedingt einfach so. Außerdem will er Folgeschulungen im gleichen Jahr nicht zu lassen, der oder die war dieses Jahr schon, ist außreichend. Da wir erst seit letztem Jahr ein Betriebsrat sind haben wir natürlich Wissensbedarf aber ganz ehrlich gesagt, wollten wir bis jetzt auch nicht gleich mit der Klagekeule kommen. Wie handhabt ihr dass, bleibt uns wirklich nur der harte Weg , vielleicht habt ihr ein paar schlaue Tipps. Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (5)
10.10.2007 um 19:36 Uhr
@Neuling45,
klagen braucht ihr sicher nicht. Wenn der AG meint die betriebliche Belange seien nicht berücksichtigt muss er die Einigungsstelle anrufen. 6 Wochen sind sicher ausreichend damit der AG disponieren kann.
10.10.2007 um 20:19 Uhr
Hallo Euch stehen alle Grundseminare im BetrVG, Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit zu, außerdem müßt ihr euch auch nicht darauf verweisen lassen, dass nur einer fährt und den anderen dann das ermittelte Wissen per"Nachhilfeunterricht"weiter gibt. Ansonsten ist das was Catweazle sagt richtig, überwiegend wird auch die 2 Wochen Frist für angemessen gehalten. Allerdings ist Fristbeginn der Zeitpunkt der Unterrichtung des Arbeitgebers über das geplante Seminar. Man geht davon aus, dass er damit einverstanden ist wenn er sich innerhalb dieses Zeitraumes nicht dazu äußert.
11.10.2007 um 09:30 Uhr
Catweazle, hast du schon mal einen AG gesehen, der dafür Einigungsstelle angerufen hat? Warum auch bezahlen, wenn er umsonst absagen darf. Neuling 45, Alle Srifftstücke sammeln und ab zu RA, gem. §40,1.
11.10.2007 um 11:46 Uhr
@ bänder, woher hast Du denn diese Weisheit???
11.10.2007 um 12:03 Uhr
bin den Weg schon mal gegangen.
Verwandte Themen
Ablehnung Schulungen
ÄlterHallo, guten Morgen. Folgende Sachlage. Wir haben für einen Kollegen AR 1 bis 3 beschlossen. Unser Chef hat uns dann 5 Wochen später mitgeteilt, dass diese Schulungen zu diesen Zeiträumen nicht
Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten
ÄlterHallo zusammen, Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe. Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitne
Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
ÄlterHallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
ÄlterHallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR
Lehrgänge für Ersatzmitglieder
ÄlterHallo, das ist sicherlich keine Frage auf die es eine wirklich klare Antwort geben kann, deshalb interessiert mich einfach mal wie Ihr das im Allgemeinen handhabt. Wir sind ein 7er-Gremium und haben