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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung von Schulungen - Wie handhabt ihr das, bleibt uns wirklich nur der harte Weg?

N
Neuling45
Nov 2016 bearbeitet

Hey alle im Forum, sicherlich kennt das so manches BR-Mitglied, immer wieder machen wir einen ordentlichen Beschluss für die Entsendung zu Schulungen. Wir reichen diesen rechtzeitig immer über 6 Wochen vorher ein. Der AG schöpft die 14 tägige Frist bis zum letzten Tag aus und dann präsentiert er entweder eine Ganzablehnung oder zumindest und das ist im Moment wieder so darf nur eine Person zur Schulung. Wäre arbeitlich nicht drin, so ein Quatsch, einer kommt aus der Fertigung, der andere vom Fuhrpark. Aber der AG besteht darauf das wäre betriebsbedingt einfach so. Außerdem will er Folgeschulungen im gleichen Jahr nicht zu lassen, der oder die war dieses Jahr schon, ist außreichend. Da wir erst seit letztem Jahr ein Betriebsrat sind haben wir natürlich Wissensbedarf aber ganz ehrlich gesagt, wollten wir bis jetzt auch nicht gleich mit der Klagekeule kommen. Wie handhabt ihr dass, bleibt uns wirklich nur der harte Weg , vielleicht habt ihr ein paar schlaue Tipps. Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (5)

C
Catweazle

10.10.2007 um 19:36 Uhr

@Neuling45,

klagen braucht ihr sicher nicht. Wenn der AG meint die betriebliche Belange seien nicht berücksichtigt muss er die Einigungsstelle anrufen. 6 Wochen sind sicher ausreichend damit der AG disponieren kann.

C
carrie

10.10.2007 um 20:19 Uhr

Hallo Euch stehen alle Grundseminare im BetrVG, Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit zu, außerdem müßt ihr euch auch nicht darauf verweisen lassen, dass nur einer fährt und den anderen dann das ermittelte Wissen per"Nachhilfeunterricht"weiter gibt. Ansonsten ist das was Catweazle sagt richtig, überwiegend wird auch die 2 Wochen Frist für angemessen gehalten. Allerdings ist Fristbeginn der Zeitpunkt der Unterrichtung des Arbeitgebers über das geplante Seminar. Man geht davon aus, dass er damit einverstanden ist wenn er sich innerhalb dieses Zeitraumes nicht dazu äußert.

B
bänder

11.10.2007 um 09:30 Uhr

Catweazle, hast du schon mal einen AG gesehen, der dafür Einigungsstelle angerufen hat? Warum auch bezahlen, wenn er umsonst absagen darf. Neuling 45, Alle Srifftstücke sammeln und ab zu RA, gem. §40,1.

E
ego112

11.10.2007 um 11:46 Uhr

@ bänder, woher hast Du denn diese Weisheit???

B
bänder

11.10.2007 um 12:03 Uhr

bin den Weg schon mal gegangen.

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