Arbeitszeitflexibilisierung im durchgängigen Schichtsystem
Liebe Kollegen, ja, wir haben im Krisenjahr 2009 den Fehler gemacht, einen Nachtrag zur BV Flexibilisierung der Arbeitszeit zu unterschreiben, in dem festgelegt wurde, dass auch im durchgängigen Schichtsystem flexibilisiert werden kann (Flexikonto +/- 100 Stunden). Jetzt haben wir Vollauslastung und die GF übt auf unterschiedliche Art immer wieder starken Druck auf die MA in der Fertigung aus, weil der durchschnittliche Flexi-"Über"stundenanteil zu gering ist. Über die MA im durchgängigen Schichtsystem wurde gestern z.B. gesagt, "es ist noch niemand daran gestorben, nur weil er jeden Tag 9 oder 10 Stunden arbeitet", gefolgt von Äußerungen, dass die MA wohl außer der Arbeit auch noch "Kegelclub, Arzttermin und Familie" haben wollen. Dass der Krankenstand im zweistelligen Bereich liegt, hat natürlich auch "nichts mit Arbeitsbelastung zu tun". Flexibilisierung ist ja für manche Schichtsysteme prinzipiell OK, aber nicht so. Jetzt suchen wir eine "harte" Rechtsgrundlage, dass BV Flexibilisierung der Arbeitszeit im durchgängigen Schichtsystem nicht möglich ist und unser BV-Nachtrag unwirksam ist. Wir stellen uns zu deppisch an, im ArbZG und Manteltarif Chemie Nord/Ost "harte" Gegenargumente zu finden. Kann jemand helfen? Viele Grüße Uwe
Community-Antworten (7)
31.05.2013 um 10:33 Uhr
@ Uwe
Wer oder was hindert Euch daran, diese BV zu kündigen?
Unabgängig davon halte ich´s für vor allen Dingen für ein Unding, ein Arbeitszeitkonto mit bis zu 100 Minusstunden belasten zu können.
Mir scheint, dass Euch wesentliche Grundlagen fehlen, um dieses Thema zielgerichtet angehen zu können. Wie sieht es mit Eurem Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft aus? Habt Ihr schon mal über ein Seminar "Flexibilisierung der Arbeitszeit" nachgedacht?
31.05.2013 um 10:33 Uhr
wie wärs mit Kündigung der BV ?
31.05.2013 um 11:12 Uhr
Eure Argumente liegen im Betrieb und bei den Kollegen, die Ihr vertretet. Du nennst sie doch schon. Das ist für Euch die Legitimation eine andere Regelung zu fordern und ggf. vor einer Einigungsstelle zu gehen. Ein Gesetz oder Urteile braucht Ihr da nicht. Hier geht es um gelebte Mitbestimmung. Und das heißt eben auch, eine Regelung, die sich nicht bewährt hat durch eine andere zu ersetzen.
Also auch von mir - kündigt die BV und schlagt am Besten gleich eine neue BV vor, die Ihr zuvor ausarbeiten solltet.
31.05.2013 um 11:31 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Die BV Flexizeit (inkl. ihrer Nachträge) ist bereits seit mehreren Monaten gekündigt. Da sie mitbestimmungsprflichtig ist, wirkt sie aber bis zum Abschluss einer neuen BV nach. Nachdem der Arbeitszeitausschuss mit der GF die BV Arbeitszeit für MA in Schichtsystemen und die BV Arbeitszeit für MA in Gleitzeit abgeschlossen hat (die Gespräche laufen schon seit Jahren und werden möglicherweise demnächst in die Einigungsstelle gehen), wäre dann auch die BV Flexizeit dran - das kann aber noch Monate dauern. Mit "weichen" Argumenten kommen wir bei unserer GF keinen Zentimeter vorwärts, da müssen wir eine neue BV auf die Beine stellen und entschlossen genug sein, die Einigungsstelle anzurufen.
31.05.2013 um 13:00 Uhr
@ Uwe
Nicht für ungut, aber wenn einen BR das Thema "Arbeitszeit" schon seit Jahren tangiert, kann ich
- in keinster Weise nachvollziehen, dass Euch keine "harte" Gegenargumente einfallen.
- Liegt die Vermutung nah, dass Ihr nur rumeiert und nicht in der Lage oder Willens seid, Nägel mit Köpfen zu machen.
Man muss es auch mal krachen lassen!
31.05.2013 um 13:46 Uhr
was gibts denn ja seit Jahren herumzuverhandeln ?
ihr wollt es so, der AG will es so, verhandeln, Verhandlungen gescheitert, Einigungstelle - das dauert maximal 3 Mo
und wenn ihr oder euer Ausschuss nicht in der Lage seit/ist, selbst in Worte zu fassen, wie man es gerne hätte und eine entsprechende BV zu entwerfen oder zu überblicken, was man nun letztendlich abschließt bzw. wie man das abgeschlossene auch wieder losbekommt, wenn sich die Situation ändert, holt man sich Sachverstand von außen hinzu
ihr könnt doch eure Kollegen nicht so in der Luft hängen lassen, gerade bei glasklaren mitzubestimmenden Angelegenheiten
31.05.2013 um 16:19 Uhr
Ich weiß nicht ob überhaupt bewusst ist was Arbeitszeitflexibilisierung überhaupt bedeutet. Meinem Verständis nach noch immer jede zeitliche Veränderung der üblichen Lage und Dauer der Arbeitszeit. Die Bedeutung ist doch, diese Veränderung als Anpassung der Arbeitszeiten an Schwankungen der Kapazitätsauslastungen, nach Möglichkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter. Welchen anderen Zweck könnte eine BV darüber sonst haben ? Ganz bestimmt nicht das der AG einen Persilschein in der Hand hat und die MA wie Leibeigene Behandelt. Hier kann der AG nicht einfach nach gut Düng über die Arbeitszeit und die Dauer der Arbeitszeit verfügen. Diese und jegliche Veränderung unterliegen immer noch der Mitbestimmung. Das heisst AG stellt Antrag und legt diesem den BR vor. Denn da ihr keine Eisverkäufer sein werdet habt ihr bestimmt kein Tagesgeschäft.
Macht mal auf einem Blatt ein Mint Map. Setzt in der Mitte Arbeitszeitflexibilisierung. Rund rum Blasen in denen dann steht: Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle, und Arbeitszeitkonto. Was passt in Arbeitszeit? was gibt es für Möglichkeiten der Arbeitszeitmodelle? Welche Arbeitszeitkonten sind bei euch möglich (auch wie sie sozialverträglich wieder runter gefahren werden). Das alles ergeben wieder Unterblasen. In denen erkennt ihr dann erstmal wo überhaubt im einzelnen die mitbestimmung noch weiterhin bleibt.
Aber keineswegs führt der Weg dahin das bei einer Flexibilisierung der AG alles alleine entscheiden kann. Ich kann mir auch kaum vorstellen das die bisherige BV so ausgestaltet ist.
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