Liebe Kollegen,
ja, wir haben im Krisenjahr 2009 den Fehler gemacht, einen Nachtrag zur BV Flexibilisierung der Arbeitszeit zu unterschreiben, in dem festgelegt wurde, dass auch im durchgängigen Schichtsystem flexibilisiert werden kann (Flexikonto +/- 100 Stunden).
Jetzt haben wir Vollauslastung und die GF übt auf unterschiedliche Art immer wieder starken Druck auf die MA in der Fertigung aus, weil der durchschnittliche Flexi-"Über"stundenanteil zu gering ist. Über die MA im durchgängigen Schichtsystem wurde gestern z.B. gesagt, "es ist noch niemand daran gestorben, nur weil er jeden Tag 9 oder 10 Stunden arbeitet", gefolgt von Äußerungen, dass die MA wohl außer der Arbeit auch noch "Kegelclub, Arzttermin und Familie" haben wollen. Dass der Krankenstand im zweistelligen Bereich liegt, hat natürlich auch "nichts mit Arbeitsbelastung zu tun". Flexibilisierung ist ja für manche Schichtsysteme prinzipiell OK, aber nicht so. Jetzt suchen wir eine "harte" Rechtsgrundlage, dass BV Flexibilisierung der Arbeitszeit im durchgängigen Schichtsystem nicht möglich ist und unser BV-Nachtrag unwirksam ist. Wir stellen uns zu deppisch an, im ArbZG und Manteltarif Chemie Nord/Ost "harte" Gegenargumente zu finden. Kann jemand helfen?
Viele Grüße
Uwe