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Einigungsstelle in Betriebsvereinbarung als Konfliktlösungsmechanismus

F
Fragender2020
Jan 2020 bearbeitet

Hallo,

wir haben in vielen Betriebsvereinbarungen als Konfliktlösungsmechanismus eine paritätische Kommission. Kommt diese nicht zu einem Ergebnis, entscheidet die Einigungsstelle abschließend.

Ich war bisher der Meinung, dass das eine valide Lösung ist, wenn beide Betriebsparteien die Betriebsvereinbarung unterschrieben haben. Insbesondere wenn der Betriebsrat bei einem Thema keine harte Mitbestimmung hat.

Jetzt hatten wir so einen Fall. Allerdings meinte der Einigungsstellenvorsitzende, dass die Einigungsstelle hier nicht zuständig sei, wenn keine harte Mitbestimmung vorliege.

Ich bin verunsichert. Heißt dass, das alle unsere Konfliktlösungspassagen falsch sind? Wenn ja, welches Werkzeug kann man zur finalen Entscheidungsfindung nehmen?

Danke

31802

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

23.01.2020 um 16:14 Uhr

Fitting schreibt dazu: "Das freiwillige E-Stellungsverfahren kann in allen Angelegenheiten durchgeführt werden, die in die Zuständigkeit des BR fallen und über die die Betriebsparteien verfügungsbefugt sind."

G
ganther

24.01.2020 um 19:04 Uhr

naja eine Einigungsstelle entscheidet nicht über Rechtsfragen. Vielleicht liegt da das Problem. Wir hatten das auch schon mal. Laut BV sollte die Einigungsstelle über die Auslegung der BV entscheiden. Das hat der angefragte Einigungsstellenvorsitzende sofort abgelehnt und meinte das wäre nicht zulässig und auch unser Anwalt hat gesagt, dass das so an dieser Stelle nicht gehen würde. Wir haben es dann gedreht und die Einigungsstelle entscheidet nun, ob in einer bestimmten Konstellation ein Anspruch gegeben ist. Da entscheidet sie nun über eine Ermessensentscheidung.

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