Hallo,

wir haben in vielen Betriebsvereinbarungen als Konfliktlösungsmechanismus eine paritätische Kommission. Kommt diese nicht zu einem Ergebnis, entscheidet die Einigungsstelle abschließend.

Ich war bisher der Meinung, dass das eine valide Lösung ist, wenn beide Betriebsparteien die Betriebsvereinbarung unterschrieben haben. Insbesondere wenn der Betriebsrat bei einem Thema keine harte Mitbestimmung hat.

Jetzt hatten wir so einen Fall.
Allerdings meinte der Einigungsstellenvorsitzende, dass die Einigungsstelle hier nicht zuständig sei, wenn keine harte Mitbestimmung vorliege.

Ich bin verunsichert. Heißt dass, das alle unsere Konfliktlösungspassagen falsch sind? Wenn ja, welches Werkzeug kann man zur finalen Entscheidungsfindung nehmen?

Danke