Bezahlung bei Seminarbesuch
Von unserer Personalleitung wurde uns mitgeteilt: Bei Seminarbesuch wird nur der Durchschnitt bezahlt. Auf unsere Antwort, hier gebe es lt. § 37,6 ein Gesetzbeschluß,das bei Seminarbesuch auch für Teilzeitbeschäftigte voll bezahlt wird,bekamen wir zur Antwort, hier gäbe es verschiedene Rechtsprechungen. Wir sollen nur den Durchschnitt bekommen.
Community-Antworten (1)
22.05.2005 um 22:57 Uhr
Bevor ich auf die Frage antworten kann, habe ich eine Rückfrage: Was bedeutet es, daß der Arbeitgeber nur den "Durchschnitt" bezahlen will? Um welchen Durchschnitt geht es? Die Rechtslage ist völlig eindeutig (§§ 37 Abs. 3 und 6 BetrVG): Besucht ein teilzeitbeschäftigtistes BR-Mitglied eine Fortbildung, ist es -gehaltsmäßig - für jeden Seminartag einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gleichzustellen.
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