Von unserer Personalleitung wurde uns mitgeteilt:
Bei Seminarbesuch wird nur der Durchschnitt bezahlt.
Auf unsere Antwort, hier gebe es lt. § 37,6 ein Gesetzbeschluß,das bei Seminarbesuch auch für
Teilzeitbeschäftigte voll bezahlt wird,bekamen wir zur Antwort, hier gäbe es verschiedene Rechtsprechungen. Wir sollen nur den Durchschnitt bekommen.