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Nutzung und Vergütung Privat PKW während Rufbereitschaft

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MarcusW
Dez 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, einige Kollegen haben im Rahmen Ihrer Tätigkeiten auch eine Rufbereitschaft, die von Montag bis Montag geht. Diese wird sowohl Grundsätzlich als auch bei den eigentlichen Einsätzen Online oder Vor-Ort vergütet. Während der Rufbereitschaftswoche können die Kollegen einen Dienstwagen mitnehmen, den Sie aber nicht privat nutzen dürfen. Also nur der reine Arbeitsweg hin und zurück bzw zu den Einsatzorten der Bereitschaft außerhalb der Dienstzeit. Anteilig ist für die normale Nutzung zur Arbeit ein Entgelt zu bezahlen. Da die Kollegen aber nach Feierabend aber durchaus noch einmal Privat zu Hause das Auto benötigen, verzichten Sie oft auf die Mitnahme des Dienstwagens um zuhause mobil zu sein. Die Fahrten zu Einsatzorten während der Rufbereitschaft erledigen Sie dann mit dem Privat PKW. Laut Personalabteilung gibt es dafür aber kein KM-Geld, da dieses ja vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuer jährlich erstattet wird. Aber sind die Fahrten nicht auch im dienstlichen Interesse zu sehen und somit erstattungspflichtig über den Arbeitgeber?

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

27.11.2023 um 15:09 Uhr

Die private Mobilität geht den AG meiner Meinung nach nichts an. Er stellt zum Zwecke der Erfüllung der Arbeitspflicht einen Dienst-PKW zur Verfügung.

Ob dann , damit man privat mobil bleibt, diese Dienstgänge, zu denen man verpflichtet ist, freiwillig mit dem privaten PKW, dem Taxi oder der Familien-Boing erfolgen, ist Problem des AN. Es ist logistisch unter Umständen keine Raketentechnik, am ersten Tag der Rufbereitschaft NICHT mit dem privaten PKW zur Arbeit zu erscheinen, den Dienst-PKW in Empfang zu nehmen und dann während der Bereitschaftswoche beide Autos daheim zu haben.

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Muschelschubser

27.11.2023 um 15:17 Uhr

Wenn Fahrten einem konkreten Auftrag unterliegen, könnte man §670 BGB heranziehen. Das wären für mich dann die klassische Dienstfahrten.

Aber gehört Rufbereitschaft, während der der normale Arbeitsweg zurückgelegt wird, dazu? Ich denke nicht, und das Argument des Lohnsteuerjahresausgleichs hört man entsprechend oft von Personalern.

Ist zu diesem Thema etwas schriftliches fixiert worden, oder ist das einfach nur gelebte Praxis?

G
ganther

29.11.2023 um 22:49 Uhr

Im Auftragsrecht geht es aber auch nur um erforderliche Kosten. Der AG stellt ein Auto und daher sind private Kosten nicht erforderlich

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rtjum

30.11.2023 um 11:22 Uhr

das kann man über eine BV Rufbereitschaft aber regeln.

S
Stadtwerker

01.12.2023 um 23:14 Uhr

Richtig! Eine BV Rufbereitschaft ist da sinnvoll und für beide Seiten ein vernünftiges Regelwerk. In welcher Branche seid Ihr? Gibt es Vorgaben wie schnell Ihr in der Rufbereitschaft den Störungsort erreichen müsst? Ich kann Dir aus jahrelanger Praxis sagen, dass dieser Blödsinn mit der rein dienstlichen Nutzung des Dienstfahrzeugs innerhalb der Rufbereitschaft vollkommen daneben ist. Deine Arbeitszeit in der Rufbereitschaft beginnt mit der Alarmierung und endet mit der Abmeldung nach Störungsbehebung. Wenn Du dann auch noch die Autos tauschen musst, ist das vollkommen unpraktikabel und verlängert den Einsatz eben um diesen Autotausch. Benötigt Ihr Werkzeuge für Eure RB-Einsätze?

Du kannst Dich ja während der Rufbereitschaft aufhalten wo Du willst, Du musst nur sicherstellen, dass Du im Störungsfall schnellstmöglich die Arbeit aufnehmen kannst. Eine Rufbereitschaft ist nicht als Reparaturdienst anzusehen, sondern dient lediglich der Erstsicherung.
Die Definitionen zur Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst, bei dem Du jeder Zeit und in einer maximalen definierten Ansprechzeit (unter 30 Minuten) die Arbeit am Störungsort aufnehmen können musst, sind sowas von am Thema vorbei, weil einfach nicht ausreichend. Gesetzlich gibt es nur diese beiden Begriffe. Tatsächlich wird sehr gerne Rufbereitschaft bezahlt und Bereitschaftsdienst verlangt.

Noch kurz zu einer BV Rufbereitschaft. Wir haben dafür eine 20 Seiten lange BV in der alles geregt ist, auch die private Nutzung der Dienstfahrzeuge während der Rufbereitschaft. Es gibt da aber noch viel mehr Stolpersteine die man rechtsicher regeln sollte um später nicht im Regen zu stehen. Ganz wichtig sind die maximale tägliche Arbeitszeit und Ruhezeiten. Je nach Branche gibt es auch tarifliche Regelungen zur Vergütung z.B. Aufrundung der Arbeitszeiten jedes einzelnen Einsatzes. Der eine oder andere kreative Personaler meint das die Einsätze erst addiert und dann gerundet werden.

Gruß, Stadtwerker

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