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Mitarbeiterbesprechung Urlaub, Pflichtveranstaltung

M
Mjc
Nov 2023 bearbeitet

Meine Stationsleitung ordnet eine Mitarbeiterbesprechung an , Urlaubsplanung, die gleichzeitig Pflicht ist.Da ich jedoch niemanden für meine 5 und 6 jährige Tochter habe und die Besprechung nach meiner eigentlichen Dienstzeit beginnt, 14 Uhr, wo ich bereits den Heimweg antreten muss um meine Kinder in Empfang zu nehmen, kann ich aus meiner Sicht nicht daran teilnehmen. Was nun?

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Community-Antworten (3)

K
Kampfschwein

27.11.2023 um 00:47 Uhr

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt nicht schrankenlos, sondern unterliegt rechtlichen Grenzen. Diese ergeben sich aus höherrangigen Rechtsquellen, aus dem Arbeitsvertrag, aus den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und aus dem Gebot der Ausübung des Direktionsrechts nach billigem Ermessen, § 315 I 1 BGB. Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit. Das gebietet eine Berücksichtigung und Verwertung der Interessen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls. Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267)

X
XYZ68

27.11.2023 um 08:47 Uhr

Mit der Stationsleitung reden und das Problem schildern. Vielleicht findet man ja gemeinsam eine Lösung?

L
lolium

27.11.2023 um 09:53 Uhr

Das eine ist die Rechtslage - Kampfschwein hat dazu ja auch schon näher erläutert. Deine Leitung überschreitet hier ihre Befugnisse. Aber das hilft dir jetzt wahrscheinlich rein praktisch erst mal nicht weiter.

Du kannst:

  1. Wenn in Deinem Diensptlan steht, dass Du an diesen Tag bis 14:00 Uhr arbeiten musst, kannst Du die Anordung einfach ignorieren und am Ende deiner Schicht um 14 Uhr nach Hause gehen.
    Aber nur wenn Du richtig Lust auf Äger hast und diesen auch aushalten kannst. Ich rate von dieser Variante eher erst einmal ab. Außer ihr sprecht Euch ab und macht es alle so und holt euch den BR als Unterstüzung mit dazu. Nach meiner Erfahrung wird das aber nix.
  2. Du gehst zu euerm Betriebsrat. Das Ändern von Dienstplänen ist Mitbestimmungspflichtig. Erkundige Dich mal, ober der BR dem Zugestimmt hat, und wenn nicht, ob er den Schachverhalt bitte bei Deiner Leitung klarstellt. Oder auch die Mitarbeiter informiert, dass es sich nur eine freiwillige Veranstaltung handelt, da (wie ich vermute ?) nicht mitbestimmt. Das wird die Leitung wahrscheinlich richtig blöd finden.
  3. Das was xyz68 schreibt würde ich als ersten Schritt raten. Vielleicht kannst Du ja anbieten für Rückfragen zur U-Planung telefonisch erreichbar zu sein.

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