Erstellt am 27.03.2017 um 16:53 Uhr von AlterMann
Aus der Frage entnehme ich, das Ihr die gelbe Karte schon gezeigt habt.
Also dann: Anwalt beauftragen und ab zum Gericht: Der AG möge es unterlassen, die Rechte des BR zu übergehen...
Erstellt am 27.03.2017 um 16:56 Uhr von gironimo
Der Chef war mal im BR - was heißt das schon.
Wenn es mit guten Worten nicht geht, hilft nur § 101 BetrVG
Erstellt am 27.03.2017 um 17:36 Uhr von abricar
würde aber noch warten bis die Neuen da sind. Es könnte ja noch eine Anhörung diese Woche kommen.
Erstellt am 27.03.2017 um 18:22 Uhr von DummerHund
@abricar
Rein theoretisch könnte.......
Dies heiligt aber nicht das Problem als Ganzes.
Denn rein theoretisch könnte der BR sogar erreichen das die MA ihren Dienst gar nicht antreten können obwohl sie gültige Arbeitverträge haben.
Hier geht es wohl darum das der BR wissentlich und vorsätzlich übergengen wird... und da hilft nur die Keule.
Erstellt am 27.03.2017 um 18:31 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich muss der BR erst abwarten, ob diese neuen AN auch kommen. Vorher kann er gar nicht vernünftig handeln, jedenfalls nicht, wenn man nicht mehr miteinander redet.
Erstellt am 27.03.2017 um 21:03 Uhr von ganther
Solange die Mitarbeiter noch nicht da sind gibt es halt noch kein Fehlverhalten des AG
Erstellt am 28.03.2017 um 08:26 Uhr von MasterPit
Der korrekte Hebel / die richtige Karte ist hier die Verletzung Eurer Mitbestimmungsrechte. Und darauf habt Ihr einen Unterlassungsanspruch. :)
Und auf den solltet Ihr Euch mal berufen...