W.A.F. LogoSeminare

Einstellungen ohne Anhörung des BR

R
Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wie die Überschrift erahnen lässt hat unser Chef vor mehre Neueistellungen am BR vorbei vorzunehmen.Geringfügig oder Teilzeitbeschäftigte zwar nur aber eben ohne Anhörung des Betriebsrates. Chef war früher selbst BR-Mitgliedund kennt sich nachweislich bestens aus. Die neuen Mitarbeiter haben angeblich schon Ihre Verträge unterschrieben und fangen nächste Woche bei uns an.Es wird langsam aber sicher mal wieder Zeit die rote Karte zu zücken.Aber nachhaltig sollte es sein.Wie würdet Ihr agieren?

1.17207

Community-Antworten (7)

A
AlterMann

27.03.2017 um 18:53 Uhr

Aus der Frage entnehme ich, das Ihr die gelbe Karte schon gezeigt habt. Also dann: Anwalt beauftragen und ab zum Gericht: Der AG möge es unterlassen, die Rechte des BR zu übergehen...

G
gironimo

27.03.2017 um 18:56 Uhr

Der Chef war mal im BR - was heißt das schon.

Wenn es mit guten Worten nicht geht, hilft nur § 101 BetrVG

A
abricar

27.03.2017 um 19:36 Uhr

würde aber noch warten bis die Neuen da sind. Es könnte ja noch eine Anhörung diese Woche kommen.

D
DummerHund

27.03.2017 um 20:22 Uhr

@abricar Rein theoretisch könnte....... Dies heiligt aber nicht das Problem als Ganzes. Denn rein theoretisch könnte der BR sogar erreichen das die MA ihren Dienst gar nicht antreten können obwohl sie gültige Arbeitverträge haben. Hier geht es wohl darum das der BR wissentlich und vorsätzlich übergengen wird... und da hilft nur die Keule.

P
Pjöööng

27.03.2017 um 20:31 Uhr

Selbstverständlich muss der BR erst abwarten, ob diese neuen AN auch kommen. Vorher kann er gar nicht vernünftig handeln, jedenfalls nicht, wenn man nicht mehr miteinander redet.

G
ganther

27.03.2017 um 23:03 Uhr

Solange die Mitarbeiter noch nicht da sind gibt es halt noch kein Fehlverhalten des AG

M
MasterPit

28.03.2017 um 10:26 Uhr

Der korrekte Hebel / die richtige Karte ist hier die Verletzung Eurer Mitbestimmungsrechte. Und darauf habt Ihr einen Unterlassungsanspruch. :) Und auf den solltet Ihr Euch mal berufen...

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen - Zustimmung nachträglich erteilen?

Älter

Kann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen? Zum Sachverhalt: Es gab keine interne Stellen

Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?

Älter

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender

§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung

Älter

Es erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme

Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung

Älter

Hallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e

Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen

Älter

bei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info