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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung für Mitarbeiter einfordern

B
breit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen/Kollegen: Ein Mitarbeiter wünscht eine Weiterbildung um das notwendige u. fachliche Wissen zu erlangen um die ihm übertragenden Aufgaben zu erledigen. Der direkte Vorgesetzte lehnt diesen Wunsch ab (kostet ja Geld). Wie kann ich als BR-Mitglied den MA zu seiner Schulung verhelfen.?

Berufung auf BetrVG §96 (2) ?? und wie diesen Anspruch durchsetzen?

So einen Fall noch nicht gehabt, hoffe ihr könnt helfen.

1.20102

Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.03.2017 um 08:45 Uhr

Ich würde das Thema mit dem AG direkt besprechen; und ja - unter Bezug §§ 96 -98 BetrVG.

Wenn der AG grundsätzlich im Betrieb auch fortbildet, ist der BR in der Mitbestimmung.

S
stehipp

27.03.2017 um 16:32 Uhr

Ist so pauschal immer schwer zu beantworten, da es vom Einzelfall abhängt.

Wenn ich das richtig verstehe sagt der Vorgesetzte, dass die Schulung nicht nötig ist.

Ich würde mir vom MA darlegen lassen, warum er der Meinung ist, seine übertragene Aufgabe ohne diese Weiterbildung nicht erledigen zu können.

Sowas kann man dann sicherlich mal im Monatsgespräch mit der Geschäftsleitung zur Sprache bringen.

Den Anspruch - wenn überhaupt einer besteht - durchzusetzen sehe ich schwierig. Was wollt ihr/ der MA machen? Den AG deswegen verklagen? Kann mir nicht vorstellen, dass der MA das wirklich will.

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