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Verhinderungsgründe

M
MightyRun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich hätte 2 Fragen:

  1. Wenn ein Ersatzmitglied bezahlt freigestellt ist bis zum Renteneintritt, ist dies würde ich sagen kein Verhinderungsgrund und ich muss dieses Mitglied ordnungsgemäß laden bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds. Ist das korrekt?

  2. Ein ordentliches Mitglied kommt demnächst aus dem Erziehungsurlaub. Sie teilte mir schon im Vorfeld mit, das ihr Kind grad in einer Phase ist (hab vergessen welche), in der sie an den regulären Vormittagssitzungen wöchentlich nicht teilnehmen kann. Sie kann nur spät arbeiten. Das ist doch meiner Meinung nach kein Verhinderungsgrund, oder ist es in ihrem speziellen Fall einer?

Freue mich auf Eure Antworten.

LG MightyRun

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

23.03.2017 um 16:31 Uhr

Zu 1: Ist das so eine Art Altersteilzeit mit Blockmodell? Zu 2: Habt ihr schon einmal daran gedacht, die Sitzungen nachmittags zu machen. Ansonsten würde ich hier sagen : Es kommt darauf an. Da muss man wohl mehr die Umstände betrachten.

M
MightyRun

23.03.2017 um 17:14 Uhr

zu 1. Ist eine Art Alterteilzeit. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, das sie bis zum Beginn der Rente von der Arbeit freigestellt ist und bis dato ihr monatliches Gehalt bekommt.

Z
Zappelmann

23.03.2017 um 19:36 Uhr

Das BR-Mitglied kommt also nicht wieder in den aktiven Arbeitsprozess zurück, damit ist es aus dem BR raus und wird nicht mehr geladen.

D
DummerHund

23.03.2017 um 21:29 Uhr

@MigthyRun Es ist unerheblich ob Altersteilzeit oder sonstiges. Kenn ganz persönlich noch eine Fall wo Franzosen eine deutsche Weinkellerei übernommen haben. Die dort langjährige Betriebsratsvorsitzende hat man einfach bis zum Renteneintittsalter frei gestellt von der beruflichen Tätigkeit. Vortan hat sie über 3 Jahre lang von morgens bis abends nur noch BR tätigkeiten erledigt. Danke für den Thraed.. muss Wochenende unbedingt mal wieder mit ihr telen. :-)

K
Kölner

23.03.2017 um 21:40 Uhr

Zur Richtigstellung: Sie war freigestellt wegen der Kündigungsschutzklage, hat als BRM weiter gearbeitet, dann die KschKl. gewonnen, dann freigestellt und ist nicht mehr in den BR gegangen...

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