Welche Verhinderungsgründe zur Teilnahme an BR-Sitzungen gibt es?
Wir beschäftigen uns z.Zt. im BR mit der Frage "Rechte/Pflichten des Betriebsrats (Freistellung). Es scheiden sich die Geister an der Definierung "Welche Verhinderungsgründe zur Teilnahme an BR-Sitzungen gibt ? Tatsächliche Gründe sind ja klar, Rechtliche Gründe auch. Aber: Abbummeln von Überstunden (Betriebsratssitzungen finden immer Mittwochs statt und BR-Mtgl. bummelt die Überstunden an einem Mittwoch ab)
Community-Antworten (13)
19.12.2006 um 16:32 Uhr
Wenn das BRM am Mittwoch nicht anwesend ist, weil es Freizeitausgleich für geleistete Überstunden hat (abbummeln hört sich immer so nach Arbeitsbummelei an), dann ist es definitiv nicht da und ein Ersatzmitglied zu laden, es sei denn, es erklärt seine Bereitschaft, an der BR- Sitzung teilzunehmen.
19.12.2006 um 17:28 Uhr
wölfchen, das sehe ich anders ... es liegt m.E. kein Verhinderungsgrund vor!
P.S. Wie ist war das nochmal mit dem Ehrenamt?
Wilmon, auch für Dich einmal der Link zu einem Aufsatz, erschienen in der Oktober 06 Ausgabe AiB: Regeln für die zeitweilige Stellvertretung von Betriebsratsmitgliedern. :-)
19.12.2006 um 17:28 Uhr
hi wilmon,
wölfchen hat das klar gesagt. ein betriebsratsmitglied ist verhindert, wenn es tatsächlich im zeitpunkt der betriebsratssitzung ortsabwesend ist (z.b. urlaub, krankheit, dienstreise). "abbummeln" ist für mich ganz klar wie urlaub zu werten! die bereitschaft kann auch im krankheitsfalle erklärt werden. hier ist aber zu beachten, daß das mitglied z.b. nicht bettlägerig krank geschrieben wurde.
gruß, packer
19.12.2006 um 21:56 Uhr
@ fayence, wenn ich evtl. in der Vorweihnachtszeit Überstunden ohne Ende geschrubbt habe und bekomme vielleicht gerade just am Sitzungstag meinen Freizeitausgleich gewährt, dann möchte ich, verflixt nochmal, endlich meinen Weihnachtsbierkasten und eine Stolle kaufen gehen und mich dafür nicht auch noch entschuldigen müssen. Wäre so eine denkbare Variante! Ehrenamt hin, Ehrenamt her, meinen Durst und meinen Hunger kann ich damit nicht stillen .-)
19.12.2006 um 22:27 Uhr
wölfchen,
ich wünsche Dir segensreiche Einkäufe; aber ein Ersatzmitglied ist trotzdem nicht einzuladen! :-)
19.12.2006 um 23:58 Uhr
@wilmon .....ich denke es gibt nur zwei Gründe nicht an BR Sitzungen teilzunehmen, - Urlaub oder Krank.
20.12.2006 um 13:56 Uhr
...oder tot
20.12.2006 um 21:59 Uhr
.... nee, nee, dann musst Du schon wenigstens mausetot, wenn nicht gar mauserappeltot sein, da ist die Rechtssprechung noch nicht so eindeutig...
20.12.2006 um 22:01 Uhr
Pfarrer, wölfchen könnte sich aber auch beim Bier und Stulle kaufen noch schulen lassen... ...oder Vaterzeit nehmen...;-)
20.12.2006 um 22:13 Uhr
@wölfchen
....das Leben ist der schwersten Eines, - ganz besonders Deines!
@Lotte
genau, könnte er:-) aber wenn ihm seine obige Post ernst ist, - na, da könnte er auch eigentlich vom Amt zurücktreten. Zur Sicherheit sozusagen, - damit er durch die BR Tätigkeit nicht verhungert und verdurstet!
20.12.2006 um 22:19 Uhr
Pfarrer, aber wölfchen rappelt doch noch, das müsste für Dich doch 'n Klacks sein. Ich weiß, es ist nicht Ostern...
20.12.2006 um 22:20 Uhr
@ Pfarrer,
"....das Leben ist der schwersten Eines, - ganz besonders Deines!" ist das nicht eine Änderung der Grabsteininschrift :Hier ruhen meine Gebeine,ich wünschte es wären deine ! ;-))
21.12.2006 um 19:02 Uhr
@Bergmann
....nein, es war keine Änderung sondern ein steinalter Joke von Heinz Erhardt, ich hätte auch schreiben können: Humor ist, wenn man trotzdem nicht lacht, - aber dein "Gebeinespruch", der war mir neu, - wird ins Repertoire übernommen:-))
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