Erstellt am 19.12.2006 um 15:32 Uhr von wölfchen
Wenn das BRM am Mittwoch nicht anwesend ist, weil es Freizeitausgleich für geleistete Überstunden hat (abbummeln hört sich immer so nach Arbeitsbummelei an), dann ist es definitiv nicht da und ein Ersatzmitglied zu laden, es sei denn, es erklärt seine Bereitschaft, an der BR- Sitzung teilzunehmen.
Erstellt am 19.12.2006 um 16:28 Uhr von Fayence
wölfchen,
das sehe ich anders ... es liegt m.E. kein Verhinderungsgrund vor!
P.S. Wie ist war das nochmal mit dem Ehrenamt?
Wilmon,
auch für Dich einmal der Link zu einem Aufsatz, erschienen in der Oktober 06 Ausgabe AiB: Regeln für die zeitweilige Stellvertretung von Betriebsratsmitgliedern. :-)
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793&PHPSESSID=d87cd77e8c1dc07fc520031108161caf
Erstellt am 19.12.2006 um 16:28 Uhr von packer
hi wilmon,
wölfchen hat das klar gesagt. ein betriebsratsmitglied ist verhindert, wenn es tatsächlich im zeitpunkt der betriebsratssitzung ortsabwesend ist (z.b. urlaub,
krankheit, dienstreise). "abbummeln" ist für mich ganz klar wie urlaub zu werten!
die bereitschaft kann auch im krankheitsfalle erklärt werden. hier ist aber zu beachten, daß das mitglied z.b. nicht bettlägerig krank geschrieben wurde.
gruß,
packer
Erstellt am 19.12.2006 um 20:56 Uhr von wölfchen
@ fayence,
wenn ich evtl. in der Vorweihnachtszeit Überstunden ohne Ende geschrubbt habe und bekomme vielleicht gerade just am Sitzungstag meinen Freizeitausgleich gewährt, dann möchte ich, verflixt nochmal, endlich meinen Weihnachtsbierkasten und eine Stolle kaufen gehen und mich dafür nicht auch noch entschuldigen müssen. Wäre so eine denkbare Variante! Ehrenamt hin, Ehrenamt her, meinen Durst und meinen Hunger kann ich damit nicht stillen .-)
Erstellt am 19.12.2006 um 21:27 Uhr von Fayence
wölfchen,
ich wünsche Dir segensreiche Einkäufe; aber ein Ersatzmitglied ist trotzdem nicht einzuladen! :-)
Erstellt am 19.12.2006 um 22:58 Uhr von Pfarrer
@wilmon
.....ich denke es gibt nur zwei Gründe nicht an BR Sitzungen teilzunehmen, - Urlaub oder Krank.
Erstellt am 20.12.2006 um 12:56 Uhr von Barbara
Erstellt am 20.12.2006 um 20:59 Uhr von wölfchen
.... nee, nee, dann musst Du schon wenigstens mausetot, wenn nicht gar mauserappeltot sein, da ist die Rechtssprechung noch nicht so eindeutig...
Erstellt am 20.12.2006 um 21:01 Uhr von Lotte
Pfarrer,
wölfchen könnte sich aber auch beim Bier und Stulle kaufen noch schulen lassen...
...oder Vaterzeit nehmen...;-)
Erstellt am 20.12.2006 um 21:13 Uhr von Pfarrer
@wölfchen
....das Leben ist der schwersten Eines, - ganz besonders Deines!
@Lotte
genau, könnte er:-) aber wenn ihm seine obige Post ernst ist, - na, da könnte er auch eigentlich vom Amt zurücktreten. Zur Sicherheit sozusagen, - damit er durch die BR Tätigkeit nicht verhungert und verdurstet!
Erstellt am 20.12.2006 um 21:19 Uhr von Lotte
Pfarrer,
aber wölfchen rappelt doch noch, das müsste für Dich doch 'n Klacks sein. Ich weiß, es ist nicht Ostern...
Erstellt am 20.12.2006 um 21:20 Uhr von Bergmann
@ Pfarrer,
"....das Leben ist der schwersten Eines, - ganz besonders Deines!"
ist das nicht eine Änderung der Grabsteininschrift :Hier ruhen meine Gebeine,ich wünschte es wären deine ! ;-))
Erstellt am 21.12.2006 um 18:02 Uhr von Pfarrer
@Bergmann
....nein, es war keine Änderung sondern ein steinalter Joke von Heinz Erhardt, ich hätte auch schreiben können: Humor ist, wenn man trotzdem nicht lacht, - aber dein "Gebeinespruch", der war mir neu, - wird ins Repertoire übernommen:-))