BR-Sitzung - Wer kann mir die "gesetzlichen Verhinderungsgründe" nennen?
Hallo Forum,
wir haben folgendes Problem: Mehrere Betriebsratsmitglieder nehmen nicht an den Sitzungen teil. Die angeblichen Gründe sind: andere Schicht, viel Arbeit, Außendienst Nach meiner Auffassung sind daß alles keine wirklichen Verhinderungsgründe. Wer kann mir die "gesetzlichen Verhinderungsgründe" nennen? Vielen Dank
Community-Antworten (5)
20.03.2008 um 10:22 Uhr
Urlaub, Krank und Frei....
Wobei ich das Problem auch kenne....ist oftmals schwer....
LG
20.03.2008 um 10:40 Uhr
Tash, geregelt ist das im §25 BetrVG Ersatzmitglieder. Das sind z.B. Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Kur externe Fortbildung. Arbeit ist kein anerkannter Verhinderungsgrund. Nur wenn es anerkannte Verhinderungsgründe sind, muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Ausnahme dabei ist, der Verhinderte teilt dem Betriebsratsvorsitznden mit, dass er trotz Verhinderungsgrund an der Betriebsratssitzung teilnehmen möchte.
20.03.2008 um 10:46 Uhr
längere Dienstreise geht auch noch als Verhinderungsgrund durch
In kleineren Betrieben kennen das Problem wohl alle. Andererseits läßt sich auch da bei guter Organisation der BR-Arbeit (Verteilung auf alle BRM - nicht nur BRV und Stellv., gute Vorbereitung der Beschlüsse) schon manchmal eine zügige Sitzung erreichen. Wir hatten diese Woche eine Sitzung, die in 10 Minuten "durch" war, die angesichts der Tagesordnung wohl sonst eine Dreiviertelstunde bis Stunde gedauert hätte. Und die Zeitspanne haben dann alle trotz größem Arbeitsanfall vor den Osterferien bzw. Außendiensten noch "reinschieben" können. Allerdings hat ein BRM dafür 1 1/2 Std. Vorbereitungszeit und 1/2 h "Nachbereitung" investieren müssen...
20.03.2008 um 19:40 Uhr
Verhinderungsgründe gibt es eigentlich gar nicht die automatisch eintreten.(ausser vieleicht Dienstreise oder zeitbegrenzte Arbeit an einem anderen entfernten Ort auf freiwilliger Basis oder Seminar) Auch wenn ein BRM Mitglied krank oder im Urlaub ist, kann es wenn es will und zum Bsp die Krankeit es ihm erlaubt, an jeder Sitzung teilnehmen. Auch wenn er seinen Urlabn zu Hause verbringt ist er nicht gehindert sein Amt auszuüben. In unserem Betriebsrat ist in der GO festgelegt, das sich bei Krankheit und Urlaub vorher geäussert werden muss, ob man verhindert ist oder nicht. Habe selbst erlebt das ein Beschlussverfahren dahingehend gekippt ist, als BR-Mitglieder, bei einem organisatorischen Akt des BR erklärten, das wenn sie es gewußt hätten, sie auch im Urlaub oder krank gekommen wären. Deshalb bei uns auch diese Regelung des ausdrücklich Erklären müssens.
20.03.2008 um 20:34 Uhr
Hallo, einfach Frei soll heißen nicht Urlaub sondern Frei für geleistete Stunden ist kein Grund für Ersatzmitglieder
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