Lohnfortzahlung bei Mutter/Vater-Kind-Kur
Hallo in die Runde!
Ein/e Mitarbeiter/in muss für eine Mutter/Vater-Kind-Kur freigestellt werden. Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung in der Zeit aus? Hat der/die Mitarbeiter/in einen Anspruch darauf?
Vielen Dank & Grüße
Community-Antworten (3)
23.03.2017 um 12:47 Uhr
https:www.gehalt.de/news/wer-zahlt-das-gehalt-waehrend-einer-reha
ganz unten steht etwas zu Mutter/Vater-Kind Kur
23.03.2017 um 13:43 Uhr
Habe jetzt die Paragraphen gefunden.
Der Anspruch auf die Maßnahme ergibt sich aus §§ 24 und 41 SGB V und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 9 EFZG (i.V.m. § 3 EFZG).
29.05.2019 um 09:49 Uhr
Der Arbeitgeber braucht bei einer Kur keine Freistellung zu erteilen, sondern das ergibt sich aus dem Krankheitsbild. Die Kur wird abgewickelt wie eine Krankmeldung. Auch kann der Arbeitgeber nicht verlangen, wann sie in Kur fahren. Es sein den das der Arbeitgeber und sie ein sehr guten Verhältnis haben und man sich absprechen kann.
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