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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung bei Mutter/Vater-Kind-Kur

O
Oiskipoiski
Mai 2019 bearbeitet

Hallo in die Runde!

Ein/e Mitarbeiter/in muss für eine Mutter/Vater-Kind-Kur freigestellt werden. Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung in der Zeit aus? Hat der/die Mitarbeiter/in einen Anspruch darauf?

Vielen Dank & Grüße

2.32803

Community-Antworten (3)

C
celestro

23.03.2017 um 12:47 Uhr

https:www.gehalt.de/news/wer-zahlt-das-gehalt-waehrend-einer-reha

ganz unten steht etwas zu Mutter/Vater-Kind Kur

O
Oiskipoiski

23.03.2017 um 13:43 Uhr

Habe jetzt die Paragraphen gefunden.

Der Anspruch auf die Maßnahme ergibt sich aus §§ 24 und 41 SGB V und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 9 EFZG (i.V.m. § 3 EFZG).

K
Kurberatung

29.05.2019 um 09:49 Uhr

Der Arbeitgeber braucht bei einer Kur keine Freistellung zu erteilen, sondern das ergibt sich aus dem Krankheitsbild. Die Kur wird abgewickelt wie eine Krankmeldung. Auch kann der Arbeitgeber nicht verlangen, wann sie in Kur fahren. Es sein den das der Arbeitgeber und sie ein sehr guten Verhältnis haben und man sich absprechen kann.

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