Kann BR Flexkonto blocken?
Hallo,
wir sind eine Baufirma mit Niederlassungen in Hannover, Dresden und Bochum. Unser Arbeitgeber ist an uns herangetreten und möchte ein Flexkonto einrichten. Muss dazu sagen, dass die Niederlassungen Hannover und Dresden schon jahrelang ein Flexkonto haben, nur die Niederlassung Bochum nicht. Unsere gewerblichen Mitarbeiter sind auch überwiegend dagegen. Nun meine Frage, kann man von vornherein als Betriebsrat das Flexkonto blocken? Bei uns im Betriebsrat herrschen hier unterschiedliche Auffassungen. Ich selbst bin der Meinung, dass man sich den Verhandlungen mit dem AG nicht verschließen kann, sondern nur versuchen kann, das bestmögliche für den Arbeitnehmer herauszuholen, schließlich kann der Arbeitgeber ja auch die Einigungsstelle anrufen. Kann mir jemand hier weiterhelfen? Vielen Dank schon mal vorab!!
Community-Antworten (4)
22.03.2017 um 22:57 Uhr
Natürlich muss man abwägen. Die Frage ist, ob der AG es bis zur E-Stelle bringen wird, oder angesichts der damit verbundenen Kosten doch verzichtet.
Trotzdem solltet ihr euch in das Thema einarbeiten und eure Position genau festlegen. Schließlich läuft es auf einen (hoffentlich ) goldenen Mittelweg hinaus.
Nehmt euch Zeit. Sammelt erst einmal alle Pro und contras. Informiert euch und die Mitarbeiter.
23.03.2017 um 08:50 Uhr
Ich halte nichts davon, mich Gespräch vornherein zu verschließen. Vielleicht hat der Arbeitgeber ja wirklich gute Gründe und ein gutes Angebot.
Annehmen muss der BR das Angebot aber nicht. Und wenn keine Einigung/ Kompromiss erzielbar ist, haben beide Seiten die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen. Ob Euer AG den Weg gehen will (Kosten) muss er entscheiden.
23.03.2017 um 09:15 Uhr
Habt Ihr schon mal mit den Betriebsräten in Hannover und Dresden geredet. Dann könnt Ihr ja schon mal Vor und Nachteile sammeln und eigene Ideen entwickeln. Einfach nur mit Blockade ist auch keine gute Strategie für eine Einigungsstelle.
P.S. wir haben auch ein Flexi Konto und ich würde es nicht wieder hergeben wollen!
23.03.2017 um 10:09 Uhr
Bei Flexikonten sollte ein BR aber beachten, dass hier ein paar Fallgruben auf ihn lauern, die im Vorfeld geklärt werden sollten. Das gilt besonders für Freigestellte.
Schaut euch hierzu einmal dieses BAG Urteil an: Urt. v. 28.09.2016, Az.: 7 AZR 248/14
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