W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsschein

L
Lexipedia
Nov 2016 bearbeitet

Die Urlaubsgenehmigung läuft bei uns im Unternehmen wie folgt ab. Der AN stellt einen schriftlichen Antrag an seinen Vorgesetzten. Dieser muss dann den Urlaubsantrag unverzüglich prüfen (max. einer Woche) und genehmigen oder ablehnen. Es gibt drei Ausfertigungen des Urlaubsscheins. Eine Kopie bekommt der AN, eine Kopie der Vorgesetzte und die originalunterschriebene erste Seite die Personalabteilung. Normalerweise wird die erste Seite sofort an die Personalabteilung weitergegeben. Und hier liegt das Problem. Es gibt eine AN, die das nicht machen. Sie geben die Urlaubsscheine erst kurz bevor der Urlaub angetreten wird weiter. Gibt es irgendwie Regelungen, bis wann der genehmigte Urlaubsschein in der Personalabteilung sein muss? Gilt der Urlaub erst dann als genehmigt, wenn der Urlaub in die HR-Urlaubsdatei eingetragen ist oder schon dann wenn der Vorgesetzte ihn unterschrieben hat?

4.96007

Community-Antworten (7)

T
Tanzbär

02.08.2013 um 10:27 Uhr

Der Vorgesetzte genehmigt den Urlaub und nicht irgendwelche Erfüllungsgehilfen. Wie der Ablauf bei euch geregelt ist, keine Ahnung, denn das ist wahrscheinlich überall anders und betriebliche Übung oder BV oder oder ...

T
Tulpe

02.08.2013 um 10:34 Uhr

@Lexipedia, ist deine Kopie Unterschrieben? Der Vorgesetzte der den Urlaub Genehmigt und Berechtigt ist dies zu tun hat das sagen ein einmal Genehmigter Urlaub kann nur in Besonderen Fällen zurück genommen werden. Wie die Personalabt. damit Umgeht wann und wie Sie die Urlaubsscheine ablegt ist Egal. Dein Nachweiß ist die Unterschriebene Kopie.

G
gironimo

02.08.2013 um 11:18 Uhr

Mit der Unterschrift desjenigen, der den Urlaubsschein zu unterzeichnen hat, ist dieser genehmigt. Alles weitere dient ja nur der Verwaltung.

Wenn es dort Probleme gibt, kann der AG den BR zu Verhandlungen über die Ordnung im Betrieb - oder, sofern die Scheine in der Personalabteilung irgendeine Wirkung im Zusammenhang mit Urlaub haben, auch über Urlaubsgrundssätze - auffordern.

L
Lexipedia

02.08.2013 um 13:09 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Es geht eigentlich darum, dass das HR wissen will, wann jemand Urlaub eingereicht hat. Die Urlaubsgenehmigung wird auch nicht angezweifelt! Es geht nur um die Info, wann wer, wieviel Urlaub machen will. Und um evtl. zu überprüfen, ob die Abteilung handlungsfähig ist! Auch um evtl. für kommende Arbeitsgänge genug AN da sind oder Springer eingeplant werden müssen.

W
Watschenbaum

02.08.2013 um 13:19 Uhr

warum regelt man das nicht so, daß man dem AN nur seine Kopie des Urlaubsscheins aushändigt und der Vorgesetzte das Weiterleiten an die HR übernimmt ?

R
Rapper

02.08.2013 um 13:34 Uhr

Es wäre mir Neu, dass die Peronalabteilung (HR) regelt, ob eine Abteilung oder ein Bereich Handlungsfähig ist oder bleibt. Die Perso kann doch nur reagieren, wenn die entsprechenden Vorgesetzten bei der Perso neue MA oder auch Leiharbeitnehmer ins Gespräch bringt. Nur Sie können doch einschätzen, ob die Produktion abgesichert ist in der Urlaubszeit. Und auch nur diese Verantwortlichen stimmen doch den Urlaubsplan mit den dortigen MA ab und nicht die Personalabteilung. Wie Tanzbär schon schrieb, wird es da unterschiedliche Handhabungen geben. Bei uns z.B. wird vor Ablauf des Jahres in den Abteilungen bzw. Schichten ein Urlaubsplan erstellt, in dem jeder MA seinen Urlaubswunsch (Zeit) eingagen kann. Die Führungskraft erstellt daraus einen Plan in Abstimmung mit den MA, klärt z.B. Überschneidungen ab. Dann wird der Plan in den Schichten ausgeleg und jeder beantragt dann seinen Urlaub von sich aus nach dem Plan beim Vorgestzten, wenn der Termin ansteht. In der Regel ist das bei uns 4 Wochen vorher. Ist der Antrag unterschrieben, ist der Urlaub genehmigt. Der Antrag geht dann über den Vorgesetzten zur Perso, die die Tage ins Monatsjournal des betreffenden MA einträgt, zwecks Abrechnung. Fertig. Der Perso kann es doch egal sein, wann die MA Urlaub nehmen. Sie regelt ja nicht den Produktionsablauf.

B
BloodyBeginner

02.08.2013 um 15:54 Uhr

Lexpedia, vieles bei uns läuft wie bei euch ab: #Der AN stellt einen schriftlichen Antrag an seinen Vorgesetzten. Dieser muss dann den Urlaubsantrag unverzüglich prüfen (max. einer Woche) und genehmigen oder ablehnen. #Es gibt drei Ausfertigungen des Urlaubsscheins. Da gibt es allerdings Unterschiede, es gibt eine Ausfertigung für den Antragsteller, eine für den direkten Vorgesetzten der den Urlaub auch genhmigt hat und eine Ausfertigung für den Zeitbeauftragten, den es bei uns in jeder Abteilung gibt und den Urlaub in SAP einträgt. Die Personalabteilung ist bei uns also prinzipiell außen vor, den Urlaub und eventuelle Abrechunungen deswegen sieht sie in SAP.

Ansonsten schließe ich mich Rapper an - was hat denn die PA damit zu tun, ob eine Abteilung handlungsfähig ist? Natürlich so schon, aber Urlaub dürfte doch auch bei euch nur genehmigt werden wenn sonst noch genügend Mitarbeiter in der Abteilung sind. So läuft es jedenfalls bei uns ab. Sind schon zuviele krank oder haben schon Urlaub, gibts für die anderen keinen Urlaub.

Im Endeffekt sind die Vorgestzten in der Abteilung zuständig, dass der Laden brummt. Personalbedarfanforderungen stellt der Vorgesetzte bei uns an die PA, die DANN reagiert.

Ihre Antwort