Personalplan
Personalplan wird von AG nicht vorgelegt, was tun?
Community-Antworten (3)
27.06.2013 um 11:14 Uhr
Wenn der AG seinen Informationspflichten nicht nachkommt, kann der BR den Rechtsweg einschlagen und beim Arbeitsgericht einen Beschluss erwirken. Außerdem siehe auch § 121 BetrVG (Bußgeld). Am Besten beschließt Ihr einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Eurer Interessen zu beauftragen.
27.06.2013 um 11:21 Uhr
siehe Fitting §92 Rn 45 oder DKKW/Homburg §92 Rn 52 oder ErfK/Kania §92 BetrVG Rn 12
auch wenn die Kommentare die Reihenfolge und Gewichtung bei den rechtlichen Schritten etwas unterschiedlich bewerten, kommen Verfahren nach §23(3) BetrVG (vor dem ArbG) oder nach §121 BetrVG (vor der zuständigen Behörde - unterschiedlich nach Bundesland) in Betracht.
27.06.2013 um 15:35 Uhr
zu wenige Information sind auf dem Personalplan was der AG uns (BR) vorgelegt hat, auf gut deutsch: man kann es gleich zerreißen.
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