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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalplan

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Klipper
Jan 2018 bearbeitet

Personalplan wird von AG nicht vorgelegt, was tun?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

27.06.2013 um 11:14 Uhr

Wenn der AG seinen Informationspflichten nicht nachkommt, kann der BR den Rechtsweg einschlagen und beim Arbeitsgericht einen Beschluss erwirken. Außerdem siehe auch § 121 BetrVG (Bußgeld). Am Besten beschließt Ihr einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Eurer Interessen zu beauftragen.

P
Petrus

27.06.2013 um 11:21 Uhr

siehe Fitting §92 Rn 45 oder DKKW/Homburg §92 Rn 52 oder ErfK/Kania §92 BetrVG Rn 12

auch wenn die Kommentare die Reihenfolge und Gewichtung bei den rechtlichen Schritten etwas unterschiedlich bewerten, kommen Verfahren nach §23(3) BetrVG (vor dem ArbG) oder nach §121 BetrVG (vor der zuständigen Behörde - unterschiedlich nach Bundesland) in Betracht.

K
Klipper

27.06.2013 um 15:35 Uhr

zu wenige Information sind auf dem Personalplan was der AG uns (BR) vorgelegt hat, auf gut deutsch: man kann es gleich zerreißen.

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