Eine MA hat TZ während ihrer Elternzeit schriftlich am 4.10. beantragt. Sie bekam mündlich die Aussage, das dies nicht gehen würde, da im Personalplan dann eine Ganztagskraft wegfallen würde (vorher war MA Ganztagskraft) Nun haben wir den 09.11. und sie bekam dies aber nicht schriftlich mitgeteilt. Ist hier nicht zu vermuten, dass MA auch nach Elternzeit nicht TZ arbeiten kann, denn der Personalplan wird derselbe sein. Also bleibt dann nur noch Kündigung? Was tun als BR?