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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

TZ in Elternzeit - was tun als BR?

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Skippy
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA hat TZ während ihrer Elternzeit schriftlich am 4.10. beantragt. Sie bekam mündlich die Aussage, das dies nicht gehen würde, da im Personalplan dann eine Ganztagskraft wegfallen würde (vorher war MA Ganztagskraft) Nun haben wir den 09.11. und sie bekam dies aber nicht schriftlich mitgeteilt. Ist hier nicht zu vermuten, dass MA auch nach Elternzeit nicht TZ arbeiten kann, denn der Personalplan wird derselbe sein. Also bleibt dann nur noch Kündigung? Was tun als BR?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

09.11.2006 um 11:15 Uhr

Skippy, § 8 TzBfG? In der Elternzeit besteht sicher kein Anspruch gegenüber dem AG, aber danach sieht die Sache, denke ich, anders aus und der Wegfall einer Ganztagsstelle ist dann kein Argument mehr, wenn die Stelle teilbar ist oder AN auf eine andere, teilbare Stelle des Betriebes einzusetzen wäre.

S
skippy

09.11.2006 um 11:21 Uhr

Danke für die prompte Antwort. Also sollte die MA Teilzeit nach der Elternzeit beantragen. Welche Fristen sind hierfür vorgesehen?

L
Lotte

09.11.2006 um 11:34 Uhr

Skippy, steht alles in § 8 TzBfG ;-)... drei Monate vor Beginn

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