TZ in Elternzeit - was tun als BR?
Eine MA hat TZ während ihrer Elternzeit schriftlich am 4.10. beantragt. Sie bekam mündlich die Aussage, das dies nicht gehen würde, da im Personalplan dann eine Ganztagskraft wegfallen würde (vorher war MA Ganztagskraft) Nun haben wir den 09.11. und sie bekam dies aber nicht schriftlich mitgeteilt. Ist hier nicht zu vermuten, dass MA auch nach Elternzeit nicht TZ arbeiten kann, denn der Personalplan wird derselbe sein. Also bleibt dann nur noch Kündigung? Was tun als BR?
Community-Antworten (3)
09.11.2006 um 11:15 Uhr
Skippy, § 8 TzBfG? In der Elternzeit besteht sicher kein Anspruch gegenüber dem AG, aber danach sieht die Sache, denke ich, anders aus und der Wegfall einer Ganztagsstelle ist dann kein Argument mehr, wenn die Stelle teilbar ist oder AN auf eine andere, teilbare Stelle des Betriebes einzusetzen wäre.
09.11.2006 um 11:21 Uhr
Danke für die prompte Antwort. Also sollte die MA Teilzeit nach der Elternzeit beantragen. Welche Fristen sind hierfür vorgesehen?
09.11.2006 um 11:34 Uhr
Skippy, steht alles in § 8 TzBfG ;-)... drei Monate vor Beginn
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