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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalplan Arbeitgeber - gibt es Richtlinien wie so ein Personalplan aussehen soll?

M
Moare-
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, als BRV habe ich meinen Arbeitgeber gebeten mir einen Personalbedarfsplan für 2007 aufzuliesten. Auf dem Plan sind zwar die geplanten neuen Mitarbeiter plus die neuen Azubis aufgeliestet, aber keinerlei Einzelheiten dazu beschriben. Gibt es Richtlinien wie so ein Personalplan aussehen soll.

Würde mich über ein Echo sehr freuen. Besten Dank im voraus.

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Community-Antworten (1)

B
Balduin

25.03.2007 um 15:13 Uhr

Hallo Moare, ich kenne keine Richtlinien oder sonstigen Vorschriften, die den Arbeitgeber zwingen könnten, den Personalplan nach bestimmten Regeln aufzustellen. Das Bundesarbeitsgericht (Fitting § 92 Randnummer 9) hat einmal entschieden: Zur Personalplanung gehören die Planung

  • des Personalbedarfs
  • der Personalbeschaffung
  • der Personalentwicklung
  • des Personaleinsatzes und
  • des Personalabbaus Außerdem gibt es noch Sondervorschriften z.B. in den §§ 7 Abs. 3 und 20 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Mein Vorschlag: Nutzt Euer Initiativrecht nach § 92 Abs. 2 BetrVG und stellt dem Arbeitgeber gezielt Fragen zur Personalplanung z.B.
  • aufgegliedert nach Abteilungen, Gruppen oder dergl.
  • vorhersehbares Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer wegen Rente
  • neue Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze usw. Gruß balduin

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