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Wann beginnt die Kündigungsfrist des Betriebrat bei einer Betriebsänderung?

Q
quickly40
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb soll zeitnah einer Betriebsänderung unterliegen. Nach der Änderung bleiben nur noch 4 Mitarbeiter von 155 Mitarbeitern über. Der Betriebsrat steht in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan und Interessen Ausgleich. Wann Ende die Amtszeit des Betriebrat Gremium bzw was für Kündigungsfristen gelten und ab wann? Hat das Betriebsrat Gremium noch Bestand in der Kündigungsfrist der Mitarbeiter, oder ist das Gremium sogar noch bis Ende ihrer Amtszeit für die restlichen 4 Mitarbeiter die nach der Betriebsänderung zuständig? Welche Kündigungsfrist gilt dann, die tarifliche oder der erhöhte Schutz für Betriebratmitglieder? Ab wann läuft die Kündigungsfrist für das Gremium wenn alle anderen Mitarbeiter tatsächlich nach ihrer Kündigungfrist ausgeschieden sind oder darf dem Gremium auch direkt mit allen Mitarbeitern gekündigt werden? Danke vorab schonmal für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

NB
nicht brauchen

22.11.2023 um 10:00 Uhr

Der BR sollte sich sofort einen Anwalt holen (beschließen) und der kann dann auch solche Fragen beantworten.

M
Moreno

22.11.2023 um 10:07 Uhr

Na ich hoffe doch, dass der BR von quickly40 längst einen Anwalt hat????

D
DummerHund

22.11.2023 um 13:48 Uhr

Ich weiß nicht so recht ob das zutrifft.

"Es gibt jedoch Ausnahmen vom Verbot der ordentlichen Kündigung eines Betriebsrats. Wird zum Beispiel sein Betrieb komplett stillgelegt, so kann auch ihm zum Zeitpunkt der Stilllegung gekündigt werden, bei zwingenden betrieblichen Gründen sogar schon vorher. Wird lediglich ein Betriebsteil stillgelegt, muss das Betriebsratsmitglied dagegen vorrangig in einer anderen Abteilung weiter beschäftigt werden. Eine Kündigung ist dann nur zulässig, wenn ein Einsatz in einer anderen Abteilung aus be­trieb­li­chen Gründen nicht möglich ist, was der Arbeitgeber im Streitfall fundiert zu begründen und belegen hat. Es kann ihm sogar zuzumuten sein, Arbeitsabläufe anders zu organisieren, um den Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können. Vor einer ordentlichen Kündigung ist das Gremium Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz anzuhören (§ 102 BetrVG"

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