Wann beginnt die Kündigungsfrist des Betriebrat bei einer Betriebsänderung?
Hallo, unser Betrieb soll zeitnah einer Betriebsänderung unterliegen. Nach der Änderung bleiben nur noch 4 Mitarbeiter von 155 Mitarbeitern über. Der Betriebsrat steht in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan und Interessen Ausgleich. Wann Ende die Amtszeit des Betriebrat Gremium bzw was für Kündigungsfristen gelten und ab wann? Hat das Betriebsrat Gremium noch Bestand in der Kündigungsfrist der Mitarbeiter, oder ist das Gremium sogar noch bis Ende ihrer Amtszeit für die restlichen 4 Mitarbeiter die nach der Betriebsänderung zuständig? Welche Kündigungsfrist gilt dann, die tarifliche oder der erhöhte Schutz für Betriebratmitglieder? Ab wann läuft die Kündigungsfrist für das Gremium wenn alle anderen Mitarbeiter tatsächlich nach ihrer Kündigungfrist ausgeschieden sind oder darf dem Gremium auch direkt mit allen Mitarbeitern gekündigt werden? Danke vorab schonmal für die Antworten.
Community-Antworten (3)
22.11.2023 um 10:00 Uhr
Der BR sollte sich sofort einen Anwalt holen (beschließen) und der kann dann auch solche Fragen beantworten.
22.11.2023 um 10:07 Uhr
Na ich hoffe doch, dass der BR von quickly40 längst einen Anwalt hat????
22.11.2023 um 13:48 Uhr
Ich weiß nicht so recht ob das zutrifft.
"Es gibt jedoch Ausnahmen vom Verbot der ordentlichen Kündigung eines Betriebsrats. Wird zum Beispiel sein Betrieb komplett stillgelegt, so kann auch ihm zum Zeitpunkt der Stilllegung gekündigt werden, bei zwingenden betrieblichen Gründen sogar schon vorher. Wird lediglich ein Betriebsteil stillgelegt, muss das Betriebsratsmitglied dagegen vorrangig in einer anderen Abteilung weiter beschäftigt werden. Eine Kündigung ist dann nur zulässig, wenn ein Einsatz in einer anderen Abteilung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, was der Arbeitgeber im Streitfall fundiert zu begründen und belegen hat. Es kann ihm sogar zuzumuten sein, Arbeitsabläufe anders zu organisieren, um den Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können. Vor einer ordentlichen Kündigung ist das Gremium Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz anzuhören (§ 102 BetrVG"
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Ist ein Gesamtbetriebsrat mit Vertretern aus nur einem Betriebrat funktionsfähig?
ÄlterHallo! In einem Unternehmen mit zwei Betrieben gibt es auch zwei Betriebsräte (A+B). Vor Jahren hat sich daraus ein Gesamtbetriebsrat konstituiert. Die Mitglieder des Betriebrates A sind nach
unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
ÄlterIst es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokume
Kündigungsfrist
ÄlterHallo zusammen, ich bin mir aus folgendem Grund unsicher mit meiner Kündigungsfrist: ich bin von einem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des
Betriebrat im Handwerk
ÄlterIst es möglich in einem Betrieb (GmbH) mit mehr als 10 Mitarbeitern, der als Handwerksbetrieb geführt wird, einen Betriebrat gegen den Willen der Geschäftsleitung zu installieren. Wir möchten gerne e