Nach einjähriger Krankheitsabwesenheit wird die schwerbehinderte Mitarbeiterin ( GdB 60 ) ab 03.04.2017 ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Jetzt verlangt der Arbeitgeber, dass sie zuerst 20 Tage ihres alten Urlaubs nehmen muss und anschließend von ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz im Verwaltungsbüro in eine völlig andere Abteilung ( Büro Versand ) versetzt wird.
Ist das ( Urlaub/Versetzung) rechtens?

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