Erstellt am 18.03.2017 um 01:06 Uhr von Challenger
Good Morning,
fordert die Geschäftsleitung auf, Euch gemäß §92 BetrVG unverzüglich, insbesondere UMFASSEND zu unterrichten.
§ 92 Personalplanung
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Fordert die GL darüber hinaus auf, Euch unverzüglich und umfassend über geplante Änderungen nach §111 BetrVG zu unterrichten. Insbesondere über :
.
1.) Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
2.) Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
3.) Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
4.) grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
5.) Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Darüber hinaus empfehle ich Euch, Kontakt mir Euerer Gewerkschaft aufzunehmen.
Erstellt am 18.03.2017 um 08:13 Uhr von gironimo
Um das zu Unterstreichen : wendet euch an die Geschäftsleitung in der Zentrale.
Der GBR ist tatsächlich nicht zuständig.
Erstellt am 18.03.2017 um 12:30 Uhr von Ernsthaft
Schön wenn ein BR Hellsehen und dann davon auch noch Ansprüche ableiten kann, die den AG zwingen seine Zeitmaschine anzuwerfen.
Erstellt am 18.03.2017 um 15:11 Uhr von Challenger
Tach auch,
@ Ernsthaft :
" Schön wenn ein BR Hellsehen und dann davon auch noch Ansprüche ableiten kann, die den AG zwingen seine Zeitmaschine anzuwerfen. "
Wie meinst Du das denn ???
Erstellt am 19.03.2017 um 11:33 Uhr von Ernsthaft
Damit meine ich, dass in mehr als 9 MONATEN ein Kunde wegfällt und bereits jetzt von einem AG verlangt wird, zu Wissen was danach ist!
Wohl dem, der eine derartig zeitliche Zukunftsplanung sein eigen nennen kann, jetzt schon sagen zu können, wie sich sein Betrieb dann darstellt und was sich bis dahin noch an Änderungen ergibt.
Befürchten kann ich ja viel, Fantasieren leider auch. Eine Kettensäge anschmeißen, um Bäume zu fällen wo ev. gar keine stehen, ist unnötige Lärmerzeugung und Sinnloses verwirbeln von Luft.
Erstellt am 19.03.2017 um 14:27 Uhr von Kratzbuerste
Würde mich aber doch echt wundern, wenn der Arbeitgeber nicht schon Pläne dafür hätte. Eben ein Plan A und B. Genau genommen - es ist davon auszugehen, dass er die Planungen hat .
Erstellt am 19.03.2017 um 15:07 Uhr von eifeltraum
womit wir wieder beim Hellsehen sind....
Erstellt am 19.03.2017 um 16:02 Uhr von Hoppel
@ wieso
"Einen GBR gibt es auch aber der sieht sich nicht zuständig. "
Gibt es denn einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, ist der im Regelfall auf GBR Ebene angesiedelt und den GBR geht die Entwicklung des Unternehmens sehr wohl etwas an!
Erstellt am 19.03.2017 um 17:43 Uhr von wieso
ja, Wirtschaftsausschuss gibt es. GBR hat den örtl. BR dazu angehalten seine "Hausaufgaben" zu machen. Deshalb geht der BR davon aus, dass dem GBR Infos vorliegen die in die Richtung Reduzierung oder Schließung gehen.
Konkret kam aber nichts vom GBR evtl. wurde der zum Stillschweigen verdonnert.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die GF einfach nur abwartet wie die Lage ab 01.01. dann wirklich sein wird. Irgendetwas wird da schon laufen aber wir erfahren nichts.
Wir haben bald eine Betriebsversammlung und überlegen, ob wir unsere Befürchtungen dort offen aussprechen. Die MA machen sich ja auch Gedanken aber offen gesprochen wird darüber nicht. Nachdem wir aber nichts konkretes in der Hand haben wollen wir ja auch nicht Panik verbreiten.
Erstellt am 19.03.2017 um 18:46 Uhr von gironimo
Der Wirtschaftsausschuss wird zwar vom GBR ernannt, er berichtet aber dem Betriebsrat. Ihr solltet Euch also direkt mit Fragen an den Wirtschaftsausschuss wenden, um zu erfahren, welche Erkenntnisse er hat. Aus meiner Sicht aber nur parallel zur direkten Frage an die Geschäftsleitung.
>evtl. wurde der zum Stillschweigen verdonnert.<
Das geht gar nicht. Selbst wenn ein Geschäftsgeheimnis vorliegen sollte, kann der AG nicht die Grenzen anders definieren, als sie im § 79 BetrVG gesteckt sind. Und da gibt es keine Geheimnisse zwischen BR, GBR und WA.
>Wir haben bald eine Betriebsversammlung und überlegen, ....
ja ich würde darüber berichten (man muss es ja nicht dramatisieren; aber schweigen wäre auch falsch) und zuvor die Geschäftsleitung auffordern ebenfalls auf dieser Versammlung die Sachlage darzustellen.
Erstellt am 20.03.2017 um 08:16 Uhr von Fußballer
@wieso
"konkret kam aber nichts vom GBR evtl. wurde der zum Stillschweigen verdonnert".
Wie geht das denn? Von eurem BR müssen doch auch Leute im GBR sitzen und die müssten es doch wissen, wenn etwas besprochen wurde.
Erstellt am 20.03.2017 um 10:34 Uhr von wieso
natürlich haben wir einen Deligierten im GBR sitzen. Wenn ich vom "GBR" gesprochen habe, dann meinte ich die Vorsitzenden.