Verlust der Wählbarkeit ?
Hallo,
ist Privatinsolvenz ein Verhinderungsgrund für das Amt des Betriebsrats ? Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit ..... Oder was zählt alles als Verhinderungsgrund ?
Schönen Abend
Community-Antworten (10)
15.03.2017 um 20:21 Uhr
§ ( BetrVG
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Das ist alles-
15.03.2017 um 20:40 Uhr
Hallo,
kann das ( Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.) jemand genauer erklären ? Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum. Und wie kann man solche Gründe offiziell herausbekommen ?
15.03.2017 um 20:49 Uhr
Bei privatinsolvenz steht regelmäßig kein Betrug im Raum.
15.03.2017 um 21:37 Uhr
Und wie würdet Ihr als Wahlvorstand dann die Wählbarkeit überprüfen ?
15.03.2017 um 22:06 Uhr
Siehe §45 StGB!
16.03.2017 um 07:07 Uhr
Hallo,
aber wie soll das der Wahlvorstand überprüfen ?
16.03.2017 um 08:18 Uhr
Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT Wir haben auch 2 BR Mitglieder, die eine solche durchleben mussten. Geht den Wahlvorstand nix an , könnten aber gute Kandidaten für den Wirtschaftsausschuß sein, wirtschaftlich denken und rechnen hatten die dadurch gelernt.
16.03.2017 um 10:20 Uhr
Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum. Wie kommst Du auf dieses verflucht dünne Eis? Kennst Du den Begriff Verleumdung?
16.03.2017 um 10:28 Uhr
Ist ja anonym im Netz also keine Verleumdung nur Unwissen :-)
16.03.2017 um 11:48 Uhr
Die Gefahr bei der privaten Insolvenz einen Betrug oder eine Unterschlagung zu begehen ist in der Tat gar nicht so gering. Aber weder Betrug noch Unterschlagung sind Verbrecghen und somit unschädlich für die Wählbarkeit.
Zitat (ickederdicke) "Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT"
In Unterscheidung zu der geschäftlichen Insolvenz. Damit ist das aber noch lange nicht Privatsache. Und wirtschaftlich denken lernen durch eine Privatinsolvenz? Halte ich für ein Gerücht.
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