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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlust der Wählbarkeit ?

F
FritzW
Mrz 2017 bearbeitet

Hallo,

ist Privatinsolvenz ein Verhinderungsgrund für das Amt des Betriebsrats ? Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit ..... Oder was zählt alles als Verhinderungsgrund ?

Schönen Abend

1.797010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

15.03.2017 um 20:21 Uhr

§ ( BetrVG

(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Das ist alles-

F
FritzW

15.03.2017 um 20:40 Uhr

Hallo,

kann das ( Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.) jemand genauer erklären ? Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum. Und wie kann man solche Gründe offiziell herausbekommen ?

K
Kölner

15.03.2017 um 20:49 Uhr

Bei privatinsolvenz steht regelmäßig kein Betrug im Raum.

F
FritzW

15.03.2017 um 21:37 Uhr

Und wie würdet Ihr als Wahlvorstand dann die Wählbarkeit überprüfen ?

P
Pjöööng

15.03.2017 um 22:06 Uhr

Siehe §45 StGB!

F
FritzW

16.03.2017 um 07:07 Uhr

Hallo,

aber wie soll das der Wahlvorstand überprüfen ?

I
ickederdicke

16.03.2017 um 08:18 Uhr

Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT Wir haben auch 2 BR Mitglieder, die eine solche durchleben mussten. Geht den Wahlvorstand nix an , könnten aber gute Kandidaten für den Wirtschaftsausschuß sein, wirtschaftlich denken und rechnen hatten die dadurch gelernt.

Z
Zappelmann

16.03.2017 um 10:20 Uhr

Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum. Wie kommst Du auf dieses verflucht dünne Eis? Kennst Du den Begriff Verleumdung?

M
Moreno

16.03.2017 um 10:28 Uhr

Ist ja anonym im Netz also keine Verleumdung nur Unwissen :-)

P
Pjöööng

16.03.2017 um 11:48 Uhr

Die Gefahr bei der privaten Insolvenz einen Betrug oder eine Unterschlagung zu begehen ist in der Tat gar nicht so gering. Aber weder Betrug noch Unterschlagung sind Verbrecghen und somit unschädlich für die Wählbarkeit.

Zitat (ickederdicke) "Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT"

In Unterscheidung zu der geschäftlichen Insolvenz. Damit ist das aber noch lange nicht Privatsache. Und wirtschaftlich denken lernen durch eine Privatinsolvenz? Halte ich für ein Gerücht.

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