Hallo Zusammen,

wir haben ein BRM das lange Zeit krank ist, also noch ist und soll demnächst wiederkommen aber es findet zuerst eine Wiedereingliederungsmaßnahme statt.

Nun meine Fragen

ist er jetzt im Sinne des BetrVG §5 Abs. 2 Satz 4 kein AN mehr?
Wenn ja würde er die Wählbarkeit verlieren und das BR-Mandat erlöschen?
Würde das erst passieren wenn er aus der Krankheit zurückkomt oder schon jetzt?
Würde er das Mandat wiederbekommen sobald die Wiedereingliederungsmaßanhme beendet ist?

ich weiß viele Fragen

Danke schon einmal im Vorraus!