Erstellt am 15.03.2017 um 10:39 Uhr von gironimo
Warum unterschreibt man bloß einen Änderungsvertrag, wenn man die Auswirkungen nicht abschätzen kann oder wo möglich weiß, dass die Änderungen einen Nachteil mit sich bringen können?
Das erste was Ihr tut ist, den AN zu sagen, dass sie nicht unterschreiben sollen.
Ansonsten muss man schon genau lesen, was wie formuliert ist.
Kündigungszeiten können gemäß § 622 BGB tarifvertraglich anders geregelt werden.
Erstellt am 15.03.2017 um 10:42 Uhr von Pjöööng
Deshalb sollte man sich Änderungsverträge auch genau anschauen, bevor man sie unterzeichnet. Selbstverständlich kann ich einzelvertraglich ein bestehendes Recht ändern. Warum soll man dieses Urlaubsgeld nicht im Zuge einer 100%igen Gehaltserhöhung ablösen können?
Für die Beantwortung der dritten Frage sei die Lektüre des § 622 (4) BGB empfohlen.
Erstellt am 17.03.2017 um 15:24 Uhr von rsddbr
Eine betriebliche Übung kann es erst werden, wenn nach Unterzeichnung des Änderungsvertrages freiwillig für mind. 3 Jahre weiterhin Urlaubsgeld gezahlt wurde.