Seit Gründung des Unternehmens vor 18 Jahren wird im Arbeitsvertrag Urlaubgeld vereinbart und auch gezahlt. Seit Februar 2017 wurde in Änderungsverträgen der Passus gestrichen. Hintergrund: Im Juli wird ein Tarifvertrag PATT eingeführt, der kein Urlaubsgeld enthält.
Meine Frage: Welche Handlungsmöglichkeit haben wie als Betriebsrat? Ist das Urlaubsgeld eine betriebliche Übung auf die weiterhin ein Recht besteht? Und ähnliche Frage: im Rahmentarifvertrag sind kürzere Kündigungszeien als im BGB vereinbart. Gilt denn das BGB, wenn es AN besser stellt?
Vielen Dank.
Kathleen