Urlaubsgeld und Kündigungsfristen
Seit Gründung des Unternehmens vor 18 Jahren wird im Arbeitsvertrag Urlaubgeld vereinbart und auch gezahlt. Seit Februar 2017 wurde in Änderungsverträgen der Passus gestrichen. Hintergrund: Im Juli wird ein Tarifvertrag PATT eingeführt, der kein Urlaubsgeld enthält. Meine Frage: Welche Handlungsmöglichkeit haben wie als Betriebsrat? Ist das Urlaubsgeld eine betriebliche Übung auf die weiterhin ein Recht besteht? Und ähnliche Frage: im Rahmentarifvertrag sind kürzere Kündigungszeien als im BGB vereinbart. Gilt denn das BGB, wenn es AN besser stellt? Vielen Dank. Kathleen
Community-Antworten (3)
15.03.2017 um 11:39 Uhr
Warum unterschreibt man bloß einen Änderungsvertrag, wenn man die Auswirkungen nicht abschätzen kann oder wo möglich weiß, dass die Änderungen einen Nachteil mit sich bringen können?
Das erste was Ihr tut ist, den AN zu sagen, dass sie nicht unterschreiben sollen.
Ansonsten muss man schon genau lesen, was wie formuliert ist.
Kündigungszeiten können gemäß § 622 BGB tarifvertraglich anders geregelt werden.
15.03.2017 um 11:42 Uhr
Deshalb sollte man sich Änderungsverträge auch genau anschauen, bevor man sie unterzeichnet. Selbstverständlich kann ich einzelvertraglich ein bestehendes Recht ändern. Warum soll man dieses Urlaubsgeld nicht im Zuge einer 100%igen Gehaltserhöhung ablösen können?
Für die Beantwortung der dritten Frage sei die Lektüre des § 622 (4) BGB empfohlen.
17.03.2017 um 16:24 Uhr
Eine betriebliche Übung kann es erst werden, wenn nach Unterzeichnung des Änderungsvertrages freiwillig für mind. 3 Jahre weiterhin Urlaubsgeld gezahlt wurde.
Verwandte Themen
Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen
Im Betriebserat sind wir vor kurzem auf folgende Regelung bezüglich der Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag gestoßen: "Kündigung: Das Arbeitsverhältnis ist für beide Seiten ordentlich kündbar.
Arglistige Täuschung - bei Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo Kollegen, es soll ja bald Wihnachtsgeld geben, da kommt schon wieder mal neuer Ärger ins Haus. Es kamen mehrere neue MOtarbeiter auf den BR zu und fragten uns nach Rat. In unseren "neuere
Rückzahlung von Urlaubsgeld bei Wechsel in AT-Vertrag
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld"
LZ - Krank = Anspruch aufs Urlaubsgeld??
Älterein Kollege ist seit letztem Jahr durchgängig bis heute erkrankt und wird es auch bis Ende des Jahres wohl bleiben. Nun stellt er den Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf die Urlaubstage verf
Betriebsvereinbarung Urlaub
ÄlterHallo, wir haben Problem. Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung Urlaub, in dieser ist seit 1992 Urlaubsgeld geregelt. 1994 hat dann die Geschäftsführung den Betriebsrat und die Personalabteilung