15 Minutrn Frühstückspause
Hallo, wenn ich von 8uhr bis 14.15uhr arbeite und mein Arbeitgeber gewährt mir eine Frühstückspause von 15 Minuten kann ich dann auch 6,5 Stunden arbeiten ohne 30 Minuten Pause zu machen? Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (41)
20.11.2023 um 09:48 Uhr
Ja. Da du gesamt nicht mehr als 6h arbeitest, benötigst du eigentlich keine Pause. Es gilt ja nicht die Anwesenheitszeit. Ob die dann evtl. auch bezahlt werden kann weis ich jetzt nicht. Achtung: 1 Minute mehr ist schon kritisch.
20.11.2023 um 09:55 Uhr
20.11.2023 um 09:56 Uhr
nein, wenn Du mehr als 6 h arbeitest sind 30 Minuten Pause fällig.
Diese Pause kann zwar auch aufgeteilt werden, aber nur diese 15 Minuten Frühstückspause reichen bei einer Gesamtarbeitszeit von 6,5 h nicht aus.
20.11.2023 um 13:02 Uhr
Hmm. Es kommt genau darauf an, wie viel Zeit du arbeitest. Bis zu 6h (so lese ich das aus dem Eingangsthread, da hier die Pausenzeit mit drin ist): keine Pause nötig
Wenn du allerdings 6h 15 Minuten arbeitest musst du ne halbe Stunde Pause machen. (aber auch schon ab 6h 1Minute)
20.11.2023 um 14:56 Uhr
@brauchen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden zu unterbrechen.
Die Ruhepause kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen.
20.11.2023 um 15:23 Uhr
@fantil nicht brauchen hat ja auch nicht behauptet das die 30 min am Stück sein müssen.
20.11.2023 um 15:39 Uhr
@Dummerhund
Zitat brauchen: "Wenn du allerdings 6h 15 Minuten arbeitest musst du ne halbe Stunde Pause machen. (aber auch schon ab 6h 1Minute)"
Ab 6 Stunden wäre richtig gewesen, wenn vorher keine 15 minütige Frühstückspause gemacht worden wäre. Da diese aber gemacht wurde, gilt, was ich geschrieben habe.
20.11.2023 um 16:50 Uhr
"Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen."
Wie kann man das Richtige posten und dann so einen Unsinn daraus basteln?
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden zu unterbrechen."
Richtig! Wie man mindestens 30 Minuten "die Arbeit unterbricht", wenn zwischen den 2 Arbeitsteilen nur 15 Minuten sind, bleibt wohl ein Geheimnis.
"Ab 6 Stunden wäre richtig gewesen, wenn vorher keine 15 minütige Frühstückspause gemacht worden wäre. Da diese aber gemacht wurde, gilt, was ich geschrieben habe."
Nö!
21.11.2023 um 08:52 Uhr
Zitate celestro: "Wie kann man das Richtige posten und dann so einen Unsinn daraus basteln?"
und mit
"Wie man mindestens 30 Minuten "die Arbeit unterbricht", wenn zwischen den 2 Arbeitsteilen nur 15 Minuten sind, bleibt wohl ein Geheimnis."
hast du den Unsinn gebastelt!
Woher nimmst du diese Weisheit? Warum denkst du dir Sachen aus, um anderen zu unterstellen, diese geschrieben zu haben?
Zitat Fantil: "Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen."
In meinem Beispiel wurden in der Summe 7(!) Stunden gearbeitet, die mit 15 Minuten Pause (in der Firma) nach 3 Stunden unterbrochen wurden... Wie du auf deine Interpretation kommst bleit mir ein Rätzel.
21.11.2023 um 09:09 Uhr
Hä? Zitat Fantil: "Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen." Das ist defenitiv falsch. Unterbrechen heißt dazwischen. Da hier 7h gearbeitet wurden müssen dazwischen Pausenzeiten von 30 Minuten sein. Ein Anhängen der Pause an die Arbeitszeit ist nicht zulässig. Wenn deine Rechnung stimmen würde könnte ich ja theoretisch 6h arbeiten und 15 Minuten Pause machen und dann 3h arbeiten und die Pause danach beim Heimfahren machen.
21.11.2023 um 09:38 Uhr
Zitate brauchen: "Ein Anhängen der Pause an die Arbeitszeit ist nicht zulässig." Wo steht das? Beispiel: Ich arbeite 6 Stunden, mache 30 Minuten Mittagspause, dann geht es mir nicht gut und ich fahre nach Hause, ohne die Arbeit wieder aufgenommen zu haben. Habe ich dann keine Pause gemacht und gegen das ArbZG verstoßen?
"Wenn deine Rechnung stimmen würde könnte ich ja theoretisch 6h arbeiten und 15 Minuten Pause machen und dann 3h arbeiten und die Pause danach beim Heimfahren machen."
Nein, nach 6 Stunden sind sofort 30 Minuten Pause zu machen oder nach Hause zu fahren!
21.11.2023 um 10:29 Uhr
"Ein Anhängen der Pause an die Arbeitszeit ist nicht zulässig." Wo steht das? Beispiel: Ich arbeite 6 Stunden, mache 30 Minuten Mittagspause, dann geht es mir nicht gut und ich fahre nach Hause, ohne die Arbeit wieder aufgenommen zu haben. Habe ich dann keine Pause gemacht und gegen das ArbZG verstoßen?
Gesetzesverstoß nein, da du ja nicht mehr als 6h gearbeitet hast. Die Pause kannst du gemacht oder nicht gemacht haben. Da ist kein Unterschied.
"Wenn deine Rechnung stimmen würde könnte ich ja theoretisch 6h arbeiten und 15 Minuten Pause machen und dann 3h arbeiten und die Pause danach beim Heimfahren machen."
Nein, nach 6 Stunden sind sofort 30 Minuten Pause zu machen oder nach Hause zu fahren!
Immer noch Zitat Fantil: "Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen."
Da hast du aber auch mehr als 6h (7h) gemacht und keine Pause dazwischen von 0,5h. Das darf man nicht.
21.11.2023 um 11:08 Uhr
"Warum denkst du dir Sachen aus, um anderen zu unterstellen, diese geschrieben zu haben?"
Hast DU das:
"Daher kann man auch z.B. 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause machen 4 Stunden arbeiten, (15 Minuten Pause machen) und (dabei) nach Hause gehen."
geschrieben, oder nicht?
"In meinem Beispiel wurden in der Summe 7(!) Stunden gearbeitet, die mit 15 Minuten Pause (in der Firma) nach 3 Stunden unterbrochen wurden..."
Klar ... genau das ist ja das Problem. Das darf man nicht.
"Beispiel: Ich arbeite 6 Stunden, mache 30 Minuten Mittagspause, dann geht es mir nicht gut und ich fahre nach Hause, ohne die Arbeit wieder aufgenommen zu haben. Habe ich dann keine Pause gemacht und gegen das ArbZG verstoßen?"
Wenn die "Planung" vorsah, das nach der Mittagspause noch 2 Stunden gearbeitet wird ... Nein.
"Krass, selbst diese simple Frage ist für User dieses Forums nicht zu lösen, BR-Seminare waren völlig sinnlos."
Was redest Du schon wieder für einen Unsinn? Weil 1 User eine abweichende Meinung hat, sind ja nicht gleich alle Seminare sinnlos.
21.11.2023 um 11:52 Uhr
Zitat Fantil: "In meinem Beispiel wurden in der Summe 7(!) Stunden gearbeitet, die mit 15 Minuten Pause (in der Firma) nach 3 Stunden unterbrochen wurden..."
Zitat Celestro "Klar ... genau das ist ja das Problem. Das darf man nicht."
Noch mal Celestro, 3 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause, 4 Stunden arbeiten, 15 Minuten Pause, 1 Stunde arbeiten, Feierabend. Dies ist erlaubt! Bitte erkläre mir wieso man dies nicht darf.
21.11.2023 um 12:04 Uhr
"Bitte erkläre mir wieso man dies nicht darf."
Steht doch völlig klar im Gesetz:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden zu unterbrechen."
und diese "Unterbrechung der Arbeitszeit" liegt nur dann vor, wenn die Zeit die Arbeit unterbricht ... also irgendwo "dazwischen" liegt ... und nicht eine Hälfte "am Ende".
Edit:
Hier:
"Die Arbeit ist durch Ruhepausen zu unterbrechen (§ 4 Satz 1 ArbZG). Daraus folgt, dass die Arbeit jedenfalls nicht mit einer Pause beginnen oder enden darf. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des Gesetzes sachgerecht, wonach Ruhepausen der Erholung dienen, aber auch der Nahrungsaufnahme und der Verhinderung von Unfällen. Die betrieblichen Interessen sind bei der Pauseneinteilung angemessen zu berücksichtigen.
nochmal etwas näher erklärt.
21.11.2023 um 12:17 Uhr
Zitat Celestro: "und diese "Unterbrechung der Arbeitszeit" liegt nur dann vor, wenn die Zeit die Arbeit unterbricht ... also irgendwo "dazwischen" liegt ... und nicht eine Hälfte "am Ende". "
Das ist deine Interpretation Celestro. Meine ist, ich kann die Arbeit auch heute unterbrechen und morgen fortsetzten. Eine maximale Länge einer Pause ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Im § 4 ArbZG steht nicht, dass nach einer Pause weitergearbeitet werden MUSS.
21.11.2023 um 12:45 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz wird von Pausen und von Ruhezeiten gesprochen.
Und für die Arbeitszeit gilt folgende Definition:
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Für die 6 Stunden-Regelung fange ich also nicht nach jeder Pause an, die Arbeitszeit neu zu berechnen. Wenn ich um 6 Uhr starte muss ich bis 12:30 eine halbe Stunde Pause gemacht haben. Ob in 2 Blöcke a 15 Minuten oder aber in einen Blok a 30 Minuten ist irrelevant
@ M.Eckert
Du kannst also durchaus 6,5 Stunden arbeiten, wenn du in Summe eine halbe Stunde Pause machst. Somit wärest du für eine Arbeitszeit von 6,5 Stunden ab um 8 Uhr bis um 13 Uhr auf Arbeit.
21.11.2023 um 12:45 Uhr
Wenn du die Arbeit heute unterbrichst und morgen fortsetzt bist du nicht mehr bei § 4 Ruhepausen sondernd bei § 5 Ruhezeit ist eigentlich gar nicht so schwierig ;-)
jetzt war meine Antwort schon so kurz und xyz68 war trotzdem schneller, also sorry für die Doppelung, der vorige Beitrag stand noch nicht da als ich meins getippt hab
21.11.2023 um 12:54 Uhr
@fantil Bei dem was du hier schreibst, empfehle ich dir dringend mal ein entsprechendes Seminar zu besuchen.
21.11.2023 um 13:06 Uhr
1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden... ...insgesamsamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Zitat xyz68: "Für die 6 Stunden-Regelung fange ich also nicht nach jeder Pause an, die Arbeitszeit neu zu berechnen. Wenn ich um 6 Uhr starte muss ich bis 12:30 eine halbe Stunde Pause gemacht haben. Ob in 2 Blöcke a 15 Minuten oder aber in einen Blok a 30 Minuten ist irrelevant"
Das ist richtig, aber diesen Fall diskutieren wir hier nicht xyz68!
Wenn ich insgesammt am Tag 8 Stunden arbeite angefangen um 6:00 Uhr muss ich bis 12:00 Uhr nur 15 Minuten Pause gemacht haben. Diese mache ich um 9:00 Uhr. Um 13 Uhr mache ich erneut 15 Minuten Pause und um 14:30 Uhr mache ich Feierabend Nach §4 ArbZG siehe oben ist dies erlaubt.
21.11.2023 um 13:45 Uhr
@fantil Pausen am Ende der Arbeitszeit zu legen dient nicht dem Erholungseffekt dem es dienen. Deshalb könnte auch jeder AG Schwierigkeiten bekommen wenn Aufgrund dessen irgend etwas passiert...seien es Fehler von arbeitstechnischer Natur durch den MA oder Arbeitsunfall.. Vielleicht erhellt ja das in etwa deiner komischen Ansicht. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/pause-am-ende-der-arbeitszeit-nehmen-ist-das-erlaubt-316038/
21.11.2023 um 14:09 Uhr
"Das ist deine Interpretation Celestro."
Ich interpretiere nicht (im Gegensatz zu Dir) ... ich nehme den Text des Gesetzes.
"Meine ist, ich kann die Arbeit auch heute unterbrechen und morgen fortsetzten."
Im §4 steht von morgen nichts ... wie kommst Du also auf die Idee, da wäre mehr als nur 1 Arbeitstag mit gemeint?
"Im § 4 ArbZG steht nicht, dass nach einer Pause weitergearbeitet werden MUSS."
Doch ... das ergibt sich nämlich logisch aus der Formulierung "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen ... zu unterbrechen." Denn ich unterbreche die Arbeit eben nicht, wenn ich nur vorher arbeite.
21.11.2023 um 16:35 Uhr
oder nachher nicht....
22.11.2023 um 09:46 Uhr
Zitat Dummerhund: "Pausen am Ende der Arbeitszeit zu legen dient nicht dem Erholungseffekt dem es dienen. Deshalb könnte auch jeder AG Schwierigkeiten bekommen wenn Aufgrund dessen irgend etwas passiert...seien es Fehler von arbeitstechnischer Natur durch den MA oder Arbeitsunfall.."
Nach 6 Stunden arbeit ist zwingend eine 30 minütige Pause zu nehmen. Wenn ich aber nur einen 6 Stunden Vertrag habe, brauche ich keine Pause zu nehmen, obwohl ich ja nach der Meinung von Dummerhund zwingend eine Pause brauche, damit in den 6 Stunden davor nichts passiert.
Entschuldigung, ich habe selten so einen Quatsch gelesen.
Nur noch eine Frage, wie lange muss ich eurer Meinung nach, nach der letzten Pause noch arbeiten, damit sie in euren Augen als Pause gilt? Bitte gebt mir eine genaue Angabe von Minuten, mit dem Hinweis, wo ich dies nachlesen kann.
22.11.2023 um 09:52 Uhr
@fantil Wenn ich aber nur einen 6 Stunden Vertrag habe, brauche ich keine Pause zu nehmen, obwohl ich ja nach der Meinung von Dummerhund zwingend eine Pause brauche, damit in den 6 Stunden davor nichts passiert. Irgendwie verstehst du Dummerhund falsch....
22.11.2023 um 09:54 Uhr
@fantil Irgendwie verdrehst du das was Dummerhund geschrieben hat und verstehst es falsch?
22.11.2023 um 09:58 Uhr
Zitat Jutti1965: "Irgendwie verstehst du Dummerhund falsch.... "
Nein, da ist nichts falsch zu verstehen.
Aber danke für dass nicht beantworten meiner Frage.
"Nur noch eine Frage, wie lange muss ich eurer Meinung nach, nach der letzten Pause noch arbeiten, damit sie in euren Augen als Pause gilt?"
22.11.2023 um 09:59 Uhr
kann ich dann auch 6,5 Stunden arbeiten ohne 30 Minuten Pause zu machen?.... Das war die Frage Fantil....und das geht eben nicht...ist nicht so kompliziert ;-)
22.11.2023 um 10:01 Uhr
Zitat Dummerhund: "Pausen am Ende der Arbeitszeit zu legen dient nicht dem Erholungseffekt..."
@ Jutti1965 Was kann man daran falsch verstehen?
22.11.2023 um 10:11 Uhr
Zitat moreno: "kann ich dann auch 6,5 Stunden arbeiten ohne 30 Minuten Pause zu machen?.... Das war die Frage Fantil....und das geht eben nicht...ist nicht so kompliziert ;-) "
Diese Frage habe ich nie gestellt!
Schade, dass du dir jetzt schon Sachen ausdenkst, die ich geschrieben haben soll, aber meine Frage nicht beantwortest. moreno, dies grenzt schon an Unverschämtheit!
Meine Frage war: "Nur noch eine Frage, wie lange muss ich eurer Meinung nach, nach der letzten Pause noch arbeiten, damit sie in euren Augen als Pause gilt?"
22.11.2023 um 10:31 Uhr
Fantil das war die Ausgangsfrage hier! Also bleib mal locker!
Ruhepausen dürfen Sie weder direkt nach Arbeitsantritt noch kurz vor Ende der Arbeitszeit nehmen. Sie dienen demnach nicht dazu, um früher Feierabend zu machen oder später mit der Arbeit zu beginnen. Wann letzte Pause vor Arbeitsende? Die Pausen können aufgeteilt sein, die einzelnen Abschnitte dürfen aber nicht kürzer als 15 Minuten sein. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss die erste Pause stattfinden, nicht jedoch vor Ablauf der ersten Arbeitsstunde. Die letzte Pause muss mindestens eine Stunde vor Arbeitsende liegen.30.04.2020 Quelle Lohnabrechnung.de
22.11.2023 um 10:38 Uhr
Danke Moreno, es tut mir leid, da hatte ich es falsch gelesen, bin wieder locker.
Zu deiner Quelle, gehen wir BRM nicht immer von Gesetzestexten aus? Kann Lohnabrechnung.de so etwas schreiben, ohne es durch Urteile usw. belegen zu können?
22.11.2023 um 10:47 Uhr
moreno hat wohl das gefunden was ich gestern vergeblich versucht hatte wieder zu finden. Bei mir im Kopf war zwar 2 Std. vor Arbeitsende, aber wenn dort steht 1 Std. dann ist das schon korrekt so.
22.11.2023 um 10:56 Uhr
Auch in diesem Artikel steht noch mal das Ruhepausen nicht am Anfang oder Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden dürfen. https://efarbeitsrecht.net/ruhepausen/
22.11.2023 um 11:01 Uhr
Fantil im Arbeitszeitgesetz steht....Um den Erholungszweck zu genügen bedeutet dies, dass die Arbeitsunterbrechung nicht in der ersten oder in der letzten Arbeitsstunde liegen darf.
22.11.2023 um 11:19 Uhr
"im Arbeitszeitgesetz steht....Um den Erholungszweck zu genügen bedeutet dies, dass die Arbeitsunterbrechung nicht in der ersten oder in der letzten Arbeitsstunde liegen darf."
Erm ... wo denn da?
Klar ist die Formulierung in §4 ArbZG:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
nicht anders zu verstehen, als das nach der letzten Pause noch gearbeitet werden "muss". Aber wo die genau liegen darf, steht da (erst einmal) nicht.
22.11.2023 um 11:23 Uhr
Erm ... wo denn da? Zitat celestro
Im Basiskommentar!
22.11.2023 um 11:37 Uhr
Also NICHT im Arbeitszeitgesetz. ;-)))
22.11.2023 um 11:42 Uhr
Na gut Dünnbrettbohrer.. ;-) im Basiskommentar zum Arbeitszeitgesetz §4 Ruhepausen
22.11.2023 um 11:44 Uhr
das wird dann hoffentlich auch den "fantil" überzeugen.
22.11.2023 um 12:19 Uhr
Ja, jetzt habt ihr mich überzeugt!
Und vielen Dank für eure Mühe.
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