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Fristlose Kündigung Ersatzratsmitglied - Zustimmung der Betriebsrates, ersatzweisse die des Gerichtes nach § 103 BetrVG notwendig?

W
Wächter
Jan 2018 bearbeitet

Wird ein Ersatzratsmitglied fristlos entlassen (war ein einer Sitzung anwesend und wurde ca. 4 Wochen später entlassen), ist dann eine Zustimmung der Betriebsrates, ersatzweisse die des Gerichtes nach § 103 BetrVG notwendig?

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Community-Antworten (1)

P
paula

12.04.2008 um 22:59 Uhr

nachdem hier nur der nachwirkende Kündigungsschutz greift bedarf es nicht der Zustimmung des BR.

Kollege sollte Kündigungsschutzklage einreichen, da dann die Gründe für die außerordentliche Kündigung überprüft werden

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