Fristlose Kündigung Ersatzratsmitglied - Zustimmung der Betriebsrates, ersatzweisse die des Gerichtes nach § 103 BetrVG notwendig?
Wird ein Ersatzratsmitglied fristlos entlassen (war ein einer Sitzung anwesend und wurde ca. 4 Wochen später entlassen), ist dann eine Zustimmung der Betriebsrates, ersatzweisse die des Gerichtes nach § 103 BetrVG notwendig?
Community-Antworten (1)
12.04.2008 um 22:59 Uhr
nachdem hier nur der nachwirkende Kündigungsschutz greift bedarf es nicht der Zustimmung des BR.
Kollege sollte Kündigungsschutzklage einreichen, da dann die Gründe für die außerordentliche Kündigung überprüft werden
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