Werden Leiharbeiter nach Paragraph 5 WO berücksichtigt?
Hallo, werden Leiharbeiter bei der Berechnung nach Paragraph 5 Wahlordnung (Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit) berücksichtigt? Gibt es irgendwelche Quellen/Beiträge, wo man das nachlesen kann? Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (3)
11.03.2017 um 09:13 Uhr
Ist doch eigentlich klar. Es geht um das Verhältnis von Männern und Frauen, die am Tag des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigt werden. Also nicht allein die, die auf der Wählerliste stehen.
10.03.2017 um 17:57 Uhr
Eine gute Quelle sind immer die einschlägigen Kommentare zum BetrVG, insbesondere Fitting oder Däubler, Den hier immer wieder mal hier zitierten Online Kommentar aus einem verschlafenen Taunusort würde ich nicht empfehlen.
Ich habe gerade mal im Fitting nachgeschaut, es ist lesenswert (Vermutungsmodus an: Bei über 95 % der BR-Wahlen wird die Quote falsch ermittelt, was aber nur bei weniger als 10 % der Wahlen einen Einfluss auf die Quote hat).
10.03.2017 um 18:37 Uhr
was steht denn nun im verschlafenen Fitting außer statische Interpretationen.
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