Hi in die Runde,
brauche dringend Hilfe!!!
Zählen Leiharbeiter bei der zu berechnen Freistellung/Freistellungen mit???.
Wir sind 490 Mitarbeiter ohne Leiharbeiter und hätten laut §38 eine Freistellung. Nun beschäftigen wir aber ca. 40 Leiharbeiter und kommen somit über die 500 und §38 sagt ab 501 zwei Freistellungen.
Kann mir jemand helfen ob Leiharbeiter mitzählen und wo das steht oder ober es Urteile dazu gibt.