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Zählen Leiharbeiter bei der Berechnung der Freistellung mit?

B
baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hi in die Runde, brauche dringend Hilfe!!! Zählen Leiharbeiter bei der zu berechnen Freistellung/Freistellungen mit???. Wir sind 490 Mitarbeiter ohne Leiharbeiter und hätten laut §38 eine Freistellung. Nun beschäftigen wir aber ca. 40 Leiharbeiter und kommen somit über die 500 und §38 sagt ab 501 zwei Freistellungen. Kann mir jemand helfen ob Leiharbeiter mitzählen und wo das steht oder ober es Urteile dazu gibt.

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

05.04.2006 um 13:37 Uhr

Nein, Leiharbeitnehmer zählen nicht dazu. Im Kommentar zum §38 BetrVG.

F
Fayence

05.04.2006 um 18:43 Uhr

Hallo Frank B., Deine Antwort ist so nicht korrekt.

Fitting, 22. Aufl., § 38 RN 9 Leiharbeitnehmer zählen mit, wenn sie auf Regelarbeitsplätzen beschäftigt werden.

Gruß Fayence

P.S. Ich bin gespannt auf die "Gegenwehr". Dieses Thema gab´s schon mal in anderem Zusammenhang ;-)

K
Kölner

05.04.2006 um 21:07 Uhr

@Fayence Ich widerspreche mal ganz lieb, ja?

Also Du, Fayence, ich find das ja unheimlich toll, dass Du so'n Buch hast mit viel Text und so. Und dann hast Du auch noch nachgeschlagen. Das ist so lieb von Dir gewesen, ne. Mensch das ist echt ne tolle Sache und ich weiss das auch wirklich und echt zu schätzen. Aber, Du, das war nicht so ganz richtig, weisst Du. Das ist jetzt nix gegen Deinen Spürsinn im Buch und so. Aber das BAG, das ist das Bundesarbeitsgericht, hat das mal neuer entschieden. Und weil das so ganz konkret ist, sage ich Dir das Akz, das ist das Aktenzeichen, ne.

BAG Beschluß vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02

F
Fayence

05.04.2006 um 21:52 Uhr

O.k., o.k., gebe mich geschlagen. Ich tu´s auch nicht wieder. Dieses Urteil ist übrigens noch einmal bestätigt worden (BAG, 22.10.2003, 7 ABR 11/03 ).

@ Frank B. Werde Dir in diesem Punkt auch nicht mehr mit meinem Fittich (so wird er nämlich nicht rot) widersprechen. Du hast wahrscheinlich einen anderen Kommentar. ;-)

RI
Ramses II

06.04.2006 um 01:11 Uhr

Hach Ihr Lieben!

Habt Ihr das wirklich schon einvernehmlich ausdikutiert?

Dürfte ich wohl vorschlagen dass Ihr einfach beide Recht habt?

Dass, wenn diese AÜGler z.B. als Mutterschutzvertretungen beschäftigt werden, dass dann diese Arbeitsplätze mitgezählt werden weil sie in der Regel (hu, welch wunderbares Wortspiel für die Zeit des Nichtbestehens einer Schwangerschaft) von nicht AÜGlern besetzt sind?

F
Fayence

06.04.2006 um 01:31 Uhr

Ramses II beliebt zu scherzen! Du scheinst ja einen guten Tag gehabt zu haben. ;-)

Seit wann wird der "Regelarbeitsplatz" einer im Mutterschutz befindlichen AN denn nicht mehr mitgezählt? Oder als Steigerung der Arbeitsplatz von im Erziehungsurlaub befindlichen AN?

K
Kölner

06.04.2006 um 01:52 Uhr

Ramses, Du beliebst zu konstruieren!

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