Erstellt am 10.03.2017 um 07:55 Uhr von gironimo
Wenn der BR es für erforderlich ansieht, dann die Unterlagen aller.
Erstellt am 10.03.2017 um 11:42 Uhr von Challenger
Tach auch,
Kucks Du :
Bundesarbeitsgericht - BAG - , Beschluss vom 14. April 2015 – Az.: 1 ABR 58/13, BAG, Beschluss vom 17.06.2008, 1 ABR 20/07, BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 55/03
Arbeitgeber muss Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen
Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat bezieht sich nicht nur auf die Person des Bewerbers, der eingestellt werden soll, sondern auch auf all die Bewerber, die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.