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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie verbindlich ist der Inhalt von Stellenausschreibungen?

M
Milli
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage zum Thema Inhalt von Stellenausschreibungen

Es gab in Firma X eine interne Stellenausschreibung, gesucht wurde ein Mitarbeiter für Abteilung B. Fachliche Qualifikationen wurden nicht verlangt. Vermutlich weil der Arbeitgeber davon ausging, dass intern sowieso jeder weiß, was gemeint, verlangt etc. ist.

Es bewarben sich mehrere Personen. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde dem Betriebsrat die Liste der Bewerber übergeben, sowie der Antrag auf Zustimmung zu Bewerber C. Als Begründung für die Entscheidung für Bewerber C wurde angegeben, dass derjenige über einen Berufsabschluß in der entsprechenden Branche verfügt.

Dazu muß noch gesagt werden, dass die meisten anderen Bewerber länger als Bewerber C in der Branche arbeiten und auch im Tarifvertrag längst mit Mitarbeitern mit entsprechenden Abschluß gleichgesetzt wurden.

Frage: Gilt Bewerber C durch seinen Abschluß, auch wenn er weniger Berufserfahrung hat als die anderen Bewerber als besser qualifiziert?

Darf der Arbeitgeber den Bewerber C als höher qualifiziert einstufen wenn er vorher in der Ausschreibung gar keine Qualifikation als Voraussetzung gefordert hat?

Vielen Dank für Eure Antworten, Milli

7.77906

Community-Antworten (6)

K
Kölner

28.03.2007 um 20:42 Uhr

@Milli Ähmm Darf der AG nicht mehr selber entscheiden, wen er einstellt? Demnach mein alter Spruch: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil!

M
Milli

28.03.2007 um 20:58 Uhr

Lieber Kölner,

hier gehts in erster Linie um die Frage der Bewertung von Qualifikation. Die anderen Bewerber haben im übrigen eine Rechtsposition was diese Stelle angeht. Nämlich den angezeigten Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit. Insofern gilt der Nachteil als rechtlich gesichert.

Ich will ja keinem zu nahe treten, aber ich finde es hier echt auffällig wie oft patzige Antworten auf normale Fragen gegeben werden. Wenn man nicht in der Lage ist, sachlich auf ein Thema zu antworten sollte man sich vielleicht einfach zurückhalten.

Und... nicht alle Arbeitgeber sind nett und halten sich an die Gesetze. Als Betriebsrat muss man sich manchmal auch wehren und es wäre schön wenn wenigstens wir BR's zusammenhalten würden.

Nix für ungut, Milli

L
Lotte

28.03.2007 um 21:02 Uhr

Milli, nur das dies dann höchstens, wenn überhaupt, individualrechtlich zu klären wäre oder habt Ihr Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG vereinbart?

K
Kölner

28.03.2007 um 21:08 Uhr

Liebe Milli,

patzig kennst Du mich nicht und Du darfst mir gerne zu nahe treten! Aber auch hier führst Du - mal wieder - vor, was aus einer kleinen fehlenden Information "Nämlich den angezeigten Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit. Insofern gilt der Nachteil als rechtlich gesichert." passieren kann; nämlich was in der Fragestellung an Info fehlte.

Natürlich kann dann ein BR im Rahmen von § 9 TzBfG widersprechen. Aber diese Info hast Du nicht gegeben! Also?

L
Lotte

28.03.2007 um 21:15 Uhr

Peanuts, stimmt, ich habe erst gerade gelesen, dass es um TZ MA geht und war noch ganz bei dem oben geschilderten Fall...

"um eine Einstellung geht es hier gar nicht" aber um die Neu-Besetzung einer Stelle.

Milli, wenn alles klar ist, warum fragst Du dann?

K
Kölner

20.09.2007 um 23:35 Uhr

@Lotte Wo hat hier peanuts geschrieben?

@peanuts Löscht Du Dich etwa auch manchesmal?

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