Eine Frage zum Thema Inhalt von Stellenausschreibungen

Es gab in Firma X eine interne Stellenausschreibung, gesucht wurde ein Mitarbeiter für Abteilung B. Fachliche Qualifikationen wurden nicht verlangt. Vermutlich weil der Arbeitgeber davon ausging, dass intern sowieso jeder weiß, was gemeint, verlangt etc. ist.

Es bewarben sich mehrere Personen. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde dem Betriebsrat die Liste der Bewerber übergeben, sowie der Antrag auf Zustimmung zu Bewerber C. Als Begründung für die Entscheidung für Bewerber C wurde angegeben, dass derjenige über einen Berufsabschluß in der entsprechenden Branche verfügt.

Dazu muß noch gesagt werden, dass die meisten anderen Bewerber länger als Bewerber C in der Branche arbeiten und auch im Tarifvertrag längst mit Mitarbeitern mit entsprechenden Abschluß gleichgesetzt wurden.

Frage: Gilt Bewerber C durch seinen Abschluß, auch wenn er weniger Berufserfahrung hat als die anderen Bewerber als besser qualifiziert?

Darf der Arbeitgeber den Bewerber C als höher qualifiziert einstufen wenn er vorher in der Ausschreibung gar keine Qualifikation als Voraussetzung gefordert hat?

Vielen Dank für Eure Antworten,
Milli