Erstellt am 07.05.2015 um 11:56 Uhr von Dezibel
Dieses Recht gibt es nicht. Wer genommen wird, entscheidet der AG, nicht der BR. Die Gründe zur Ablehnung einer Einstellung sind im Betr.VG abschließend geregelt.
Wenn ihr mehr Bewerbungsunterlagen sehen wollt, dann sagt dem AG das. Ich warne aber davor, dass ihr ALLE sehen wollt. Da könnt ihr euch u. U. wochenlang ohne Ergebnis beschäftigen.
Erstellt am 07.05.2015 um 12:06 Uhr von celestro
Zitat: "Wenn für die Auswahlentscheidung Vorstellungsgespräche mit verschiedenen Bewerbern geführt wurden und der Inhalt dieser Gespräche für die Einstellung maßgeblich ist, so gehören zu einer vollständigen Auskunft auch die Mitteilung des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Teilnehmer dieser Vorstellungsgespräche und über den Gesprächsinhalt. Gerade dann, wenn nur noch Vorstellungsgespräche im engsten Raume geführt werden, ist der Inhalt der Vorstellungsgespräche für einen Betriebsrat evtl. von großer Bedeutung."
nach dem von Dir gesagten, bräuchte man solche Unterlagen nicht und könnte sie gar nicht einfordern. Denn wen interessiert schon, was bei diesen Gesprächen gesagt wurde, wenn die Entscheidung eh der AG träfe ?
Erstellt am 07.05.2015 um 15:39 Uhr von gironimo
Das Problem könnt Ihr nicht im 99er- Verfahren klären; es sei denn Ihr könnt greifbare Nachteile aufzeigen.
Da müsst Ihr vorher mit dem Arbeitgeber im Zuge der Personalplanung reden und konstruktive Vorschläge machen, die die Personalentwicklung betreffen (§§ 92 und 92a BetrVG). Mehr ein Fall für Überzeugungsarbeit.
Erstellt am 07.05.2015 um 19:27 Uhr von Bastian
Hallo celestro,
in Betrieben mit mehr als 500 MA könnt ihr nach § 95 Auswahlrichtlinien über eine BV erzwingen.
Momentan könnt ihr nach §99 prüfen, ob durch die externe Besetzung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Dazu die Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächsinhalte der besten 10 internen und externen Bewerber anfordern und vergleichen.
Bei offensichtlich gleich oder besser qualifizierten internen Bewerbern ist dann der §99(2)#3 erfüllt und Ihr habt Euren Ablehnungsgrund...
GLG
Bastian
Erstellt am 08.05.2015 um 06:26 Uhr von Hoppel
@ celestro
In einer Stellenausschreibung 10 Jahre Berufserfahrung zu fordern, halte ich für sehr gewagt und für NICHT AGG konform.
Hier würde ich als BR tatsächlich mit dem AGG und einer Altersdiskriminierung argumentieren. Dem AG wird es in einer etwaigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung sehr schwer fallen, einen legitimen Grund vorbringen zu können, warum für diese Position 10 Jahre Berufserfahrung erforderlich sind.
Bringen denn interne BewerberInnen die ansonsten geforderten Qualifikation für diese Stelle mit und würden nur an diesen10 Jahren scheitern? Falls ja ... der Einstellung widersprechen!!!
Erstellt am 08.05.2015 um 07:38 Uhr von Dezibel
Na dann viel Erfolg beim Ablehnen eurer geplanten Einstellungen.
Der BR kann die Qualifikation des Bewerbers ja viel besser einschätzen, als der AG.
Erstellt am 08.05.2015 um 13:05 Uhr von celestro
Danke für die bisherigen Antworten.
Dezibel, magst du mir mal erläutern, warum Du so geantwortet hast ? Wer in meinem Ausgangspost ein bißchen zwischen den Zeilen liest wird merken, das bei uns ständig externe Bewerber eingestellt werden, obwohl es intern (subjektive Auffassung) geeignete Berwerber auf diese Stellen gibt. Die Unzufriedenheit darüber wächst anschließend dann noch, wenn deutlich wird, das diese Externen nur auf dem Papier gut aussahen oder aber sich im Nachhinein (manchmal auch schon vorher) als "Verwandter von" oder "Bekannter von" ... heraus stellen. Und als ob das nicht reichen würde, werden diese Leute mit Gehältern eingestellt, die interne Personen bei gleichem Aufgabengebiet nach 20 Jahren noch nicht erreicht haben und wohl auch nie erreichen werden.
Aber gut ... lassen wir diesen kleinen Exkurs über die Firma, in der ich arbeite und kommen wir zum Kernpunkt zurück. An welchem Punkt meiner Ausführung im Startpost siehst Du einen Anknüpfpunkt für den Vorwurf, der BR würde es besser wissen. Weil man eine Begründung anfordert, die deutlich machen soll, daß nicht die Verwandschaft mit einem hohen Tier zur Anstellung geführt hat ?
Erstellt am 10.05.2015 um 10:48 Uhr von Dezibel
Mein letzter Post ging an alle die, die da scheinbar ständig Einstellungen ablehnen und dir auch noch Mut gemacht haben, das zu tun.
Es ist nun einmal so, dass der AG das letzte Wort spricht, was die einzustellende Person betrifft, und wenn es die Oma seiner Schwiegermutter wäre. Natürlich könnt ihr ablehnen, nach Betriebsverfassung oder Bauchgefühl. Was passiert dann? Es wird gar nicht eingestellt und die vorhandenen machen die Arbeit mit.
Und die fachliche Eignung für eine Einstellung wird euch der AG jederzeit nachweisen, irgendetwas findet sich da immer.
Und letztendlich frage ich mich wirklich, warum man einer Einstellung widersprechen sollte, wenn keiner der Sätze in §99 greift. Jeder ist doch heute froh, Arbeit und Lohn zu haben.
Erstellt am 10.05.2015 um 12:40 Uhr von celestro
Ich bezweifel, daß gar nicht eingestellt wird. Nur müßten sich die Abteilungsleiter dann vielleicht mal verantworten gegenüber den hohen Herren der Führungsebene. Und dann könnte sich ggf. auch etwas zum Guten wenden. Wenn man es aber alles immer nur abnickt, wird niemals etwas passieren.