Hallo,
ich habe eine Frage zur Wahlvorschlagsliste.
Wir haben eine Wahlvorschlagliste im Betrieb, auf welcher sich mehrere Mitarbeiter VOR Abgabe der Wahlvorschlagsliste an den Wahlvorstand, haben Streichen lassen.
Es ist nun zwar die Reihenfolge der Bewerber ersichtlich. Aber ist die Liste (nach §6 Abs. 3 Wahlordung) noch fortlaufend nummeriert oder kann der Wahlvorstand diese Liste ablehnen?

Beispiel:

1. Bewerber a
2. Bewerber b
3. Bewerber c (hat sich gestrichen)
4. Bewerber d
5. Bewerber e (hat sich gestrichen)
6. Bewerber f

Man muß noch hinzufügen, dass die gestrichenen Bewerber nun auf einer anderen Liste stehen.


Klar könnten wir sicherheitshalber die Liste neu machen, allerdings wäre das mit einem Aufwand verbunden, da wir in dem Fall auch die ganzen Stützunterschriften neu holen müssten. Und die andere Liste nur darauf wartet und diese Unterschritzen zu klauen.

Daher würde ich mir gern Eure Meinung zu dem Thema anhören.
Gruß
Markus