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Tochterunternehmen kehrt zum Konzern zurück, Doppelbesetzung Arbeitsplätze

M
Mönchen28
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, der Tochterkonzern ist völlig eigenständig und wird nun wieder beim Mutterkonzern eingegründet. Nun gibt es in jeder Firma eine Quality und Regulatory Abteilung. Die Tochter wurde komplett ausgegründet und von der Mutter AG in eine GmbH überführt, mit eigenem Geschäftsführer, HR, Marketing, Controlling als auch Quality & Regulatory. Die Hoffnung war, dass sie einer kauft, dem war nicht so also Rolle rückwärts Wir arbeiten im Mutterkonzern im Bereich Regulatory wurde nun mitgeteilt, dass es möglich sein könnte, dass wir uns mit den neuen Kollegen aus dem wieder eingegründeten Tochterkonzern auf unsere eigenen Stellen neu bewerben müssen. Wenn es schlecht läuft fliegt die alte bisherige Belegschaft raus. Ist das wirklich möglich? Ich dachte immer, es sei wie bei Übernahmen neuer Firmen, die „Neuen Mitarbeiter“ müssen schauen wie sie unterkommen, aber nicht die alte Belegschaft…

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Community-Antworten (3)

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celestro

18.11.2023 um 00:49 Uhr

also mir würde spontan eher sowas wie "Sozialauswahl" in den Sinn kommen ... also vor allem die jüngeren MA oder die, die noch nicht lange dabei sind, wären dann "gekniffen".

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DummerHund

18.11.2023 um 09:54 Uhr

Ich bin hier auch bei § 111 BetrVG.

Die Frage ist noch, hatte dieses Tochterunternehmen die ganze Unternehmensgruppe verlassen und ist dann wieder zurück gekehrt?

M
Mönchen28

18.11.2023 um 15:26 Uhr

Hallo „Dummerhund“, Die Sparte wurde komplett als GmbH ausgegründet, mit eigenem CFO, CEO, eigener Controllingsabteilung, Entwicklung etc, der Plan war einen Käufer zu finden. Dieser wurde nicht gefunden nun die Rolle rückwärts. Wir sind natürlich wenig begeistert und fürchten nun, dass wir uns auf unsere eigenen Arbeitsplätze neu bewerben müssen. Dieser Gedanke steht auch als mögliches Szenario im Raum. HR hält dich jedoch noch bedeckt wie sie vorgehen.

Ganz ehrlich finde ich nicht fair, es handelt sich ja wie um einen Firmenkauf und da musste bisher immer die neue Belegschaft schauen wie und wo sie unterkommt und nicht die Bestandsbelegschaft.

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