Kündigung - Bedenken UND Widerspruch?
Hallo zusammen,
BRV hier. Da wir in unserem Unternehmen (zum Glück) nicht so erfahren sind, was Kündigungen angeht, bräuchte ich mal Rat von der Schwarmintelligenz.
Vorfall: AN kam zu uns als BR und erzählte, dass er Probleme mit seinem Vorgesetzten hat. In seiner Abteilungen gibt es viele Verfahrensanweisungen (SOPs), bei der eine neu erstellt werden sollte. Er fand jedoch, dass diese noch sehr viele inhaltliche und formelle Fehler enthielt und hat dies seinem Vorgesetzten mitgeteilt. Dort stieß er aber auf taube Ohren (z.B. auf den Hinweis, dass es kein Formblatt gebe um einen bestimmten Messwert einzutragen, bekam er die Antwort "dann nehmen sie halt ein weißes Blatt Papier und schreiben es da drauf").
Er hat vor ein paar Wochen auch eine E-Mail an seinen Vorgesetzten geschrieben, in dem er alle Kritikpunkte aufgeführt hatte (Kopie liegt uns vor). Darauf bekam er keine Antwort, bzw. nur die Aussage, dass der Vorgesetzte mit ihm in den nächsten Wochen mal reden wolle. Zu diesem Gespräch wollte er mich hinzuziehen. Parallel dazu hat er auch das Gespräch mit unserem Personalchef gesucht und ihm die Situation erklärt. Er hatte da wohl auch schon seine Kündigung dabei, hat sie aber nicht abgegeben. Letzte Woche hat er nochmal dem Personalchef eine E-Mail geschrieben, und den ganzen Sachverhalt schriftlich erklärt. Mir liegt die Kopie vor, und ich finde er hat das sehr sachlich und fair erklärt, ohne irgendwelche Personen emotional zu kritisieren oder gar zu beleidigen.
Vor 2 Tagen hat mich jetzt der Personalchef zu sich gerufen und mir offenbart, dass sie den AN loswerden wollen, weil er ein Querulant sei und sich schon mehrere Personen erzählt hätten, dass er seinen Chef schlecht rede. Er wolle es mit einer Abfindung versuchen, sollte das nicht klappen würde er eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht ziehen.
Am Montag soll das Gespräch stattfinden, an dem ich auf Wunsch des AN teilnehmen soll. Er weiß nicht, um was es in dem Gespräch gehen wird (er hat die Hoffnung, dass auf seine Beschwerde eingegangen wird, ist aber wohl auch darauf vorbereitet, dass es eine Kündigung geben könnte).
Er wurde bisher noch nie abgemahnt. Auch das angebliche "Schlechtreden" seines Chefs kann maximal sachliche Kritik gewesen sein. Ich habe jetzt öfter mit ihm (AN) geredet und er scheint mir eine sehr faire Person zu sein, der es um die Sache geht (das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden).
Sollte es soweit kommen, dass eine Kündigung ausgesprochen wird, wie sollten wir am Besten darauf reagieren?
Bedenken äußern können wir auf jeden Fall wegen der fehlenden Abmahnung. Wir hätten jedoch auch in einer anderen Abteilung eine offene Stelle, die sehr gut auf ihn passen würde. Können wir in dem Fall uns auf §102 Abs. 3 Punkt 3 berufen und der Kündigung widersprechen? Können wir BEIDES machen? Also Bedenken äußern wegen der fehlenden Abmahnung und widersprechen?
Persönlich finde ich das Vorgehen unter aller Kanone. Das ist fachlich ein echter guter Mitarbeiter, der abgeschossen werden soll, weil er zuviele Fragen stellt - so hat es den Anschein.
Community-Antworten (17)
17.11.2023 um 16:39 Uhr
Klar könnt ihr beides machen, Wir widersprechen der Kündigung aufgrund...., außerdem haben wir folgenden Bedenken .....
17.11.2023 um 18:08 Uhr
Ok gut, danke.
Dazu sei noch gesagt, obwohl er seine Kündigung damals schon dabei hatte, möchte er doch eigentlich gerne im Unternehmen bleiben.
17.11.2023 um 19:25 Uhr
Extrem grenzwertig vom MA, Gespräch mit dem Vorgesetzten, Mail an den Vorgesetzten, Gespräch mit dem Personalchef ...
Letztendlich muss der MA wohl dem Vorgesetzten überlassen, wie er damit umgeht. Ihn dann beim Personalchef zu übergehen, unterste Schublade!
Weg mit solchen Personen, Vertrauensverhältnis zerstört. Dann noch mit der angeblichen Kündigung zu drohen .... das tut weh!
17.11.2023 um 19:32 Uhr
Tagträumer Dich und Deine bescheuerten Ansichten will hier keiner haben verpiss Dich aus diesem Forum und such dir eins für Arbeitgeber du kleine arme Wurst!
Mir egal ob das wieder gelöscht wird wenn Admins solche Personen nicht entfernen!
17.11.2023 um 21:40 Uhr
Na die Abmahnung möchte ich mal inhaltlich sehen. Ich konnte bisher noch nichts lesen was Abmahnungswürdig ist. Ein Tipp noch für das Gespräch. Fertige dir ein kleines Protokoll an. Weise gleich zu Anfang darauf hin das dem MA vorab nicht mitgeteilt wurde worum es in dem Gespräch gehen soll und das er deshalb keine Möglichkeit hatte sich darauf vor zu bereiten. Halte auch dies schriftlich fest, denn es könnte später mal wichtig sein für eine evtl. Kündigungsschutzklage. Wird die Lage zu prekär oder aber du merkst jetzt wird es ganz schwierig habt ihr das recht die Gesprächsrunde zu unterbrechen damit ihr euch Abseits erst noch absprechen könnt. Im ganz schwierigen Fall könnt ihr das Gespräch auch abbrechen und einen neuen Termin setzen. Der MA sollte immer nur kurz und knapp Antworten. Und wie gesagt, so viel wie möglich mitschreiben.
17.11.2023 um 21:49 Uhr
@Tagträumer
Ok verstehe, also wenn man den Vorgesetzten auf ein Problem anspricht und keine Antwort bekommt soll man einfach die Füße still halten und sich seinem Unglück fügen?
Gerade wenn es auch um Verfahren geht die durch fehlerhafte Anweisung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sich dies bei einer behördlichen Überprüfung extrem negativ auswirken könnte?
Extrem guter Ansatz :thumbsup:
Lass mich raten, du hältst auch nicht sehr viel vom Hinweisgeberschutzgesetz? ;)
17.11.2023 um 21:50 Uhr
Danke! @Dummerhund
In Teilen hatte ich mir das auch schon so vorgenommen für das Gespräch
17.11.2023 um 21:55 Uhr
Was mir noch einfällt, lasse doch einfach ganz nebenbei mal das Wort Hinweisschutzgesetz fallen. Weiß zwar nicht ob das auch hier greift, aber man kann sich ja dumm stellen. Kannst dich ja mal damit befassen.
17.11.2023 um 21:56 Uhr
18.11.2023 um 11:07 Uhr
Zitat:
"Darauf bekam er keine Antwort, bzw. nur die Aussage, dass der Vorgesetzte mit ihm in den nächsten Wochen mal reden wolle. Zu diesem Gespräch wollte er mich hinzuziehen. Parallel dazu hat er auch das Gespräch mit unserem Personalchef gesucht und ihm die Situation erklärt."
Aus welchem Grund das parallele Gespräch mit dem Personalchef?! Der Vorgesetzte hat doch zugesagt, mit dem MA zu sprechen?
So ein Verhalten ist ein absolutes No Go und ein Vertrauensbruch!
18.11.2023 um 11:25 Uhr
Du bist auch so ein Vertrauensbruch. Ergoogle den Begriff erstmal bevor du ihn benutzt.
18.11.2023 um 18:10 Uhr
@Dummerhund Das mit dem Hinweisgeberschutzgesetz habe ich im Blick, das ist auch gerade ein großes Thema bei uns. Gerade vor dem Hintergrund finde ich die Situation nochmal extra bitter. Und genau wegen solchen Vorgesetzten ist so ein Gesetz bitter nötig. Ich gehe zumindest mal stark davon aus, dass das Vorgehen jetzt bei den anderen AN den Eindruck hinterlässt "Beschwer' dich und du fliegst"
@Tagträumer Ich hab das etwas missverständlich ausgedrückt. Das Gespräch mit dem Personalchef wurde schon gesucht, bevor es das Gesprächsangebot des Vorgesetzten gab. Weil bis zu diesem Zeitpunkt der Vorgesetzte alles abgeblockt hat. Du benutzt sehr oft das Wort "Vertrauensbruch". Willst du damit auf eine fristlose Kündigung anspielen? Der Vertrauensbruch besteht ja aber wenn überhaupt dann nur zwischen AN und Vorgesetztem, und eben nicht zwischen AN und AG. Und meine Frage nochmal: Was soll ein AN deiner Meinung nach machen, dessen Kritik und Verbesserungsvorschläge bei seinem Vorgesetzten ständig auf taube Ohren treffen?
18.11.2023 um 19:42 Uhr
Tagträumer kannst du getrost ignorieren. Er ist hier der Forentroll und wird von keinem ernst genommen.
19.11.2023 um 11:28 Uhr
Zitate Tagträumer_5 :
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Extrem grenzwertig vom MA, Gespräch mit dem Vorgesetzten, Mail an den Vorgesetzten, Gespräch mit dem Personalchef ...
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Letztendlich muss der MA wohl dem Vorgesetzten überlassen, wie er damit umgeht. Ihn dann beim Personalchef zu übergehen, unterste Schublade!
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Weg mit solchen Personen, Vertrauensverhältnis zerstört. Dann noch mit der angeblichen Kündigung zu drohen .... das tut weh!
Hallo Tagträumer_5, Wenn ich Deinen geistigen Müll lese, kommt mir spontan der Gedanke Dir zu empfehlen, beim Sozialamt oder sonstwo, einen Schein zu beantragen, mit dem Du ungerührt auf die Straße scheißen kannst
19.11.2023 um 12:29 Uhr
"Und meine Frage nochmal: Was soll ein AN deiner Meinung nach machen, dessen Kritik und Verbesserungsvorschläge bei seinem Vorgesetzte"
Letztendlich müssen Vorschläge nicht zwingend übernommen werden, deshalb sind es nunmal Vorschläge. Und ja, ich bin bei einer Kündigung, diese Vorgehensweise geht gar nicht!
Im Übrigen was User "dummerhund" und "challenger" angeht ... bitte Posts von Personen ignorieren, die sehr laaaange Zeit nichtmal mehr arbeiten konnten und Vater Staat einspringen mußte ... praxisnahe Kommentare ergeben deutlich mehr Sinn.
19.11.2023 um 23:27 Uhr
@Tagträumer Du redest so ein bisschen um den heißen Brei herum. Meinst du eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung? Oder eine fristlose Kündigung?
Bei beiden die Frage, warum?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss in den allermeisten Fällen dem AN die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Fehlverhalten zu verbessern (-> zuerst Abmahnung). Für eine fristlose Kündigung müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, wie Straftaten oder grobe Beleidigungen. Und wo genau soll der von dir so oft zitierte Vertrauensbruch zwischen AN und AG genau liegen? Der Vorgesetzte ist ja nicht der AG (ist noch nicht einmal leitender Angestellter).
20.11.2023 um 08:59 Uhr
Verhaltensbedingte Kündigung aus welchem Grund? Weil er versucht Verbesserungen für die Firma aufzuzeigen? Weil er mitdenkt? Dümmere gründe habe ich noch nie gehört! Und fristlos geht schon mal gar nichts! @WackleDackle du solltest nicht auf Träumer hören oder reagieren das spornt ihn nur an weiter Erbrochenes aus seinen Synapsen über uns zu ergießen.?
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