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Qualifizierte Bedenken - Wie formulieren wir qualifizierte Bedenken gegen betriebsbedingte Kündigungen?

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Ganjane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir, ein fünfköpfiger BR, sollen bis morgen zu vier geplanten betriebsbedingten Kündigungen (Kundenverlust, Wegfall von Arbeitsplätzen) Stellung nehmen. Das Problem: Wir sind ganz und gar frisch im Amt (eine Woche), haben kaum rechtliches Wissen und noch nicht allzuviel Kenntnis über die genauen Umstände im Betrieb (rund 160 Mitarbeiter). Wir wollen uns aber keineswegs nur passiv verhalten und die Wochenfrist einfach verstreichen lassen.

Nach intensiver Recherche und vielen Überlegungen sind wir der Meinung, daß die oben beschriebenen mangelnden Kenntnisse des Betriebes und der anderweitigen Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter, die gekündigt werden sollen, nicht für einen ordnungsgemäßen Widerspruch reichen. Wir möchten aber in jedem Fall unsere erheblichen Bedenken dazu äußern, denn wir glauben, daß die Sozialauswahl nicht ganz zutreffend ist (ist für uns aber kaum nachprüfbar) und außerdem durch vier weitere Kündigungen wahrscheinlich doch eine andere Einsatzmöglichkeit dieser Kollegen bestünde. Wie gesagt, das sind eher Vermutungen, und wir wissen leider nicht, wie wir das korrekt nachprüfen können. Meine Frage ist: Wie formulieren wir qualifizierte Bedenken gegen diese Kündigungen? Wir wissen, daß diese Bedenken nur unter Umständen von Arbeitsgerichten als hilfreich für den Arbeitnehmer angesehen werden, aber ein qualifizierter Widerspruch ist für uns im Augenblick keine Option.

Wißt ihr Rat? Danke & Gruß G.

5.14907

Community-Antworten (7)

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Rollie

04.07.2007 um 12:47 Uhr

Wieso bis morgen ? Ist da die Frist rum ? Wenn ja, wieso wartet ihr mit Eurem Hilferuf, bis Euch die Frist wegläuft ?

P
paula

04.07.2007 um 13:00 Uhr

warum glaubt ihr das die Sozialauswahl falsch ist? habt Ihr denn nicht alle Daten erhalten. Hat der AG nicht dargelegt wie er gewichtet? Hat der AG die richtigen AN in die Sozialauswahl einbezogen?

Habt Ihr die fragen auch dem AG schon gestellt?

ihr glaubt es gibt eine weitere Verwendung für den AN. Gibt es eine Stellenausschreibung oder wird konkret gesucht? Ein unbesetzter Arbeitsplatz im Unternehmen reicht nicht aus, da der AG nicht gezwungen ist eine Stelle zu besetzen.

G
Ganjane

04.07.2007 um 13:02 Uhr

Hallo Rollie,

dein dezenter Hinweis auf die durchaus spannende Terminierung ist angekommen ;-) , aber das hier ist ein zusätzlicher Hilferuf. Wir haben angesichts unserer Unerfahrenheit schon allerhand andere Wege versucht. Leider ist unser Rechtbeistand im Urlaub, und seine Vertretung leistet eher wenig in Sachen Beratung. Wir haben auch die anderen Betriebsräte im Gebäude interviewt, man rät uns dort lapidar zum grundsätzlichen Widerspruch. Aber der stünde bei uns auf sehr wackligen Füßen, siehe die oben beschrieben Umstände. Es geht hier halt schon gleich rund, ohne daß auch nur einer von uns eine Schulung anvisieren konnte.

Wir haben von unserem Arbeitgeber nur eine Liste mit den Mitarbeitern erhalten, deren Kunde wegefallen ist, und die Formblätter für die geplanten Kündigungen. Muß so ein Arbeitgeber uns als BR eigentlich nicht die Möglichkeit geben, alle Vertragsdaten sämtlicher Angestellten einzusehen, um eine soziale Auswahl prüfen zu können? Wäre das vielleicht eine Grundlage für Bedenken? Wie sollen wir sonst vergleichen, ob ein anderer AN mehr oder weniger sozial schützenswert ist?

Danke für weitere Info! Gruß G.

G
Ganjane

04.07.2007 um 13:05 Uhr

Hallo Paula,

wir haben unseren AG und die Personalabteilung gefragt, ob die Sozialauswahl auf den Betrieb ausgeweitet wurde. Dies hat man uns mündlich bestätigt, Unterlagen zur Einsicht (Vertragslaufzeit, Eintrittsdatum, Geburtsdatum, Position im Unternehmen) haben wir aber nur für das gefährdete Team im Unternehmen bekommen.

Desweiteren wurde uns eine Vakanzliste vorgelegt, auf der eine freie Stelle vermerkt war, die von außen besetzt werden soll, da intern keine Qualifikationen dafür bestehen, und eine weitere freie Stelle, die intern aus dem gefährdeten Team besetzt werden soll.

Gruß G.

R
Rollie

04.07.2007 um 13:20 Uhr

Zitat: "Wir haben auch die anderen Betriebsräte im Gebäude interviewt"

Wie darf man das verstehen ? Handelt es sich um "alte Hasen", also um Gremiumskollegen, die bereits Schulungen haben ? Oder seit ihr ein kompletter neuer ungeschulter BR ?

Habt ihr Euch als Gremium noch nicht gemeinsam im Rahmen einer Sitzung besprochen, seit Euch die Kündigungen vorliegen ?

Das Problem bei der Sache ist natürlich, das, wenn der AG die Sozialauswahl falsch trifft, die Mitarbeiter im Rahmen einer KSch-Klage dies ggf. anfechten können. Wenn ihr hingeht, die Sozialauswahl anzuzweifeln, wird Euch der AG mit in's Boot nehmen und versuchen, Euch zum Handlanger zu machen und Euch damit dann verantwortlich machen, wer entlassen werden soll.

G
Ganjane

04.07.2007 um 13:31 Uhr

@ Rollie

Es gibt hier im Gebäude noch andere Firmen, sozusagen Töchter und Mütter unseres Betriebes. Dort gibt es teilweise noch"alte Hasen", die auch Schulungen hatten. Wir selbst sind komplett unerfahren und noch nicht geschult.

Wir hatten bereits eine Sitzung, in der wir über die Kündigungen beraten haben, aber erst abwarten wollen, ob freiwillige Kündigungen anderer Kollegen bis zum 30.06. die Situation verändern, d.h., frei Plätze schaffen für eventuelle Nachrücker. Da das aber offenbar (zumindest laut unserer GF und PA) nicht der Fall ist, befinden wir uns derzeit in einer Zwickmühle. Wir wollen auf keinen Fall für die Kündigungen verantwortlich gemacht werden. Wir können aber auch leider nicht konkret beurteilen, was es für Alternativen gäbe. Wir wollen nur den Mitarbeitern ein Höchstmaß an gerechter Behandlung verschaffen, ohne dabei selbst einen Fehler zu machen (z.B. mit einer wackeligen Widerspruchsbegründung). Es scheint gelegentlich günstiger zu sein, qualifizierte Bedenken zu äußern. Ich wüßte nur gern, wie man diese qualifiziert formuliert. Ich hab heut nacht schon nicht richtig geschlafen, weil mir das dauernd durch den Kopf geht...

B
biberrat

04.07.2007 um 16:02 Uhr

@Ganjane,

du hast Dir die Antwort in Deiner Frage schon fast selbst gegeben. Bei betriebsbedingten Kündigungen müsst Ihr Euch überlegen welche Mitarbeiter auf Betriebsebene miteinander vergleichbar sind und zwar eventuell abteilungsübergreifend. Z.B.Industriekaufleute aus dem Bereich Planung können durchaus vergleichbar mit denen aus dem Bereich Verkauf Innendienst sein. Dies müsst ihr möglichst genau(Benennung von Namen) in Eurem Widerspruch angeben. In eurer Argumentationslinie wird Eurerseits darauf hingewiesen,das soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. (Lenesalter,Betriebszugehörigkeit,Schwerbehinderung,Unterhlatsverpflichtungen) Desweiteren solltet Ihr auf jedenfall auch solche sozialen Gesichtspunkte in Eurem Widerspruch rügen auf die der Arbeitgeber in seiner Kündigung nicht eingegangen ist.

gruss

Biberrat

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