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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 94 BetrVG auch für Kleinbetriebe?

P
Pitter
Jan 2019 bearbeitet

Guten Tag,

gilt der § 94 BetrVG (Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze) auch für Kleinbetriebe unter 21 MitarbeiterInnen?

Unsere Geschäftsleitung möchte im kommenden Monat Personalgespräche führen und vorab dazu einen Personalfragebogen erstellen, den jede/r MitarbeiterIn vorher ausfüllen muss.

Da wir lediglich 17 MitarbeiterInnen haben, frage ich mich, ob der BR hier auch in der Mitbestimmung ist und ob dem BR diese Fragebögen auch vorab vorgelegt werden müssen?

Wenn ja - darf der AG diese Fragebögen dann nur von den MitarbeiterInnen ausfüllen lassen, wenn wir zugestimmt haben?

Danke und Gruß, Pit

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Community-Antworten (2)

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nicoline

15.01.2019 um 13:04 Uhr

Pitter, wenn der 94er keineGültigkeit hätte bei eurer Beschäftigtenanzahl würde es dort stehen, z.B. wie im ersten Satz des 99er. Also ja, ihr seid in der MB und ja, der AG muss die Fragebögen vorab vorlegen und darf sie erst nach eurer Zustimmung ausfüllen lassen.

P
Pitter

16.01.2019 um 09:50 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ist eine gute Grundlage für das BR-Gespräch in der kommenden Woche.

LG Pit

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