Verschmelzung Personalfragebogen GF dreht am Rad - was würdet ihr tun?
wir sind Verschmolzen worden.Besteht die Gesetzliche Notwendigkeit Personalfragebögen,Laufzettel für neue Mitarbeiter etc auszufüllen? Das Betriebsrats Mandat haben wir übernommen und führen auch die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter. Es gab in den jetzigen unternehmen nur ein Personalfragebogen für Neueinstellungen,nicht einer für schon beschäftigtes Personal(was wir ja nach der Verschmelzung sind) und auch keine Laufzettel etc. Tenor der GL heute wenn die Aushänge (an die MA ihr braucht nicht zu unterschreiben) nicht entfernt werden reißt er sie selber runter und Droht den MA schriftlich mit Entlassung. Frage 2 was würdet ihr tun? Gruß von der BR Front
Community-Antworten (4)
05.07.2007 um 20:23 Uhr
Pilli, Fragebogen unterliegen der MB des BR, wichtig ist, ob der Fragebogen generell genehmigt wurde oder nur für Neueinstellungen.
Würde eine BetrVers zu dem Thema: Rechten und Pflichten der AN bezüglich der Verschmelzung machen. Hier kann der AG sich auch öffentlich äußern und Ihr könnt ihn auf geltendes Recht hinweisen. Nehme an, es gilt § 613a, BGB?
05.07.2007 um 20:46 Uhr
Lotte, der Personalfragebogen war nur für Neueinstellung. Die Verschmelzung war nach UmwG $613a BGB wird nicht berührt Lt. Verschmelzung-Vertrages.
06.07.2007 um 11:15 Uhr
Pilli, sag mal, habt Ihr Euch vor der Fusion bei einem Sachverständigen schlau gemacht? Sozialplan, Interessensausgleich? Diese Seite kennst Du sicher längst: http://www.verdi.de/aktive/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/fusionen
Weiterhin würde ich vorschlagen, informiert Eure MA auf einer BetrVers. Und Du bist sicher, dass der Vertrag einen Übergang nach 613a ausschließen darf? Dass §311b, BGB bei einem VerschV nicht berührt wird ist mir wohl bekannt, aber 613a?
03.08.2007 um 22:00 Uhr
@Lotte war im Urlaub deswegen jetzt erst die Nachricht. Ergebnis die GF (auf anraten des Arbeitgeberverband) ist zurück gerudert,es brauch nichts mehr ausgefüllt zu werden. Entschuldigung der GF. Betr.613a ist ausgeschlossen Lt. Verschmelzung-Vertrags. Gruß Pilli
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