Erstellt am 05.07.2007 um 18:23 Uhr von Lotte
Pilli,
Fragebogen unterliegen der MB des BR, wichtig ist, ob der Fragebogen generell genehmigt wurde oder nur für Neueinstellungen.
Würde eine BetrVers zu dem Thema: Rechten und Pflichten der AN bezüglich der Verschmelzung machen. Hier kann der AG sich auch öffentlich äußern und Ihr könnt ihn auf geltendes Recht hinweisen. Nehme an, es gilt § 613a, BGB?
Erstellt am 05.07.2007 um 18:46 Uhr von Pilli
Lotte,
der Personalfragebogen war nur für Neueinstellung.
Die Verschmelzung war nach UmwG $613a BGB wird nicht berührt Lt. Verschmelzung-Vertrages.
Erstellt am 06.07.2007 um 09:15 Uhr von Lotte
Pilli,
sag mal, habt Ihr Euch vor der Fusion bei einem Sachverständigen schlau gemacht? Sozialplan, Interessensausgleich?
Diese Seite kennst Du sicher längst: http://www.verdi.de/aktive/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/fusionen
Weiterhin würde ich vorschlagen, informiert Eure MA auf einer BetrVers.
Und Du bist sicher, dass der Vertrag einen Übergang nach 613a ausschließen darf?
Dass §311b, BGB bei einem VerschV nicht berührt wird ist mir wohl bekannt, aber 613a?
Erstellt am 03.08.2007 um 20:00 Uhr von Pilli
@Lotte
war im Urlaub deswegen jetzt erst die Nachricht.
Ergebnis die GF (auf anraten des Arbeitgeberverband) ist zurück gerudert,es brauch nichts mehr ausgefüllt zu werden.
Entschuldigung der GF.
Betr.613a ist ausgeschlossen Lt. Verschmelzung-Vertrags.
Gruß Pilli